Im Dezember ist Weihnachten und Silvester. Daher ist es wichtig zu wissen, wann die Rente trotz der vielen Feiertage ausgezahlt wird.
Die Auszahlungstermine der gesetzlichen Rente im Dezember variieren je nach Zeitpunkt des Rentenbeginns. Entscheidend ist, ob die Rente vorschüssig oder nachschüssig gezahlt wird.
Vorschüssige Rentenzahlung
Rentnerinnen und Rentner, deren Rentenbeginn vor dem 1. April 2004 lag, erhalten ihre Rente vorschüssig. Das bedeutet, die Zahlung für den kommenden Monat erfolgt am letzten Bankarbeitstag des Vormonats. Für den Dezember 2024 wurde die Rente demnach am Freitag, den 29. November 2024, ausgezahlt.
Für den Monat Januar 2025 wird demnach bei den vorschüssigen Renten die Rente am 30. Dezember 2024 ausgezahlt.
Nachschüssige Rentenzahlung
Personen, die seit dem 1. April 2004 in Rente sind, erhalten ihre Zahlungen nachschüssig, also für den laufenden Monat am Monatsende. Die Dezember-Rente 2024 wird daher am Montag, den 30. Dezember 2024, überwiesen. Obwohl der 31. Dezember kein gesetzlicher Feiertag ist, handelt es sich um keinen Bankarbeitstag, sodass die Zahlung einen Tag früher erfolgt.
Besonderheiten bei Feiertagen und Wochenenden
Fällt der reguläre Auszahlungstermin auf einen Samstag, Sonntag oder Feiertag, wird die Rente am vorhergehenden Bankarbeitstag überwiesen. Dies stellt sicher, dass die Zahlung rechtzeitig auf dem Konto der Berechtigten eingeht.
Wie wird die Rentenzahlung geregelt?
Das Gesetz sieht vor, dass die Rentenzahlungen am Ende des jeweiligen Monats zur Zahlung fällig sind. Dies bedeutet, dass die Rente grundsätzlich am letzten Tag des Monats ausgezahlt wird.
Die genaue Regelung findet sich im § 118 SGB VI. Es gibt jedoch Unterschiede zwischen der vorschüssigen und der nachschüssigen Rentenzahlung.
Wann können Rentner auf ihre Rente zugreifen?
Der genaue Zeitpunkt, ab dem Seniorinnen und Senioren auf ihre Rente zugreifen können, hängt von ihrer Bank ab. Die Deutsche Post, die als Zahlungsdienstleister der Deutschen Rentenversicherung fungiert, stellt klar: “Die Rente muss spätestens bis 23:59 Uhr des jeweiligen Auszahlungstages auf dem Konto gutgeschrieben sein. Somit können Rentnerinnen und Rentner im Normalfall spätestens am Abend des Auszahlungstages über ihre Rente verfügen.”
Auszahlung der Rente im Jahr 2025
Nachfolgend finden Sie eine Übersicht der Auszahlungstermine für das Jahr 2025:
| Monat | Vorschüssige Zahlung (Renteneintritt bis März 2004) | Nachschüssige Zahlung (Renteneintritt ab April 2004) |
|---|---|---|
| Januar 2025 | 31. Dezember 2024 (Dienstag) | 31. Januar 2025 (Freitag) |
| Februar 2025 | 31. Januar 2025 (Freitag) | 28. Februar 2025 (Freitag) |
| März 2025 | 28. Februar 2025 (Freitag) | 31. März 2025 (Montag) |
| April 2025 | 31. März 2025 (Montag) | 30. April 2025 (Mittwoch) |
| Mai 2025 | 30. April 2025 (Mittwoch) | 30. Mai 2025 (Freitag) |
| Juni 2025 | 30. Mai 2025 (Freitag) | 30. Juni 2025 (Montag) |
| Juli 2025 | 30. Juni 2025 (Montag) | 31. Juli 2025 (Donnerstag) |
| August 2025 | 31. Juli 2025 (Donnerstag) | 29. August 2025 (Freitag) |
| September 2025 | 29. August 2025 (Freitag) | 30. September 2025 (Dienstag) |
| Oktober 2025 | 30. September 2025 (Dienstag) | 30. Oktober 2025 (Donnerstag) |
| November 2025 | 30. Oktober 2025 (Donnerstag) | 28. November 2025 (Freitag) |
| Dezember 2025 | 28. November 2025 (Freitag) | 31. Dezember 2025 (Mittwoch) |
Hinweis: Die vorschüssige Zahlung erfolgt am letzten Bankarbeitstag des Vormonats, während die nachschüssige Zahlung am letzten Bankarbeitstag des laufenden Monats erfolgt. Bitte beachten Sie, dass Samstage zwar als Werktage gelten, jedoch nicht als Bankarbeitstage. Daher können sich die Auszahlungstermine verschieben, wenn der letzte Tag des Monats auf einen Samstag, Sonntag oder Feiertag fällt.
Diese Informationen basieren auf den Angaben der Deutschen Rentenversicherung und sind ohne Gewähr.
Zusätzliche Hinweise
Für Rentnerinnen und Rentner, die neben der gesetzlichen Rente weitere Sozialleistungen wie Grundsicherung im Alter beziehen, erfolgt die Auszahlung dieser Leistungen in der Regel im Voraus. Die genauen Termine können variieren und sollten bei den zuständigen Stellen erfragt werden.
Es ist ratsam, die individuellen Rentenbescheide zu prüfen oder direkt bei der Deutschen Rentenversicherung nachzufragen, um genaue Informationen zu den persönlichen Auszahlungsterminen zu erhalten.




