Hartz IV: Tacheles e.V. Mitarbeiter veröffentlicht auf seiner privaten Homepage die bundesweiten Verwaltungsanweisungen zu den Unterkunfts- und Heizkosten, die Arbeitslosengeld II Empfängern zu steht
Harald Thome, Mitarbeiter der Hartz IV Sozial- und Beratungsstelle "Tacheles e.V" veröffentlicht die bundesweiten Verwaltungsanweisungen zu den Unterkunfts- und Heizkosten (KDU), zum Teil auch zur Wohnraumsicherung und zur Erstausstattung für Hausrat, Bekleidung und bei Schwangerschaft und Geburt und zum unabweisbaren Bedarf. In den meisten Fällen beziehen sich die Regelungen auf das SGB II und das SGB XII, da in beiden Gesetzen eine sehr ähnliche Systematik besteht.
Die Verwaltungsanweisungen sind ermessenslenkend um die unbestimmten Rechtsbegriffe wie "angemessener Wohnraum" oder "Leistungen zur Erstausstattung der Wohnung" … auszulegen und das Recht gleich anzuwenden, zumindest theoretisch. Beim Vergleich der Richtlinien wird deutlich, dass es aber von Kommune zu Kommune sehr unterschiedliche Wertigkeiten gibt, welche in welcher materiellen Höhe Menschenwürde SGB II/SGB XII – Leistungsempfängern zugestanden wird.
Die KdU – Richtlinien finden sich auf folgender Website und werden fortlaufend aktualisiert. Thome ruft dazu auf, Hinweise auf Änderungen der Städte und Regionen mitzuteilen, um die Liste aktuell zu halten. (18.05.2009)