5 Gründe, warum der Bürgergeld-Bescheid immer überprüft werden muss

Viele Bürgergeldbescheide sind fehlerhaft. In den meisten Fällen werden die Ansprüche zum Nachteil der Leistungsberechtigten falsch berechnet. Nach einigen Auswertungen sind bis zu 50 Prozent der Bescheide falsch berechnet. Das Problem ist häufig: Die Berechnung der Ansprüche ist oft kompliziert, so dass auch den Jobcentern immer wieder Fehler unterlaufen.

1. Grund: Mehr als 50 Prozent der Bürgergeld-Beziehende erhalten zu wenig Bürgergeld

Unsere Partneranwälte der Kanzlei “Rightmart”, mit denen wir seit einigen Jahren zusammenarbeiten, haben bereits zehntausende Jobcenter-Bescheide geprüft.

Dabei wurde festgestellt, dass jeder zweite SGB II-Bescheid fehlerhaft ist. Dabei handelt es sich nicht nur um Tippfehler, sondern um existenzbedrohende Fehler.

Dies betrifft sowohl fehlerhafte Sanktionsbescheide, die zu einer Kürzung des Bürgergeldes führen, als auch fehlerhaft ausgestellte Bewilligungs-, Ablehnungs- und Änderungsbescheide. All diese Bescheide sollten überprüft werden.

2. Grund: Widerspruch gegen Bürgergeld-Bescheid ist meistens erfolgreich

Laut Statistik der Bundesagentur für Arbeit ist ein Widerspruch gegen das Jobcenter in über 35 % der Fälle erfolgreich.

Interessanterweise ist die Erfolgsquote bei Sanktionsbescheiden deutlich höher. Sanktionen sind an bestimmte Voraussetzungen geknüpft, die von den Mitarbeitern der Jobcenter häufig nicht eingehalten werden.

3. Grund: Die Prüfung des Bürgergeld-Bescheids ist kostenlos

Die Rechtsanwälte prüfen kostenlos alle Bürgergeldbescheide des Jobcenters. Wichtig ist allerdings das Datum des Bescheides.

Der Bescheid muss innerhalb der einmonatigen Widerspruchsfrist liegen. Diese Frist beginnt mit dem Ausstellungsdatum des Bescheides (oben rechts auf dem Bescheid).

Liegt der Bürgergeldbescheid bereits außerhalb der Widerspruchsfrist, gibt es noch weitere Möglichkeiten.

In diesem Fall kann ein Überprüfungsantrag gestellt werden. Das Jobcenter ist dann verpflichtet, die Leistungen und Ansprüche erneut zu prüfen und einen neuen Bescheid zu erstellen. Gegen diesen Bescheid kann innerhalb der Widerspruchsfrist Widerspruch eingelegt werden.

4. Grund: Wichtiges Dokument – Der Prüfbericht

Nach jeder Überprüfung eines Bescheids wird ein Prüfbericht erstellt. In diesem Bericht werden die vom Jobcenter festgestellten Fehler aufgeführt. Anhand eines Ampelprinzips können die Leistungsberechtigten sofort erkennen, ob gravierende Fehler vorliegen oder nicht.

5. Grund: Widerspruchs- und Klageverfahren ohne eigenes Kostenrisiko

Für die Überprüfung des Bescheides tragen Leistungsbeziehende kein wirtschaftliches Risiko. Der Rechtsstaat stellt in jeder Situation Unterstützung zur Verfügung. Egal, ob es um Widerspruch oder Klage geht – für Leistunsbeziehende entstehen keine Kosten.

Beim Widerspruch gegen einen Bürgergeld-Bescheid schützt die Beratungshilfe vor unerwarteten Kosten. Sollte das Widerspruchsverfahren nicht erfolgreich sein, kann der Beratungshilfeschein als Ergebnis des Antrags auf Beratungshilfe zur Abrechnung verwendet werden.

Bei einer Klage gegen einen Widerspruchsbescheid des Jobcenters wird Prozesskostenhilfe beantragt.

Wie bei der Beratungshilfe werden dann die Kosten vom Gegner übernommen, wenn das Gericht zu Ihren Gunsten entscheidet. Sollte das Gericht nicht der Meinung der Anwälte folgen, trägt der Staat die Rechtsanwaltskosten. Demnach entstehen keinerlei Kosten.

Wo kann der Bürgergeld-Bescheid überprüft werden?

Der Bürgergeld-Bescheid kann hier online überprüft werden.

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