Hartz IV: In der eigenen Wohnung ausgesperrt

Lesedauer < 1 Minute

In Löbau laufen die Uhren anders. Statt Zwangsumzug für Hartz 4 Betroffene werden nun einzelne Zimmer gesperrt.

In der säschischen Kleinstadt Löbau müssen Hartz IV Empfänger viel unsinniges ertragen. Wenn die Wohnung des Mieters der "Regelsatz- Größe" nicht mehr entspricht, werden dem Betroffenen Zimmer gesperrt.

Im Osten von Löbau gibt es noch aus den DDR- Zeiten viele Plattenbau-siedlungen, in denen vorallem sog. Spätaussiedler wohnen. In diesem Bezirk existiert ein Leerstand von über 20 Prozent. Der Geschäftsführer der "Wohnungsverwaltung und Bau GmbH Löbau" Urbansky erklärte, dass es in Löbau nicht genug kleinere Wohnungen gebe, in die die von Hartz IV Betroffenen Mieter umziehen könnten. Darum lasse die Gesellschaft nun den über den Quadratmeteranspruch hinausgehenden Teil der Wohnungen leer räumen und absperren.

Ansatt nun jedoch die ALG II Empfänger ganz in die Wohnung einziehen zu lassen, beruft man sich in gründlich- deutscher Manier auf den Regel-Quadratmetersatz, in dem nur eine gewisse Größe den ALG II Empfänger/innen zu gestanden wird. Allerdings sei durch diese Maßnahme die Miete geringer, die doch aber auch ohne Absperrung günstiger sein könnte. Denn die einzeln-abgesperrten Zimmer sind u.E. nicht vermietbar.

Ein Mieter gegenüber der "Dresdner Morgenpost": "Es sei ein blödes Gefühl, in seiner Wohnung nicht mehr alle Räume betreten zu dürfen." (DM, sm, 05.02.07)

Lesen Sie dazu:
Hartz IV: Wohnkosten & Eigenheim
Hartz IV: Nebenkosten der Wohnung

Ist das Bürgergeld besser als Hartz IV?

Wird geladen ... Wird geladen ...