Eine falsche Angabe im Antrag kostet Rentner 84.600 Euro Rente

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Ein Rentner muss 84.600,83 Euro zurückzahlen, weil er beim Rentenantrag seine Verletztenrente nicht angegeben hatte. Das Hessische Landessozialgericht bewertete die falsche Angabe als grob fahrlässig. Allerdings korrigierte das Gericht auch die Forderung der Rentenversicherung:

Der Versicherte musste nicht den gesamten geforderten Betrag zahlen. Das entschied das Hessische Landessozialgericht mit Urteil vom 20. März 2024 (L 5 R 121/23).

Zwei Renten liefen jahrelang nebeneinander

Der 1949 geborene Mann aus dem Landkreis Kassel erhielt wegen eines Arbeitsunfalls von 1967 eine Verletztenrente der Berufsgenossenschaft. Diese betrug bei der Antragstellung rund 1.260 Euro monatlich. Seit 2009 bezog er zusätzlich eine Altersrente für schwerbehinderte Menschen von zunächst rund 2.400 Euro.

Im Antrag hatte die Rentenversicherung ausdrücklich nach Leistungen aus der gesetzlichen Unfallversicherung gefragt. Trotzdem blieb die Verletztenrente unberücksichtigt. Erst als die Berufsgenossenschaft die Unfallrente rückwirkend ab Februar 2018 erhöhte und den Rentenversicherungsträger informierte, fiel die Überzahlung auf.

Über den Streit um die verschwiegene Unfallrente hatte Gegen-Hartz bereits berichtet.

Warum eine Unfallrente die Altersrente mindern kann

Sie dürfen grundsätzlich beide Renten beziehen. § 93 SGB VI begrenzt jedoch unter bestimmten Voraussetzungen die Zahlung aus der gesetzlichen Rentenversicherung. Übersteigt die maßgebliche Summe aus eigener Rente und Verletztenrente den individuellen Grenzbetrag, wird die eigene Rente entsprechend vermindert. Die Unfallrente bleibt dabei unverändert.

Das betrifft auch die Altersrente für schwerbehinderte Menschen. Der Schwerbehindertenstatus befreit nicht von dieser Anrechnung. Entscheidend ist vielmehr, welcher Grenzbetrag beim Zusammentreffen der Renten gilt.

Bei einer Altersrente beträgt dieser grundsätzlich 70 Prozent eines Zwölftels des Jahresarbeitsverdienstes, den die Unfallversicherung ihrer Berechnung zugrunde legt. Hinzu kommen ein Mindestgrenzbetrag und gesetzliche Freibeträge.

Teile der Verletztenrente bleiben zum Ausgleich verletzungsbedingter Mehraufwendungen und immaterieller Schäden unberücksichtigt. Die Rechnung „letztes Bruttogehalt minus 20 Prozent“ bildet diese Regelung nicht korrekt ab.

Außerdem kennt das Gesetz Ausnahmen, zum Beispiel für einen Versicherungsfall, der erst nach Beginn der Altersrente eingetreten ist. Lassen Sie deshalb die konkrete Berechnung prüfen, statt aus der bloßen Summe beider Zahlungen auf eine Überzahlung zu schließen.

Warum der Rentner seinen Vertrauensschutz verlor

Das Gericht hielt die Frage im Antragsformular für eindeutig. Der Versicherte konnte sich auch nicht damit entlasten, einen Hinweis nicht gelesen zu haben. Die Richter sahen eine besonders schwere Verletzung der erforderlichen Sorgfalt. Seine Berufung auf eine falsche Beratung half ihm ebenfalls nicht.

Hinter dieser Bewertung steht § 45 SGB X. Ein rechtswidriger Bewilligungsbescheid lässt sich nicht beliebig rückwirkend beseitigen. Wer auf seine Richtigkeit vertrauen durfte, kann geschützt sein. Beruht die Bewilligung jedoch auf vorsätzlich oder grob fahrlässig falschen beziehungsweise unvollständigen Angaben, entfällt dieser Schutz.

Deshalb hängt die Frage, wann Rentner überzahlte Leistungen zurückzahlen müssen, vor allem von der Ursache des Fehlers ab.

Das Gericht senkte die Forderung um 2.767,40 Euro

Die Rentenversicherung hatte im angegriffenen Bescheid 87.368,23 Euro verlangt. Das Landessozialgericht reduzierte diesen Betrag auf 84.600,83 Euro. Der Unterschied betraf die rückwirkende Erhöhung der Unfallrente für Februar 2018 bis April 2019.

Für diesen Anteil bestand ein Erstattungsanspruch der Rentenversicherung gegen die Berufsgenossenschaft. Die Abrechnung zwischen den Trägern durfte nicht durch eine zusätzliche Forderung gegen den Rentner ersetzt werden. Seine Berufung hatte deshalb teilweise Erfolg.

Das ist für Betroffene besonders wichtig: Auch wenn eine Rückforderung grundsätzlich berechtigt ist, kann ihre Höhe falsch sein. Sie sollten deshalb also nicht nur den Vorwurf gegen Sie prüfen, sondern auch jeden Zeitraum und jede bereits berücksichtigte Erstattungen anderer Träger.

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Dass Gerichte Rückforderungsbescheide der Rentenversicherung aufheben können, zeigt auch ein anderer Fall.

Warum der Einwand der Verjährung scheiterte

Im Kasseler Fall hielt die Rentenversicherung die maßgebliche Zehnjahresfrist für die Rücknahme ein.

§ 50 Absatz 4 SGB X sieht hingegen für den Erstattungsanspruch grundsätzlich vier Jahre nach Ablauf des Kalenderjahres vor, in dem der Erstattungsbescheid unanfechtbar geworden ist.

Weitere Regeln können ihren Lauf beeinflussen. Bei der Verjährung von Rentenrückforderungen müssen deshalb die konkreten Bescheide und Daten geprüft werden.

Diese Unterlagen sollten Sie jetzt prüfen

Wenn Sie eine Verletztenrente beziehen und eine Altersrente beantragen, legen Sie den Bescheid der Berufsgenossenschaft vor. Lassen Sie sich bei Unklarheiten erklären, wo die Leistung im Antrag einzutragen ist.

Dafür können Sie eine kostenlose Rentenberatung nutzen. Bewahren Sie eine Kopie des ausgefüllten Antrags und Nachweise über eingereichte Unterlagen auf.

Vergleichen Sie anschließend die Bewilligung mit Ihren Angaben. Zu den wichtigen Prüfpunkten im Rentenbescheid gehört auch, ob andere Leistungen korrekt berücksichtigt wurden. Bei einer angekündigten Rückforderung sollten Sie den ursprünglichen Antrag, sämtliche Rentenbescheide und den Schriftwechsel zusammenstellen.

Prüfpunkt Darauf kommt es an
Angaben im Antrag Haben Sie die Unfallrente genannt und können Sie dies belegen?
Berechnung Sind Grenzbetrag, Freibeträge und die jeweiligen Rentenhöhen richtig berücksichtigt?
Erstattung anderer Träger Hat die Rentenversicherung Ansprüche gegen die Berufsgenossenschaft berücksichtigt?
Fristen Wann wurden die Bescheide bekannt gegeben und wann hat die Behörde vom Fehler erfahren?

Gegen den Bescheid können Sie Widerspruch einlegen

Bei Wohnsitz in Deutschland haben Sie grundsätzlich einen Monat nach Bekanntgabe Zeit für einen Widerspruch. Beachten Sie die Rechtsbehelfsbelehrung.

Die Rentenversicherung muss ihre Entscheidung dann erneut prüfen. Ein Widerspruch gegen die Rentenversicherung kann sich auch auf einzelne Berechnungsposten richten.

Lehnt die Rentenversicherung den Widerspruch ab, können Sie grundsätzlich innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe des Widerspruchsbescheids beim Sozialgericht klagen. Ist eine Entscheidung bereits bestandskräftig, kommt bei einem rechtswidrigen belastenden Bescheid ein Überprüfungsantrag in Betracht.

Auch bei bestandskräftigen Rentenbescheiden können Korrekturen möglich bleiben.

FAQ: Unfallrente und Rückforderung

Darf ich Altersrente und Unfallrente gleichzeitig erhalten?

Ja. Allerdings kann § 93 SGB VI die Zahlung der Altersrente begrenzen. Freibeträge, Grenzbetrag und mögliche Ausnahmen müssen individuell geprüft werden.

Muss ich jede Überzahlung zurückzahlen?

Nein. Die Rentenversicherung braucht eine rechtliche Grundlage für die Korrektur und Erstattung. Vertrauensschutz, Fristen oder Berechnungsfehler können einer Forderung entgegenstehen.

Musste der Rentner die ursprüngliche Forderung vollständig zahlen?

Nein. Das Gericht verringerte sie um 2.767,40 Euro. Es blieben aber 84.600,83 Euro, die er erstatten musste.

Quellen

BG BAU: Angaben zur Unfallrente im Antrag zur Altersrente.
Deutsche Rentenversicherung: Zweifel am Rentenbescheid? Möglichkeiten für Widerspruch und Klage, 4. Mai 2026; § 50 SGB X.
Gesetze im Internet: § 93 SGB VI; § 45 SGB X.
Hessisches Landessozialgericht: Urteil vom 20. März 2024, L 5 R 121/23, Volltext bei Open Legal Data; Pressemitteilung vom 29. April 2024.
HNA: 84.000 Euro: Mann muss wegen falscher Angabe Rente zurückzahlen, 24. November 2025.