Hartz IV: Arge verlangt von Tochter Zeugnisvorlage

Hartz IV: Arge verlangt von Tochter Zeugnisvorlage

Angeblich aus Betreuungszwecken muss in Iserlohn die Tochter einer Hartz IV Empfängerin nach jedem Schulhalbjahr ihr Zeugnis der Arge vorlegen. Mit jedem Jahres- und Halbjahreszeugnis muss die Tochter bei der Arge vorsprechen, diese befürwortet dann einen weiteren Schulbesuch oder eben nicht. Fraglich ist, was passiert wenn die Arge einen weiteren Schulbesuch nicht empfiehlt, die Tochter jedoch weiterhin zur Schule geht. Werden dann die Hartz IV Leistungen gekürzt? Diana Emgan-Hormes sieht sich entmündigt. Dies wird von der Arge in Iserlohn anders gesehen. Die Zeugnisvorlage diene nur dazu im Beratungsgespräch den weiteren beruflichen Werdegang zu besprechen. Ein Schulbesuch sei durch die Arge zwar nicht genehmigungspflichtig, „doch sollten entsprechende Vorraussetzungen für eine schulische oder berufliche Aus- oder Weiterbildung nicht erfüllt sein, sind Alternativen im Rahmen des Beratungsgesprächs zu erörtern“ so die Arge auf der Westen.de. Was die Alternativen sind wurde nicht näher erläutert, auch nicht worin die Hilfebedürftigkeit der 17 Jährigen Oberstufenschülerin besteht. Außer dass sie die Tochter einer Hartz IV Empfängerin ist.

Es stellt sich die Frage, warum die Arge in Iserlohn elterliche Erziehungsaufgaben meint zu übernehmen müssen. Findet hier nicht ein unangemessener Eingriff in die Privatsphäre und die Erziehung der Tochter durch die Mutter statt?

Diana Emgan- Hormes findet das Verhalten der Arge empörend und sieht es als Schikane an, mit der man Langzeitarbeitslosen die Würde nehme. Schließlich ist es fraglich, ob auch die Kinder berufstätiger Eltern zum Zeugnisgespräch vorgeladen werden. Sie sein zwar Hartz IV Empfängerin aber durchaus in der Lage ihre Tochter zu erziehen. Dies bedeutet auch, dass sie ihrer Tochter ermöglichen möchte Abitur zu machen, so dass ihr viele Möglichkeiten für ihren beruflichen Werdegang zur Verfügung stehen. Doch möchte sie sich nicht permanent rechtfertigen und die Möglichkeit haben freie Entscheidungen zu treffen.

Die gelernte Kynotherapeutin, leitete 17 Jahre lang bis zu ihrer Scheidung im Jahr 2006 ihre eigene Hundeschule. Das Haus und das Grundstück auf dem sie ihre Hundeschule betrieb konnte sie nach der Scheidung nicht mehr halten. Es musste verkauft werden. Sie fand einen Bürojob, den sie doch im zuge der Wirtschaftskrise wieder verlor. Seitdem ist die zweifache Mutter auf Hartz IV angewiesen. Und darauf, dass ihre Tochter ihre Zeugnisse der Arge vorlegt. Eine gesetzliche Grundlage für dieses Vorgehen scheint nicht zu existieren, jedoch gebe es für jede Arge einen eigenen Ermeysenspielraum. „Bezieht eine Bedarfsgemeinschaft Leistungen der Arge, liegt es in der Hand des Vermittlers, wie er vorgeht“ so eine Sprechechrin der Bundesagentur für Arbeit gegenüber derwesten.de. Willkürliche Anweisungen und Vorschriften der Vermittler werden also scheinbar von der Bundesagentur für Arbeit legitimiert. Müssen demnächst Hartz IV Empfänger Rechenschaftsberichte der Arge abliefern? Verstößt diese Handhabung nicht gegen Artikel 2 des Grundgesetzes, in dem es heißt, dass jeder das Recht auf freie Entfaltung seiner Persönlichkeit hat? (16.12.2009)

Ist das Bürgergeld besser als Hartz IV?

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