Kein Geld für den Ausweis: Bürgergeld-Bezieherin soll ins Gefängnis

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Wenn der Personalausweis abgelaufen ist, müssen Bürgergeld Beziehende die Kosten für den neuen Ausweis selbst tragen. Die 37 Euro müssen aus den Regelleistungen bezahlt werden, weil im Regelbedarf, wie wir bereits berichteten, ein paar Centbeträge hierfür vorgesehen sind.

Betroffene sollte ins Gefängnis

Der Sozialverein “Sanktionsfrei e.V.” berichtet aktuell über einen Fall, dass eine Leistungsbeziehende eine Erzwingungshaft angedroht wurde, weil sie die Persogebühren nicht aufbringen konnte.

Laut § 1 des Personalausweisgesetzes ist nämlich jeder Staatsbürger über 16 Jahre dazu verpflichtet, einen Personalausweis oder Reisepass zu besitzen.

Wer dieser Pflicht nicht nachkommt, muss mit Strafgebühren rechnen. Und wenn diese Strafe ebenfalls nicht gezahlt werden kann, droht eine sogenannte Erzwingungshaft.

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300 Euro Bußgeld

Helena Steinhaus berichtet: “C. bekommt Bürgergeld und musste beinahe in Erzwingungshaft, da sie die 300 EUR Bußgeld nicht zahlen konnte. Diese wurden fällig, weil sie sich keinen neuen Ausweis ausstellen lassen konnte. Ein neuer Ausweis kostet nämlich 37 € Gebühr. Geld, welches Menschen in Armut nicht einfach aufbringen können.”

Arme Menschen werden also zusätzlich mit Haft bedroht, wenn sie die Gebühren für einen neuen Ausweis nicht zahlen können und die Jobcenter auch jeden Antrag auf Unterstützung ablehnen, obwohl es eine Pflichtgebühr ist.

“Es muss aus dem viel zu kleinen Regelsatz angespart werden, der meistens nicht bis zum Ende des Monats reicht. Gerade für Menschen, die einen ausländischen Pass haben wird die Passerneuerung oft noch deutlich teurer. Auch hier gibt es keine Kostenübernahme durch Jobcenter oder Sozialamt”, sagt Helena Steinhaus, Gründerin des Vereins auf “X”.

Verein gleicht Ungerechtigkeit aus – Gesetzgeber gefragt

C. hat allerdings Glück im Unglück. In letzter Sekunde konnte die Erzwingungshaft verhindert werden, weil der Verein das Bußgeld und auch die Gebühr auf den neuen Ausweis übernommen hat.

Die Lösung kann allerdings nicht sein, dass soziale Vereine den Menschen in dieser unnötigen Not helfen. Vielmehr ist der Gesetzgeber gefragt. Dieser sollte die Ausweisgebühr auch für Bürgergeld-Beziehende wenigstens ermäßigen.