50 Prozent mehr Pflegegeld: das bringt die Nachbarschaftshilfe, wenn man alles ausschöpft

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Wer zu Hause gepflegt wird, kann neben dem Pflegegeld weitere Unterstützung finanzieren lassen. Nachbarschaftshilfe bietet dafür eine Möglichkeit, doch das Versprechen „50 Prozent mehr Pflegegeld jeden Monat“ vermischt unterschiedliche Leistungen.

Eine automatische Erhöhung des Pflegegeldes gibt es dadurch nicht. Möglich sind zusätzliche Erstattungen für anerkannte Hilfe im Alltag – und unter bestimmten Voraussetzungen ein höherer Gesamtwert aus Pflegegeld und bezahlter Unterstützung.

131 Euro monatlich zusätzlich nutzen

Pflegebedürftige der Pflegegrade 1 bis 5 haben bei häuslicher Pflege Anspruch auf einen Entlastungsbetrag von bis zu 131 Euro im Monat. Über ein vollständiges Anspruchsjahr sind das bis zu 1.572 Euro.

Damit lässt sich beispielsweise anerkannte Unterstützung beim Einkaufen, im Haushalt oder bei der Begleitung zu Terminen finanzieren. Ob eine Person aus der Nachbarschaft diese Hilfe abrechnen darf, richtet sich nach den Vorschriften des jeweiligen Bundeslandes.

Der Betrag wird nicht automatisch wie Pflegegeld auf das Konto überwiesen, sondern dient der Erstattung nachgewiesener Kosten. Die Einzelheiten erläutert das Gesundheitsportal des Bundes zum Entlastungsbetrag.

Warum die Aussage „50 Prozent mehr“ nicht allgemein stimmt

Das monatliche Pflegegeld beträgt 2026 bei Pflegegrad 2 weiterhin 347 Euro, bei Pflegegrad 3 sind es 599 Euro. Für Pflegegrad 4 werden 800 Euro und für Pflegegrad 5 insgesamt 990 Euro gezahlt, wenn die Voraussetzungen für das volle Pflegegeld vorliegen.

Wer bei Pflegegrad 2 zusätzlich 131 Euro Entlastungsleistungen nutzt, kommt rechnerisch auf einen Leistungswert von 478 Euro. Gegenüber 347 Euro sind das rund 37,8 Prozent mehr, allerdings teilweise als zweckgebundene Kostenerstattung.

Bei höheren Pflegegraden fällt das prozentuale Plus durch dieselben 131 Euro kleiner aus. Grundlage der folgenden eigenen Berechnung sind die Leistungsbeträge des Bundesgesundheitsministeriums für 2026.

Pflegegrad Volles Pflegegeld pro Monat Mit 131 Euro Entlastungsleistung: Gesamtwert und rechnerisches Plus
2 347 Euro 478 Euro; rund 37,8 Prozent
3 599 Euro 730 Euro; rund 21,9 Prozent
4 800 Euro 931 Euro; rund 16,4 Prozent
5 990 Euro 1.121 Euro; rund 13,2 Prozent

Die Tabelle setzt voraus, dass der Entlastungsbetrag vollständig durch erstattungsfähige Leistungen ausgeschöpft wird. Sie zeigt keine entsprechend erhöhte Pflegegeldauszahlung.

Zusätzliche Alltagshilfe kann das eigene Budget entlasten

Für Familien ist die Unterscheidung zwischen Geldleistung und Kostenerstattung praktisch bedeutsam. Wer eine Haushaltshilfe bisher aus dem Pflegegeld bezahlt hat, kann dieses Geld unter Umständen für andere Aufgaben der häuslichen Versorgung einsetzen, wenn die Pflegekasse die anerkannte Hilfe zusätzlich erstattet.

Wurde die Unterstützung bislang unentgeltlich erbracht, entsteht dagegen nicht automatisch mehr frei verfügbares Geld für den pflegebedürftigen Menschen. Die Nachbarin oder der Nachbar erhält dann eine finanzielle Anerkennung für tatsächlich geleistete Unterstützung.

Nicht jede private Hilfe lässt sich abrechnen

Eine freundschaftliche Absprache allein genügt nicht in jedem Fall für die Erstattung durch die Pflegekasse. Anerkennung, Qualifizierung und mögliche Grenzen der Aufwandsentschädigung müssen zu den geltenden Landesvorschriften passen.

Nordrhein-Westfalen schließt beispielsweise Personen aus, die mit dem Pflegebedürftigen bis zum zweiten Grad verwandt oder verschwägert sind, mit ihm zusammenwohnen oder seine Pflegeperson sind. Als Nachweis der erforderlichen Kenntnisse kommt dort neben einem geeigneten Kurs auch die bestätigte Kenntnis des vorgesehenen Informationsangebots infrage.

Diese Erleichterung darf nicht ungeprüft auf andere Bundesländer übertragen werden. Die Voraussetzungen beschreibt die Informationsbroschüre des nordrhein-westfälischen Sozialministeriums zur Nachbarschaftshilfe.

Vor Beginn einer bezahlten Unterstützung empfiehlt sich deshalb eine konkrete Nachfrage bei der Pflegekasse. Dabei sollten die vorgesehene Person, die Tätigkeiten und die vereinbarte Aufwandsentschädigung genannt werden.

Mit Umwandlung sind weitere Leistungen möglich

Für Pflegegrad 2 bis 5 gibt es zusätzlich den Umwandlungsanspruch: Bis zu 40 Prozent des monatlichen Budgets für ambulante Pflegesachleistungen können für anerkannte Angebote zur Unterstützung im Alltag eingesetzt werden. Voraussetzung ist, dass dieser Anteil nicht bereits durch ambulante Sachleistungen verbraucht wurde und entsprechende erstattungsfähige Ausgaben vorliegen.

Der umgewandelte Anteil wird bei der Pflegegeldberechnung wie eine genutzte Sachleistung behandelt. Werden ohne weitere Sachleistungen 40 Prozent umgewandelt, bleiben deshalb 60 Prozent des vollen Pflegegeldes.

Der reguläre Entlastungsbetrag von 131 Euro kann daneben genutzt werden. Diese Zusammenhänge erklärt das Bundesgesundheitsministerium im Ratgeber „Pflegeleistungen zum Nachschlagen“.

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Ob gerade die ausgewählte ehrenamtliche Nachbarschaftshilfe auch für diese zusätzlichen Erstattungen infrage kommt, muss gesondert geklärt werden. Aus der Abrechenbarkeit des Entlastungsbetrags folgt nicht, dass jede Person beliebig hohe weitere Leistungen anbieten und abrechnen darf.

So entsteht rechnerisch ein Plus von mehr als 50 Prozent

Bei Pflegegrad 2 beträgt das monatliche Sachleistungsbudget 796 Euro, davon sind 40 Prozent genau 318,40 Euro. Werden diese vollständig für geeignete Alltagsangebote umgewandelt und keine weiteren Sachleistungen genutzt, verbleiben 208,20 Euro Pflegegeld.

Zusammen mit 318,40 Euro Kostenerstattung und 131 Euro Entlastungsbetrag ergibt sich ein Gesamtwert von 657,60 Euro. Gegenüber dem alleinigen Pflegegeld von 347 Euro wären das rechnerisch rund 89,5 Prozent mehr Leistungswert.

Die Pflegegeldauszahlung selbst sinkt dabei jedoch um 138,80 Euro. Der höhere Gesamtwert hilft deshalb vor allem dann, wenn die zusätzliche Unterstützung tatsächlich gebraucht wird und die geringere Geldzahlung zur übrigen Pflegeorganisation passt.

Wer bereits Pflegegeld und den vollen Entlastungsbetrag nutzt, startet zudem bei 478 Euro Gesamtwert. Gegenüber dieser Ausgangslage beträgt das Plus durch die dargestellte Umwandlung nur rund 37,6 Prozent.

Damit hängt jede Prozentangabe auch davon ab, welche Leistungen vorher genutzt wurden. Weitere Erläuterungen bietet der Beitrag auf gegen-hartz.de zur Kombination von Pflegegeld, Sachleistungen und Umwandlungsanspruch.

Abrechnung und Restbeträge rechtzeitig klären

Für die Erstattung sollten Tätigkeiten, Leistungszeiten und Zahlungen nachvollziehbar dokumentiert werden. Die Pflegekasse kann mitteilen, welche Formulare und Nachweise sie für das jeweilige Angebot benötigt.

Nicht verbrauchte Entlastungsbeträge können angespart und grundsätzlich bis zum 30. Juni des Folgejahres für entsprechende Leistungen eingesetzt werden. Nicht genutzte Ansprüche aus 2026 lassen sich damit noch im ersten Halbjahr 2027 verwenden.

Beim Umwandlungsanspruch besteht diese Ansparmöglichkeit nicht: Er bezieht sich auf das jeweilige monatliche Sachleistungsbudget und Leistungen desselben Monats. Eine doppelte Abrechnung derselben Kosten über verschiedene Leistungsarten ist ausgeschlossen.

Auch Helfende sollten mögliche Folgen kennen

Für Menschen, die selbst Sozialhilfe beziehen, kann eine vergütete Nachbarschaftshilfe Folgen für ihre Leistungen haben. Die Bezeichnung „Aufwandsentschädigung“ garantiert nicht, dass das Geld anrechnungsfrei bleibt.

Das Sozialgericht Marburg bestätigte in einem Fall die Einkommensanrechnung bei einer anerkannten Nachbarschaftshelferin. Den Sachverhalt und die Begründung beschreibt gegen-hartz.de im Beitrag „Pflege-Entlastungsbetrag mindert Sozialhilfe“.

Beispiel aus der Praxis: Mehr Unterstützung, gleiches Pflegegeld

Frau Berger hat Pflegegrad 2 und erhält 347 Euro Pflegegeld, ihre Tochter übernimmt die Pflege. Eine Nachbarin unterstützt zusätzlich beim Einkauf und im Haushalt und erfüllt die Voraussetzungen des jeweiligen Bundeslandes.

Für tatsächlich erbrachte und vollständig erstattungsfähige Hilfe fallen monatlich 120 Euro an, die Frau Berger bezahlt und anschließend aus dem Entlastungsbetrag zurückerhält. Ihr Pflegegeld bleibt bei 347 Euro, während zusätzlich Unterstützung im Wert von 120 Euro finanziert wird.

Der genutzte Gesamtwert beträgt damit 467 Euro monatlich, ohne dass Frau Berger Sachleistungen umwandeln muss. Das Beispiel zeigt den Nutzen der Nachbarschaftshilfe: Konkrete Hilfe wird bezahlbar, auch wenn das Pflegegeld selbst nicht steigt.

Fragen und Antworten zur Nachbarschaftshilfe

Erhalte ich durch Nachbarschaftshilfe automatisch 50 Prozent mehr Pflegegeld?

Nein, der Pflegegeldsatz erhöht sich dadurch nicht. Zusätzliche Kostenerstattungen können den Wert der genutzten Leistungen steigern; die Höhe hängt von Pflegegrad, Ausgaben und bisherigem Leistungsbezug ab.

Kann ich mir die 131 Euro einfach auszahlen lassen?

Eine freie Auszahlung ohne entsprechende Aufwendungen ist nicht vorgesehen. Der Entlastungsbetrag erstattet Kosten für zulässige Leistungen.

Wird mein Pflegegeld durch den Entlastungsbetrag gekürzt?

Nein, die Nutzung des regulären Entlastungsbetrags mindert das Pflegegeld nicht. Eine Umwandlung von Sachleistungen führt hingegen zu einer anteiligen Verringerung.

Darf meine Tochter als Nachbarschaftshelferin abrechnen?

Das hängt von den Landesvorschriften ab, wobei nahe Angehörige häufig ausgeschlossen sind. In Nordrhein-Westfalen kann eine Tochter für die Unterstützung ihres Elternteils nicht über diese Nachbarschaftshilfe-Regelung abrechnen.