150 Euro Weihnachtsbonus für Bürgergeld Bezieher extra – Frist läuft ab

Lesedauer 2 Minuten

Auch in diesem Jahr verschenkt der Verein “Sanktionsfrei” an Bürgergeld und Grundsicherungs-Bezieher 150 Euro anrechnungsfrei ein Weihnachtszuschuss. Wie ihr die Aktion unterstützen oder selbst profitieren könnt, erklären wir hier. Mittlerweile konnten 15.000 Euro gesammelt werden (Stand: 10.12.). Doch die Frist läuft morgen ab!

Weihnachten – eine Zeit der Freude, des Miteinanders und der großzügigen Gesten. Doch für Familien, die auf Bürgergeld-Leistungen angewiesen sind, ist die Vorweihnachtszeit oft eine Zeit der finanziellen Sorgen. Die steigenden Ausgaben für festliche Dekorationen, Geschenke und für einen Weihnachtsbaum können mit den begrenzten Regelleistungen kaum gestemmt werden.

Sanktionfrei e.V. verlost deshalb 150 Euro an bedürftige Familien.

Auch die Redaktion Gegen-Hartz.de hat intern gesammelt und wird die Aktion mit einer Spende unterstützten, damit möglichst viele einen Weihnachtsbonus erhalten.

Die verlorene Weihnachtszuschuss

Vor gut 19 Jahren wurde der Weihnachtszuschuss aus der Sozialhilfe gestrichen. Seit der Einführung der Hartz-Gesetze im Jahr 2005 blieb für Bedürftige eine zusätzliche Unterstützung in der Weihnachtszeit aus. Auch in den kommenden Jahren ist kein Weihnachtsbonus vorgesehen, was zusätzliche finanzielle Engpässe für Familien bedeutet, die ohnehin schon mit der Deckung des täglichen Bedarfs kämpfen.

Kinder leiden besonders unter der finanziellen Belastung

Besonders schwer trifft diese Situation die Kinder in Familien die auf das Bürgergeld angewiesen sind. Etwa 1,9 Millionen Kinder leben in Deutschland in solchen Bedarfsgemeinschaften. Der Verzicht auf festliche Freuden in dieser Zeit ist für sie besonders schmerzhaft.

150 Euro Weihnachtsbonus Aktion

Inmitten dieser finanziellen Herausforderungen für Armutsbetroffene bietet der Verein “Sanktionsfrei e.V.” einen Lichtblick. Sie verschenken 150 Euro Weihnachtsbonus an Haushalte, die Bürgergeld beziehen.

Wie kann man 150 Euro Weihnachtsbonus erhalten?

Bis zum 11. Dezember 2024 können sich alle, die Bürgergeld beziehen, für den Weihnachtsbonus anmelden. Dazu müsst ihr euch auf der Verlosungsplattform anmelden.

Die Auslosung der Haushalte, die den Bonus erhalten, erfolgt am 11. Dezember 2024. Nur bis zu diesem Datum kann man sich anmelden!

Um Chancengleichheit zu gewährleisten, ist die Teilnahme und der Weihnachtsbonus auf einen Haushalt beschränkt. Die Auswahl wird fair und nach dem Zufallsprinzip erfolgen.

Keine Anrechnung beim Jobcenter

Eine wichtige Frage, die sich viele stellen, ist, ob der Weihnachtsbonus vom Jobcenter angerechnet wird.

Gemäß des Tafelparagrafen 11a (4) SGB II wird diese Zahlung nicht als Einkommen gezählt und darf daher nicht angerechnet werden. Sollte es dennoch zu Problemen mit dem Jobcenter kommen, steht der Verein mit Unterstützung und einem Nachweis über die Gemeinnützigkeit bereit. Auch ein Anwalt kann gestellt werden.

Solidarität und Unterstützung

Wer diese Aktion unterstützen möchte, hat die Möglichkeit, eine Spende beizutragen. Informationen dazu finden sich auf der Website des Vereins. Um so mehr Menschen sich auch mit Spenden beteiligen, um so mehr Familien können einen Weihnachtsbonus erhalten! Bitte gebt bei Überweisungen den Betreff “Weihnachten” an. Wir hoffen, dass sich möglichst ganz viele Menschen beteiligen! Weitere Infos auch hier.