Der Bundesrat will den jährlichen Wohngeld-Freibetrag für Alleinerziehende von 1.320 auf 1.920 Euro erhöhen. Die Bundesregierung lehnt diese Änderung im laufenden Gesetzgebungsverfahren ab und hält an ihrem Entwurf fest.
Für betroffene Familien geht es um eine zusätzliche Entlastung bei der Einkommensanrechnung. Die geforderten 600 Euro mehr Freibetrag wären allerdings keine zusätzliche Wohngeldzahlung in gleicher Höhe.
Regierung verweist auf ihre Sparziele
Die Absage steht in der Gegenäußerung der Bundesregierung auf Seite 105 der Bundestagsdrucksache 21/8284. Die Regierung erklärt, sie habe den Vorschlag geprüft, sehe aber keinen Anpassungsbedarf an ihrem Gesetzentwurf.
Ein höherer Freibetrag würde nach ihrer Begründung die Einsparungen verringern und das Ziel der Haushaltskonsolidierung gefährden. Die Anhebung müsste deshalb an anderer Stelle ausgeglichen werden und würde Kürzungen für andere Zielgruppen nach sich ziehen.
Diese Begründung zeigt, worüber politisch gestritten wird: Die Bundesregierung hält am vorgegebenen Sparvolumen fest. Die vom Bundesrat vorgeschlagene Entlastung soll innerhalb dieses Rahmens keinen zusätzlichen finanziellen Spielraum erhalten.
Warum die Länder Alleinerziehende stärker entlasten wollen
Der Bundesrat hat die Anhebung in seiner Stellungnahme vom 25. September 2026 beschlossen. Er verbindet die Forderung ausdrücklich mit der geplanten Änderung der Wohngeldformel.
Nach Einschätzung der Länder würde der Wohngeldanspruch dadurch mit steigendem Einkommen künftig schneller zurückgehen. Gerade erwerbstätige Alleinerziehende könnten besonders betroffen sein, weil innerhalb ihres Haushalts kein zweites Erwerbseinkommen eines Partners zum Ausgleich zusätzlicher Belastungen zur Verfügung steht.
Der höhere Freibetrag soll diese Belastung abfedern. Über die Forderungen der Länder und die weiterhin geplanten Wohngeld-Kürzungen hatte Gegen-Hartz bereits berichtet.
600 Euro Freibetrag sind keine 600 Euro zusätzliches Wohngeld
Ein Freibetrag senkt das Einkommen, das die Wohngeldstelle für ihre Berechnung ansetzt. Nach § 13 Wohngeldgesetz werden die gesetzlichen Freibeträge vom Jahreseinkommen der berücksichtigten Haushaltsmitglieder abgezogen; das monatliche Gesamteinkommen entspricht einem Zwölftel des verbleibenden Betrags.
Der bisherige Freibetrag von 1.320 Euro entspricht damit einem rechnerischen Abzug von 110 Euro im Monat. Bei 1.920 Euro wären es 160 Euro, also weitere 50 Euro weniger berücksichtigtes Einkommen monatlich.
| Regelung | Freibetrag jährlich | Rechnerischer Abzug monatlich |
|---|---|---|
| Geltendes Recht | 1.320 Euro | 110 Euro |
| Forderung des Bundesrates | 1.920 Euro | 160 Euro |
| Unterschied | 600 Euro | 50 Euro |
Wie viel Wohngeld daraus entsteht, hängt nach § 4 WoGG auch von der Haushaltsgröße und den berücksichtigungsfähigen Wohnkosten ab. Aus 50 Euro weniger Berechnungseinkommen lässt sich deshalb keine pauschale Mehrzahlung von 50 Euro ableiten.
Bei einer gleichzeitigen Verschlechterung anderer Berechnungswerte könnte der höhere Freibetrag lediglich eine Kürzung abmildern. Selbst seine Einführung würde daher nicht garantieren, dass ein Haushalt anschließend mehr Wohngeld als bisher erhält.
Wer den Freibetrag heute erhalten kann
Nach § 17 Nummer 3 WoGG setzt der Freibetrag voraus, dass ein berücksichtigtes Haushaltsmitglied ausschließlich mit einem oder mehreren Kindern zusammenwohnt. Mindestens eines dieser Kinder muss jünger als 18 Jahre sein und für dieses Kind muss Kindergeld oder eine gesetzlich gleichgestellte Leistung gewährt werden.
Die 1.320 Euro gelten einmal für die entsprechende Haushaltskonstellation. Der Betrag wird bei mehreren Kindern nicht für jedes Kind erneut abgezogen.
Die geplanten Kürzungen verschärfen den Streit
Die von der Bundesregierung geplante Reform soll zum 1. Januar 2027 unter anderem die reguläre Wohngeldanpassung aussetzen, die dauerhafte Heizkostenkomponente halbieren und die Berechnungsformel verändern. Diese Änderungen sind Gegenstand des laufenden Verfahrens.
Ein unveränderter Freibetrag schützt deshalb nicht automatisch vor einem niedrigeren Zuschuss. Wird an anderen Stellen der Berechnung gekürzt, kann das Ergebnis trotz desselben Abzugs sinken.
Für Alleinerziehende ist der Streit damit mehr als eine Debatte über einen einzelnen Rechenposten. Die Länder wollen einen Ausgleich für die erwartete Belastung, während die Bundesregierung die zusätzliche Entlastung mit Verweis auf ihre Sparziele ablehnt.
Was Alleinerziehende bereits jetzt prüfen sollten
Betroffene sollten im Berechnungsbogen ihres Wohngeldbescheids nachsehen, ob der geltende Freibetrag berücksichtigt wurde. Fehlt er trotz erfüllter Voraussetzungen, sollten sie die Wohngeldstelle auf den Fehler hinweisen und die erforderlichen Nachweise vorlegen.
Bei einem bereits erlassenen Bescheid sollten sie außerdem die Rechtsbehelfsbelehrung und die dort genannte Frist beachten. Weitere Ansatzpunkte erläutern unsere Beiträge über häufige Fehler bei der Wohngeldberechnung und Möglichkeiten für einen höheren Wohngeldanspruch.
Wer erstmals Wohngeld benötigt, sollte den Antrag wegen der politischen Debatte nicht aufschieben. Wohngeld wird grundsätzlich nur auf Antrag und bei erfüllten Voraussetzungen ab dem Antragsmonat bewilligt.




