Rentner aufgepasst: Die versteckten Altersgrenzen werden teuer

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Jahrelang problemlos Auto gefahren, regelmäßig verreist und immer zuverlässig Rechnungen bezahlt. Trotzdem können Rentner plötzlich feststellen, dass ihre Versicherung deutlich teurer wird oder die Bank keinen Kredit mehr vergeben möchte. Der Grund liegt manchmal allein im Lebensalter.

Besonders ab 65, 70 oder 75 Jahren können bestimmte Versicherungen und Dienstleistungen teurer oder schwerer zugänglich werden. Manche Altersgrenzen finden sich in Vertragsbedingungen, andere beruhen auf internen Vorgaben der Anbieter.

Sechs Beispiele zeigen, welche Einschränkungen ältere Menschen treffen können und wie sie sich dagegen schützen.

Kfz-Versicherung kann ab 65 Jahren deutlich teurer werden

Wer jahrzehntelang unfallfrei gefahren ist, rechnet eigentlich mit günstigen Versicherungsbeiträgen. Doch gerade ältere Autofahrer erleben häufig das Gegenteil. Die Beiträge steigen, obwohl sie keinen Unfall verursacht haben und möglicherweise sogar weniger Kilometer fahren als früher.

Eine Modellrechnung des Vergleichsportals Verivox vom 3. März 2026 zeigt, wie stark sich das Lebensalter auf die Vollkaskoversicherung auswirken kann. Untersucht wurde ein VW Golf VIII in Berlin mit einer jährlichen Fahrleistung von 10.000 Kilometern.

Bei ansonsten gleichen Tarifmerkmalen und identischer Schadenfreiheitsklasse ergaben sich gegenüber einem 55-jährigen Fahrer erhebliche Unterschiede.

Alter Mehrbeitrag gegenüber 55 Jahren
55 Jahre Vergleichsbasis
65 Jahre 14 Prozent
75 Jahre 69 Prozent
85 Jahre 172 Prozent

Diese Ergebnisse gelten für die untersuchte Modellkonstellation und nicht für sämtliche Versicherungsverträge. Die tatsächlichen Beiträge hängen unter anderem vom Fahrzeug, dem Wohnort, der Schadenfreiheitsklasse und dem jeweiligen Versicherer ab.

Versicherung über die eigenen Kinder kann Geld sparen

Eine Möglichkeit zur Beitragssenkung besteht darin, das Fahrzeug über ein jüngeres Familienmitglied versichern zu lassen. Besonders wirksam kann das sein, wenn zugleich die bisherige Schadenfreiheitsklasse übertragen wird.

Nach den Berechnungen von Verivox könnte ein 75-jähriger Autofahrer auf diese Weise 281 Euro jährlich sparen. Bei einem 85-Jährigen wären es sogar 917 Euro. Die Einsparungen beziehen sich allerdings auf die vollständige Übertragung von Versicherung, Zulassung und Schadenfreiheitsrabatt im untersuchten Modell.

Der ältere Autofahrer muss weiterhin als tatsächlicher Fahrer angegeben werden. Zudem können Kinder nur so viele schadenfreie Jahre übernehmen, wie nach den Versicherungsbedingungen zulässig sind.

Eine Übertragung sollte deshalb nicht vorschnell erfolgen. Der bisherige Versicherungsnehmer gibt seinen Schadenfreiheitsrabatt in der Regel dauerhaft ab. Eine vermeintlich günstigere Familienversicherung kann dadurch langfristig auch Nachteile verursachen.

Weitere Möglichkeiten zur Beitragssenkung erläutert unser Artikel „Teure Kfz-Versicherung ab 65: So umgehen Rentner den Alterszuschlag“.

Banken setzen bei Krediten teilweise schon mit 67 Jahren Grenzen

Ein neues Dach, ein altersgerechtes Badezimmer oder eine größere Reparatur am Haus können schnell mehrere Tausend Euro kosten. Doch ausgerechnet im Ruhestand kann die Finanzierung solcher Ausgaben schwieriger werden.

Eine Untersuchung des Instituts für Finanzdienstleistungen im Auftrag der Antidiskriminierungsstelle des Bundes aus dem Jahr 2023 zeigt, dass zahlreiche Banken bei der Kreditvergabe Altersgrenzen berücksichtigen.

Von 100 befragten Kreditinstituten bestätigten 55 Prozent solche Grenzen bei Konsumentenkrediten. Bei Immobilienkrediten waren es sogar 71 Prozent. Wo Altersgrenzen vorgesehen waren, lag die Grenze für die Antragstellung im Durchschnitt bei etwa 67 Jahren.

Das bedeutet allerdings nicht, dass Rentner ab 67 Jahren grundsätzlich keine Kredite mehr bekommen. Eine gesetzliche Höchstaltersgrenze gibt es nicht.

Banken dürfen Rentner nicht in jedem Fall wegen ihres Alters ablehnen

Banken müssen vor der Kreditvergabe prüfen, ob die Rückzahlung voraussichtlich möglich ist. Dazu gehören das regelmäßige Einkommen, bestehende Verpflichtungen und die wirtschaftliche Situation des Antragstellers.

Das Lebensalter kann bei dieser Prüfung Bedeutung haben. Eine pauschale Ablehnung ohne angemessene Berücksichtigung der individuellen Situation kann jedoch rechtlich problematisch sein.

Das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz schützt unter bestimmten Voraussetzungen auch vor Altersdiskriminierung bei Finanzdienstleistungen. Ob dieser Schutz auf einen konkreten Kreditvertrag anwendbar ist, hängt unter anderem von der Art des Geschäfts ab.

Gerade bei Verbraucherkrediten bestehen nach Einschätzung des Instituts für Finanzdienstleistungen rechtliche Schutzlücken. Deshalb lässt sich nicht jede altersbedingte Ablehnung allein mit dem Gleichbehandlungsgesetz verhindern.

Betroffene sollten sich eine Ablehnung möglichst schriftlich begründen lassen und Angebote anderer Banken einholen. Auch eine persönliche Beratung kann sinnvoll sein, wenn ein automatisiertes Antragsverfahren die tatsächliche finanzielle Situation nicht ausreichend berücksichtigt.

Wer eine altersbedingte Benachteiligung vermutet, sollte mögliche Ansprüche zeitnah prüfen lassen. Für bestimmte Ansprüche nach § 21 AGG gilt eine Frist von zwei Monaten.

Mietwagen können ab 70 Jahren zum Problem werden

Ein Mietwagen gehört für viele Menschen zum Urlaub. Doch was passiert, wenn der gebuchte Wagen am Flughafen nicht ausgehändigt wird, weil der Fahrer bereits 75 Jahre alt ist?

In Deutschland gibt es bei großen Autovermietungen häufig keine allgemeine Höchstaltersgrenze. Bei Buchungen im Ausland können jedoch andere Bedingungen gelten.

Nach Angaben des ADAC müssen Fahrer ab etwa 70 Jahren je nach Anbieter mit Einschränkungen oder zusätzlichen Gebühren rechnen. Manche Vermieter verlangen außerdem besondere Nachweise.

Eine einheitliche Altersgrenze für sämtliche Mietwagenanbieter innerhalb eines Landes gibt es allerdings nicht. Entscheidend sind die Vertragsbedingungen des jeweiligen Unternehmens und gegebenenfalls die gebuchte Fahrzeugklasse.

Altersgrenzen bereits vor der Reise kontrollieren

Besonders problematisch kann eine Buchung über ein Vergleichsportal sein, wenn die Altersbedingungen des tatsächlichen Vermieters nicht ausreichend beachtet werden.

Wer erst bei der Fahrzeugabholung von einer Altersobergrenze erfährt, muss möglicherweise kurzfristig ein anderes Fahrzeug organisieren. Dadurch können zusätzliche Kosten entstehen.

Rentner sollten deshalb vor der Buchung prüfen, ob ein Höchstalter gilt und welche Anforderungen für sämtliche eingetragenen Fahrer bestehen.

Ein jüngerer Zusatzfahrer hilft nicht unbedingt weiter. Auch ältere Personen, die das Fahrzeug selbst fahren möchten, müssen die jeweiligen Voraussetzungen erfüllen.

Auslandskrankenversicherung kann ab 65 oder 70 Jahren teurer werden

Eine Auslandskrankenversicherung gehört zu den wichtigen Absicherungen bei Reisen außerhalb Deutschlands. Viele Tarife sind zunächst günstig, enthalten jedoch altersabhängige Beitragsstufen.

Je nach Versicherer kann der Beitrag beispielsweise ab 65 oder 70 Jahren steigen. Bei anderen Anbietern gelten abweichende Altersstufen oder besondere Bedingungen für ältere Versicherungsnehmer.

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Die Antidiskriminierungsstelle des Bundes weist ebenfalls darauf hin, dass ältere Menschen bei privaten Versicherungen mit höheren Beiträgen konfrontiert werden können. Dazu gehören ausdrücklich auch Auslandsreiseversicherungen.

Ein günstiger Vertrag aus früheren Jahren bleibt deshalb nicht zwangsläufig dauerhaft zum bisherigen Preis bestehen. Entscheidend sind die vereinbarten Tarifbedingungen.

Krankenrücktransport kann ohne Versicherung teuer werden

Besonders wichtig ist der Versicherungsschutz bei schweren Erkrankungen im Ausland. Ein notwendiger Rücktransport nach Deutschland kann hohe Kosten verursachen.

Die gesetzliche Krankenversicherung übernimmt solche Rücktransportkosten nach § 60 Absatz 4 SGB V grundsätzlich nicht. Deshalb sollte eine private Auslandskrankenversicherung entsprechende Leistungen enthalten.

Rentner mit chronischen Erkrankungen sollten außerdem prüfen, welche Behandlungen ausgeschlossen sind. Bereits vor Reisebeginn feststehende oder vorhersehbare medizinische Maßnahmen können vom Versicherungsschutz ausgenommen sein.

Wer einen bestehenden Vertrag wegen hoher Altersbeiträge wechseln möchte, sollte deshalb nicht nur den Preis vergleichen. Wichtig sind auch die Leistungsbedingungen, mögliche Ausschlüsse und die maximale Dauer einzelner Reisen.

Risikolebensversicherung häufig nur bis 70 oder 75 Jahre abschließbar

Manche Ehepaare möchten auch im Ruhestand sicherstellen, dass der finanziell schwächer gestellte Partner nach einem Todesfall ausreichend abgesichert ist. Besonders bei laufenden Immobilienkrediten kann deshalb eine Risikolebensversicherung interessant sein.

Allerdings begrenzen viele Versicherungsunternehmen das Eintrittsalter. Nach Angaben der Allianz liegt die Höchstgrenze für einen Neuabschluss häufig beim 70. oder 75. Lebensjahr. Die genauen Voraussetzungen unterscheiden sich zwischen den Anbietern.

Hinzu kommt, dass die Beiträge mit zunehmendem Eintrittsalter deutlich steigen können. Versicherer berücksichtigen neben dem Alter insbesondere den Gesundheitszustand, die gewünschte Versicherungssumme und die Vertragslaufzeit.

Sterbegeldversicherung ist kein gleichwertiger Ersatz

Wer keine Risikolebensversicherung mehr abschließen kann, stößt häufig auf Angebote für Sterbegeldversicherungen. Diese dienen jedoch vor allem dazu, Bestattungskosten abzusichern.

Die Versicherungssummen fallen deshalb meist wesentlich niedriger aus als bei einer Risikolebensversicherung. Außerdem können Wartezeiten gelten, während derer nur eingeschränkte Leistungen vorgesehen sind.

Rentner sollten deshalb zunächst prüfen, welcher finanzielle Absicherungsbedarf tatsächlich besteht. Eine zusätzliche Versicherung lohnt sich nicht in jedem Fall, insbesondere wenn bereits ausreichend Rücklagen vorhanden sind.

Bei gesundheitlichen Vorerkrankungen kann vor einem regulären Antrag eine anonyme Risikovoranfrage sinnvoll sein. So lässt sich prüfen, welche Versicherer unter welchen Voraussetzungen Versicherungsschutz anbieten könnten.

Schöffenamt hat eine gesetzliche Altersgrenze von 70 Jahren

Nicht jede Altersgrenze betrifft Versicherungen oder Kredite. Auch bei bestimmten ehrenamtlichen Tätigkeiten gibt es gesetzliche Altersvorgaben.

Ein Beispiel ist das Schöffenamt. Schöffen wirken als ehrenamtliche Richter an Strafverfahren mit und entscheiden gemeinsam mit Berufsrichtern über Schuld und Strafe.

Nach § 33 Gerichtsverfassungsgesetz sollen Personen nicht in das Schöffenamt berufen werden, wenn sie das 70. Lebensjahr bereits vollendet haben oder dieses Alter bis zum Beginn der Amtsperiode erreichen würden.

Die nächste reguläre Schöffenwahl findet 2028 für die Amtsperiode von 2029 bis 2033 statt. Wer am 1. Januar 2029 bereits 70 Jahre alt ist, fällt grundsätzlich unter diese gesetzliche Vorgabe.

Ab 65 Jahren besteht ein Recht zur Ablehnung des Schöffenamtes

Eine weitere Regelung steht in § 35 Gerichtsverfassungsgesetz. Danach dürfen Personen die Berufung zum Schöffenamt ablehnen, wenn sie bereits 65 Jahre alt sind oder dieses Alter bis zum Ende der Amtsperiode erreichen würden.

Das bedeutet nicht, dass Menschen ab 65 Jahren das Ehrenamt nicht mehr ausüben dürfen. Vielmehr räumt ihnen das Gesetz eine besondere Entscheidungsmöglichkeit ein.

Die Altersregelungen sind außerdem nicht auf sämtliche Ehrenämter übertragbar. In Vereinen, sozialen Einrichtungen oder Nachbarschaftsprojekten gelten andere Voraussetzungen.

Bundesverfassungsgericht kippt Altersgrenze für Anwaltsnotare

Dass starre Altersgrenzen nicht in jedem Fall verfassungsrechtlich zulässig sind, zeigt eine Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts.

Mit Urteil vom 23. September 2025 (1 BvR 1796/23) erklärte das Gericht die bisherige Altersgrenze von 70 Jahren für Anwaltsnotare für unvereinbar mit der Berufsfreiheit. Die betroffene Regelung durfte noch bis zum 30. Juni 2026 angewendet werden.

Das Gericht begründete seine Entscheidung insbesondere damit, dass die starre Altersgrenze angesichts veränderter tatsächlicher Verhältnisse nicht mehr verhältnismäßig war.

Die Entscheidung betrifft allerdings ausschließlich die untersuchte Regelung für Anwaltsnotare. Die gesetzlichen Altersvorgaben für Schöffen wurden dadurch nicht aufgehoben.

Was Rentner bei Altersgrenzen jetzt beachten sollten

Wer sich dem 65., 70. oder 75. Geburtstag nähert, sollte insbesondere bestehende Versicherungsverträge auf altersabhängige Beitragsänderungen überprüfen.

Bei größeren Finanzierungen kann es sinnvoll sein, frühzeitig mit verschiedenen Banken zu sprechen. Eine Kreditaufnahme allein deshalb vorzuziehen, weil später möglicherweise eine Altersgrenze greift, wäre dagegen keine ausreichende finanzielle Begründung.

Auch vor Auslandsreisen lohnt sich ein genauer Blick auf Mietwagenbedingungen und Krankenversicherungsschutz. Besonders bei gesundheitlichen Einschränkungen sollten notwendige Leistungen vorab geklärt werden.

Die sechs Beispiele zeigen, dass ältere Menschen in unterschiedlichen Lebensbereichen mit Altersgrenzen konfrontiert werden können. Dabei macht es einen erheblichen Unterschied, ob eine Einschränkung gesetzlich vorgeschrieben ist oder lediglich auf den Bedingungen eines einzelnen Anbieters beruht.

FAQ: Häufige Fragen zu Altersgrenzen für Rentner

Gibt es eine gesetzliche Altersgrenze, ab der Rentner keinen Kredit mehr bekommen?

Nein. Eine allgemeine gesetzliche Höchstaltersgrenze für die Kreditaufnahme gibt es in Deutschland nicht. Banken dürfen die Rückzahlungsfähigkeit prüfen und dabei auch altersbezogene Risiken berücksichtigen. Eine pauschale Ablehnung allein wegen des Lebensalters kann jedoch rechtlich problematisch sein.

Müssen Rentner ab 75 Jahren mehr für ihre Kfz-Versicherung bezahlen?

Nicht zwangsläufig. Viele Versicherer berücksichtigen das Lebensalter bei der Beitragsberechnung. Wie hoch ein möglicher Zuschlag ausfällt, hängt jedoch vom jeweiligen Tarif und weiteren Vertragsmerkmalen ab. Ein Versicherungsvergleich kann deshalb sinnvoll sein.

Dürfen Menschen über 70 Jahren noch ehrenamtlich arbeiten?

Ja. Für ehrenamtliche Tätigkeiten gibt es keine allgemeine gesetzliche Altersobergrenze. Allerdings sollen Personen nach § 33 GVG nicht neu zum Schöffenamt berufen werden, wenn sie die dort festgelegte Altersgrenze erreichen. Andere ehrenamtliche Tätigkeiten sind davon nicht betroffen.

Quellen

Verivox, „Im Alter wird es teuer: Senioren zahlen bis zu 172 Prozent mehr für ihre Kfz-Versicherung“, 3. März 2026
Institut für Finanzdienstleistungen, Forschungsprojekt „Altersdiskriminierung bei der Kreditvergabe“, 26. September 2023
§ 19 Allgemeines Gleichbehandlungsgesetz – Zivilrechtliches Benachteiligungsverbot
§ 21 Allgemeines Gleichbehandlungsgesetz – Ansprüche bei Benachteiligung
ADAC, Mietwagen im In- und Ausland – Altersgrenzen und Vertragsbedingungen
§ 60 SGB V – Fahrkosten und Krankenrücktransport
Allianz, Risikolebensversicherung für Senioren und Rentner, aktualisiert am 19. August 2026
§ 33 Gerichtsverfassungsgesetz – Voraussetzungen für die Berufung in das Schöffenamt
§ 35 Gerichtsverfassungsgesetz – Berechtigung zur Ablehnung des Schöffenamtes
Bundesverfassungsgericht, Urteil vom 23. September 2025 (1 BvR 1796/23) – Altersgrenze für Anwaltsnotare