Anspruch auf Abfindung bei betriebsbedingter Kündigung

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Bei einer betriebsbedingten Kündigung durch den Arbeitgeber sind die Chancen auf eine Abfindung in der Regel sehr gut. Muss das Unternehmen dagegen Insolvenz anmelden, sind die Chancen eher gering.

Kündigung meistens aus betriebsbedingten Gründen

Betriebsbedingte Gründe sind der häufigste Grund für die Kündigung eines Arbeitnehmers. Dabei wird argumentiert, dass das Unternehmen den Arbeitnehmer aufgrund grundlegender wirtschaftlicher Veränderungen nicht mehr beschäftigen kann.

Ein Großteil der Arbeitgeber räumt jedoch ein, dass es formale Probleme beim Ausspruch einer betriebsbedingten Kündigung gibt.

Im Folgenden werden daher einige Beispiele für betriebsbedingte Kündigungen aufgeführt.

Ein pauschaler Hinweis auf eine veränderte wirtschaftliche Gesamtsituation reicht als Kündigungsgrund nicht aus – vor allem dann nicht, wenn die langfristigen Auswirkungen noch nicht absehbar sind und es staatliche Hilfen für betroffene Unternehmen gibt. Dies erhöht die Chancen auf eine Abfindung.

Eine pauschale Aussage, ob nach einer betriebsbedingten Kündigung eine Abfindung erzielt werden kann, ist jedoch nicht möglich. Dies ist nur dann möglich, wenn z.B. bei der Sozialauswahl Fehler gemacht wurden.

Wenn das Unternehmen pleite ist

Ist ein Unternehmen nicht mehr zahlungsfähig, kann es passieren, dass Angestellte weder ihre außstehenden Gehälter bekommen, noch eine Abfindung erhalten. Dann ist es nicht unmöglich, aber schwer an Geld heranzukommen.

Wenn sich das Unternehmen verkleinern muss

Wird eine Kündigung ausgesprochen, weil sich das Unternehmen insgesamt verkleinern muss, erhöhen sich allerdings die Chancen. Dann nämlich muss zuvor eine Sozialauswahl getroffen werden. Oft werden diese nicht richtig eingehalten. Allerdings beinhalten diese meist auch Abfindungen.

Wenn eine Abteilung geschlossen wird

Ähnlich gut sind die Aussichten, wenn sich die Rahmenbedingungen im Unternehmen ändern und dadurch Arbeitsplätze in bestimmten Abteilungen wegfallen.

Wenn z.B. die IT-Abteilung aufgelöst werden muss, weil aus Kostengründen IT-Aufgaben an ein externes Unternehmen vergeben werden, oder wenn Produktionsabteilungen verkleinert werden, weil neue Maschinen weniger Mitarbeiter benötigen, werden häufig betriebsbedingte Kündigungen ausgesprochen, weil die Mitarbeiter in anderen Abteilungen nicht mehr eingesetzt werden können.

Das Unternehmen muss aber zunächst nachweisen, dass die gekündigten Mitarbeiter nicht anderweitig beschäftigt werden können.

Die betriebsbedingte Kündigung ist also nur dann wirksam, wenn tatsächlich kein anderer Arbeitsplatz im Unternehmen gefunden werden kann, der bei gleicher Qualifikation ausführbar wäre.

Genau an diesem Nachweis scheitern viele Unternehmen, weshalb im Rahmen einer Kündigungsschutzklage meist eine Abfindung erfolgreich ist.

Achtung bei Abfindungen im Rahmen eines Aufhebungsvertrages

Vor allem größere Unternehmen bieten von sich aus eine Abfindung im Rahmen eines Aufhebungsvertrages an.

“Oft sind die Abfindungen deutlich niedriger, als wenn sie im Rahmen einer Klage ausgehandelt würden”, sagt Rechtsanwalt Christian Lange aus Hannover.

Betroffene sollten sich daher nicht zu einer schnellen Unterschrift drängen lassen, sondern den Aufhebungsvertrag und die Abfindungssumme zunächst mit einem Anwalt besprechen.

Der Anwalt kann dann noch einmal mit dem Unternehmen verhandeln oder, wenn die Verhandlungen scheitern, Klage einreichen.

Achtung: Wer sofort den Aufhebungsvertrag unterschreibt und die betriebsbedingte Kündigung akzeptiert, hat später keine Chance mehr, vor dem Arbeitsgericht dagegen vorzugehen, warnt der Experte.

Oft ungenaue Sozialauswahl

Der Arbeitgeber ist verpflichtet, sozial weniger schutzwürdige Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer zuerst zu kündigen. Dabei sind Alter, Dauer der Betriebszugehörigkeit, finanzielle Verpflichtungen und vieles mehr zu berücksichtigen.

“So muss zum Beispiel ein jüngerer Arbeitnehmer vor einem älteren entlassen werden, der schon länger im Betrieb ist, schlechtere Chancen auf dem Arbeitsmarkt hat und seinen Hauskredit abbezahlen muss”, erklärt der Rechtsanwalt.

Gute Aussichten auf eine Abfindung

Die Chancen, im Falle einer betriebsbedingten Kündigung eine Abfindung im Verhandlungswege oder durch eine Klage vor dem Arbeitsgericht zu erreichen, stehen daher oft sehr gut, da viele Arbeitgeber einräumen, Schwierigkeiten zu haben, wirksame betriebsbedingte Kündigungen auszusprechen. Betroffene sollten sich daher an einen erfahrenen Fachanwalt für Arbeitsrecht wenden.

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