Ab 1. Juli: Bürgergeld-Bezieher müssen Eigenbemühungen genauer beschreiben

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Mit der Umstellung des Bürgergeldes zur neuen Grundsicherung verlangen die Jobcenter mehr Nachweise, mehr Mitwirkung und konkrete Schritte in Richtung Arbeit.

Betroffene sollen künftig genauer darlegen, welche Eigenbemühungen sie unternehmen. Gemeint sind nicht nur Bewerbungen, sondern auch andere Aktivitäten, die dazu beitragen können, die Hilfebedürftigkeit zu verringern oder zu beenden.

Was sich ab Juli verändert

Zum 1. Juli 2026 soll das bisherige Bürgergeld schrittweise in eine neue Grundsicherung überführt werden. Nach Angaben der Bundesregierung bleibt die Unterstützung für Menschen in Not erhalten, zugleich sollen Pflichten klarer gefasst und Konsequenzen spürbarer werden.

Der bisherige Kooperationsplan bleibt dabei ein Mittel des Drucks aber auch der Zusammenarbeit. Darin wird festgehalten, welche Schritte vereinbart werden, welche Unterstützung das Jobcenter anbietet und welche Eigenbemühungen erwartet werden.

Was unter Eigenbemühungen zu verstehen ist

Eigenbemühungen sind alle Handlungen, mit denen Leistungsberechtigte daran arbeiten, ihre Hilfebedürftigkeit zu überwinden oder zu verringern. Dazu gehören Bewerbungen, Vorstellungsgespräche, die Suche nach passenden Stellen, die Teilnahme an Maßnahmen oder auch Schritte, die eine Arbeitsaufnahme erst ermöglichen.

Das kann etwa die Suche nach Kinderbetreuung sein, wenn ohne Betreuung keine Beschäftigung aufgenommen werden kann. Auch die Teilnahme an einem Rehabilitationsverfahren oder an Angeboten Dritter kann als Eigenbemühung gelten.

Entscheidend ist, dass die Anforderungen zum Einzelfall passen. Das Jobcenter darf nicht schematisch dieselbe Zahl an Bewerbungen verlangen, wenn die persönlichen Voraussetzungen oder die Lage am örtlichen Arbeitsmarkt dagegen sprechen.

Warum die Beschreibung genauer werden soll

In der Praxis reichen pauschale Angaben wie „Ich habe mich beworben“ oft nicht aus, wenn das Jobcenter nachvollziehen soll, ob vereinbarte Schritte tatsächlich erfolgt sind. Künftig wird es wichtiger, Angaben so zu machen, dass sie prüfbar sind.

Dazu zählen Datum, Arbeitgeber, Tätigkeit, Art der Bewerbung und der aktuelle Stand. Wer ein Vorstellungsgespräch hatte, sollte auch dieses dokumentieren.

Eine genaue Beschreibung schützt nicht nur das Jobcenter vor unklaren Angaben. Sie hilft auch Leistungsberechtigten, ihre Mitwirkung nachvollziehbar zu belegen.

Welche Angaben sinnvoll sind

Bereich Was dokumentiert werden sollte
Bewerbung Datum, Unternehmen, Stelle, Bewerbungsweg und Rückmeldung
Vorstellungsgespräch Termin, Ansprechpartner, Ergebnis und mögliche nächste Schritte
Maßnahme oder Beratung Name des Angebots, Zeitraum, Teilnahme und Ergebnis
Hindernisse Fehlende Kinderbetreuung, gesundheitliche Einschränkungen oder andere Gründe mit Nachweis
Eigeninitiative Kontakt zu Betrieben, Recherche, Qualifizierung oder Vorbereitung von Unterlagen

Was bei fehlender Mitwirkung drohen kann

Wer vereinbarte Pflichten ohne wichtigen Grund nicht erfüllt, muss mit Leistungsminderungen rechnen. Schon bisher konnten Sanktionen greifen, wenn Termine versäumt oder Pflichten verletzt wurden.

Nach den Angaben der Bundesagentur für Arbeit wird eine Minderung nicht verhängt, wenn ein wichtiger Grund nachgewiesen wird oder eine außergewöhnliche Härte vorliegt. Betroffene erhalten außerdem die Möglichkeit, sich zu den Gründen und Umständen zu äußern.

Wichtig ist deshalb, Probleme frühzeitig mitzuteilen. Wer krank ist, Betreuung organisieren muss oder aus anderen Gründen eine Vereinbarung nicht einhalten kann, sollte dies dokumentieren und dem Jobcenter rechtzeitig erklären.

Mehr Verbindlichkeit, aber keine pauschale Pflicht für alle

Die strengere Beschreibung von Eigenbemühungen bedeutet nicht, dass alle Leistungsberechtigten dieselben Anforderungen erfüllen müssen. Die Vorgaben sollen sich weiterhin an der persönlichen Situation orientieren.

Für eine alleinerziehende Mutter mit Kleinkind können andere Schritte angemessen sein als für einen alleinstehenden Arbeitssuchenden ohne gesundheitliche Einschränkungen. Auch Alter, Qualifikation, Wohnort und Arbeitsmarktlage können eine Bedeutung haben.

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Wer unsicher ist, sollte im Gespräch mit dem Jobcenter darauf achten, dass Vereinbarungen klar, erreichbar und schriftlich festgehalten werden. Unklare Formulierungen können später zu Streit führen.

Warum die Änderung umstritten bleibt

Befürworter sehen in den neuen Vorgaben einen Schritt zu mehr Verbindlichkeit. Sie argumentieren, dass staatliche Unterstützung mit aktiver Mitwirkung verbunden sein müsse.

Kritiker wie Sebastian Bertram von Gegen-Hartz.de warnen dagegen vor “mehr Druck auf Menschen, die ohnehin in schwierigen Lebenslagen stehen”. Besonders bei psychischen Erkrankungen, Schulden, Wohnungslosigkeit oder familiären Belastungen können starre Vorgaben problematisch sein und die Situation der Menschen verschärfen, so der Sozialarbeiter.

Was Betroffene jetzt tun sollten

Leistungsberechtigte sollten ihre Bewerbungen und sonstigen Schritte ab Juli möglichst lückenlos festhalten. Sinnvoll ist eine einfache Tabelle, die regelmäßig aktualisiert wird.

Auch Absagen, ausbleibende Rückmeldungen und telefonische Kontakte sollten notiert werden. Wer Nachweise wie E-Mails, Eingangsbestätigungen oder Einladungsschreiben erhält, sollte diese aufbewahren.

Zudem sollten Betroffene prüfen, ob die vereinbarten Eigenbemühungen realistisch sind. Wenn es im zumutbaren Umkreis kaum passende Stellen gibt, sollte dies im Gespräch mit dem Jobcenter angesprochen werden.

Kurzes Beispiel aus der Praxis

Ein 24-jähriger Bürgergeldbezieher soll laut Vereinbarung monatlich fünf Bewerbungen nachweisen. Früher hätte er dem Jobcenter möglicherweise nur mitgeteilt, dass er sich „mehrfach beworben“ habe.

Ab Juli sollte er genauer festhalten, wann er sich bei welchem Betrieb beworben hat, auf welche Tätigkeit sich die Bewerbung bezog und ob eine Rückmeldung kam. Wenn er zusätzlich an einem Bewerbungstraining teilnimmt oder ein Vorstellungsgespräch wahrnimmt, sollte auch das dokumentiert werden.

In Pirmasens zeigt sich bereits, wie stark einzelne Kommunen bei jungen Leistungsbeziehenden auf mehr Verbindlichkeit setzen wollen. Dort sollen bestimmte junge Menschen, die Termine oder Maßnahmen wiederholt verweigert haben, künftig zu gemeinnütziger Arbeit herangezogen werden können.

Fragen und Antworten

Was sind Eigenbemühungen beim Bürgergeld?

Eigenbemühungen sind alle eigenen Schritte, mit denen Leistungsberechtigte ihre Chancen auf Arbeit oder Ausbildung verbessern. Dazu zählen Bewerbungen, Vorstellungsgespräche, Maßnahmeteilnahmen oder die Organisation von Kinderbetreuung.

Muss jeder Bürgergeld-Bezieher ab Juli mehr Bewerbungen schreiben?

Nein. Die Zahl und Art der Eigenbemühungen sollen sich am Einzelfall orientieren. Entscheidend ist, was im Gespräch mit dem Jobcenter vereinbart und schriftlich festgehalten wird.

Warum sollen Eigenbemühungen genauer beschrieben werden?

Das Jobcenter soll nachvollziehen können, ob vereinbarte Schritte tatsächlich erfolgt sind. Genauere Angaben können zugleich Leistungsberechtigte schützen, weil sie ihre Mitwirkung besser belegen können.

Was passiert, wenn Eigenbemühungen nicht nachgewiesen werden?

Wenn eine vereinbarte Pflicht ohne wichtigen Grund nicht erfüllt wird, kann das Jobcenter eine Leistungsminderung prüfen. Vor einer Entscheidung müssen Betroffene Gelegenheit erhalten, ihre Gründe darzulegen.

Welche Nachweise sind sinnvoll?

Sinnvoll sind Bewerbungslisten, E-Mail-Bestätigungen, Absagen, Einladungsschreiben, Gesprächsnotizen und Teilnahmebescheinigungen. Auch telefonische Kontakte können dokumentiert werden.

Was sollten Betroffene bei unrealistischen Vorgaben tun?

Sie sollten frühzeitig mit dem Jobcenter sprechen und erklären, warum die Vorgabe nicht erreichbar ist. Wenn es zu wenige passende Stellen gibt oder gesundheitliche Gründe bestehen, sollten diese Umstände möglichst belegt werden.