Pflegeeltern: Diese Vorsorgekosten muss das Jugendamt erstatten

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Wer ein Pflegekind bei sich aufnimmt, reduziert dafür häufig seine Arbeitszeit oder gibt seinen Beruf vorübergehend ganz auf. Das kann später zu einer niedrigeren Rente führen. Was viele Pflegeeltern nicht wissen ist, dass das Jugendamt sich unter bestimmten Bedingungen an ihrer Altersvorsorge beteiligt.

Auch Kosten für eine Unfallversicherung können erstattet werden. Wichtig ist, dass die Versicherungen geeignet sind und die gezahlten Beiträge nachgewiesen werden können.

Das Pflegegeld für Pflegekinder umfasst verschiedene Bestandteile. Lassen Sie deshalb prüfen, ob Ihr Bescheid neben Sachaufwand und Erziehungsbeitrag auch Ihre nachgewiesenen Vorsorgeaufwendungen berücksichtigt.

Fiktives Beispiel: Zeynep reduziert für Jan ihre Arbeitszeit

Jan lebt als Pflegekind bei Zeynep. Damit sie ihn nachmittags begleiten und notwendige Termine wahrnehmen kann, reduziert sie ihre Arbeitszeit. Ihr niedrigeres Gehalt bedeutet zugleich weniger Beiträge zur gesetzlichen Rentenversicherung.

Diese Folgen von Teilzeitarbeit für die Rente will sie mit einer zusätzlichen privaten Altersvorsorge abfedern.

Zeynep zahlt monatlich 120 Euro in einen Vertrag ein, dessen Leistungen für das Alter gesichert sind. Für dieses Rechenbeispiel erkennt das Jugendamt den Vertrag und den gesamten Beitrag als angemessen an und muss 60 Euro im Monat erstatten.

Zeynep trägt die übrigen 60 Euro selbst. Auf ein Jahr gerechnet erhält sie 720 Euro. Würde die Behörde nur einen geringeren Betrag anerkennen, müsste sie die Kürzung nachvollziehbar begründen.

Welche Verträge kommen für die Erstattung infrage?

Eine Altersvorsorge muss tatsächlich der finanziellen Versorgung im Ruhestand dienen. In Betracht kommen Beiträge zur gesetzlichen Rentenversicherung und geeignete private Vorsorgeverträge.

Ob Sie freiwillige Rentenbeiträge zahlen dürfen, hängt von Ihrem Versicherungsstatus ab: Wer bereits pflichtversichert ist, kann nicht ohne Weiteres zusätzlich freiwillige Beiträge einzahlen.

Für private Kapitalanlagen hat das Bundesverwaltungsgericht klare Anforderungen formuliert: Der Vertrag muss gewährleisten, dass das angesparte Geld beim Eintritt in den Ruhestand noch vorhanden ist. Eine kapitalbildende Lebensversicherung kann deshalb grundsätzlich geeignet sein.

Im entschiedenen Fall scheiterte die Erstattung jedoch daran, dass die Versicherung zu früh fällig und vorher verwertbar war (BVerwG, Urteil vom 23. Februar 2010 – 5 C 29.08).

Ein frei verfügbares Sparkonto oder Depot wird also nicht allein deshalb zur förderfähigen Alterssicherung, weil Sie das Geld später für Ihre Rente nutzen möchten. Lassen Sie vor einem Neuabschluss schriftlich klären, welche Vertragsbedingungen das Jugendamt anerkennt.

„Angemessen“ bedeutet nicht überall denselben Eurobetrag

Das Gesetz nennt keinen bundesweit festen Erstattungsbetrag. Für die konkrete Höhe spielen landesrechtliche Vorgaben, örtliche Richtlinien und die Umstände des Einzelfalls eine Rolle.

Fragen Sie deshalb nach der aktuell angewandten Berechnungsgrundlage und lassen Sie sich nicht lediglich mündlich einen Höchstbetrag nennen.

Der Deutsche Verein empfiehlt für 2026 eine hälftige Erstattung von 56 Euro monatlich pro Pflegekind bei nachgewiesenen Aufwendungen von 112 Euro. Zugleich hält er ausdrücklich fest, dass höhere Aufwendungen ebenfalls hälftig erstattet werden sollten, soweit sie angemessen sind. Die Empfehlung ist keine bundesweit verbindliche gesetzliche Obergrenze.

Auch die bereits veröffentlichten Empfehlungen zum Pflegegeld für 2027 ersetzen keinen Bescheid für Ihren konkreten Fall. Wenn Sie höhere Vorsorgeaufwendungen geltend machen, erläutern Sie deren Zweck und Umfang.

Fordern Sie bei einer Begrenzung eine Begründung, die sich mit Ihrem Antrag auseinandersetzt.

Diese Nachweise braucht das Jugendamt

Die Erstattung setzt tatsächliche Aufwendungen voraus. Ein Versicherungsangebot allein belegt noch keine Zahlung. Reichen Sie daher den Vertrag und aussagekräftige Beitragsnachweise ein.

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Die folgende Übersicht hilft, Rückfragen zur Art der Vorsorge und zum beantragten Zeitraum zu vermeiden.

Unterlage Was daraus hervorgehen sollte
Versicherungsschein oder Vorsorgevertrag Wer versichert ist, welche Leistung vorgesehen ist und wann sie ausgezahlt wird.
Vertragsbedingungen und ergänzende Bestätigung Wie das Geld für das Alter gesichert ist und welche Möglichkeiten einer vorzeitigen Verwertung bestehen.
Beitragsrechnung und Zahlungsbelege Welche Beiträge Sie tatsächlich für welche Monate gezahlt haben.
Bei gesetzlicher Rentenversicherung: Beitragsnachweis Art, Höhe und Zeitraum der geltend gemachten Beiträge.
Bei Unfallversicherung: Police und Beitragsbeleg Welche Pflegeperson versichert ist und welcher Beitrag für den Versicherungszeitraum anfällt.

Unfallversicherung: Das Gesetz sieht mehr als die Hälfte vor

Bei der Altersvorsorge gilt die hälftige Erstattung. Für nachgewiesene Unfallversicherungsbeiträge enthält § 39 Absatz 4 Satz 2 SGB VIII diese Halbierung dagegen nicht. Auch hier muss sich die Leistung im angemessenen Rahmen bewegen. Der Deutsche Verein empfiehlt für 2026 die Erstattung von bis zu 199,67 Euro jährlich je betreuendem Pflegeelternteil.

Dieser Empfehlungswert ist ebenfalls kein unmittelbar im Gesetz festgelegter Betrag.

Verwechseln Sie diese Absicherung der Pflegeperson nicht mit der Krankenversorgung des Kindes. Für Krankheitskosten eines Pflegekindes gelten andere Voraussetzungen.

Reichen Sie die jeweiligen Kosten getrennt und eindeutig bezeichnet ein.

So machen Sie die Erstattung geltend

Wenden Sie sich schriftlich an das zuständige Jugendamt und beantragen Sie die Berücksichtigung Ihrer Aufwendungen nach § 39 Absatz 4 Satz 2 SGB VIII. Nennen Sie das Pflegeverhältnis, den gewünschten Leistungszeitraum und die gezahlten Beiträge.

Fügen Sie die Nachweise bei und bewahren Sie einen Beleg über die Einreichung auf.

Zeynep könnte etwa schreiben: „Für die Vollzeitpflege von Jan beantrage ich die hälftige Erstattung meiner nachgewiesenen Aufwendungen zur angemessenen Alterssicherung nach § 39 Absatz 4 Satz 2 SGB VIII ab dem genannten Beitragsmonat. Vertrag und Zahlungsnachweise liegen bei. Bitte entscheiden Sie durch einen schriftlichen Bescheid.“

Bei einer Ablehnung oder Kürzung sollten Sie die sogenannte Rechtsbehelfsbelehrung prüfen. Je nach Landesrecht kommt ein Widerspruch oder unmittelbar eine Klage beim Verwaltungsgericht in Betracht.

Bei ordnungsgemäßer Belehrung beträgt die Frist regelmäßig einen Monat. Ein bloßes Gespräch mit dem Jugendamt wahrt diese Frist nicht.

Kindererziehungszeiten zusätzlich prüfen lassen

Die Erstattung Ihrer Vorsorgeaufwendungen ersetzt nicht die Prüfung Ihres Rentenkontos. Auch Pflegeeltern können unter den gesetzlichen Voraussetzungen Kindererziehungszeiten für die Rente erhalten.

Entscheidend sind das Alter des Kindes und ein auf längere Dauer angelegtes Pflegeverhältnis; die Aufnahme eines älteren Kindes eröffnet nicht automatisch neue Jahre Kindererziehungszeit.

Eine Kontenklärung bei der Rentenversicherung hilft, fehlende Zeiten zu erkennen. Beziehen Sie ergänzend Leistungen vom Jobcenter, sollten Sie daneben die besonderen Regeln zum Pflegekindergeld und Bürgergeld beachten.

Rentenrecht, Jugendhilfe und Existenzsicherung prüfen unterschiedliche Ansprüche.

FAQ: Altersvorsorge für Pflegeeltern

Erhalte ich Geld, wenn ich noch keine Vorsorgebeiträge zahle?

Eine Auszahlung allein wegen einer möglichen späteren Rentenlücke sieht diese Vorschrift nicht vor. Erstattet werden nachgewiesene Aufwendungen für eine angemessene Alterssicherung.

Muss das Jugendamt jeden privaten Vertrag akzeptieren?

Nein. Der Vertrag muss zur Alterssicherung geeignet sein. Bei privaten Kapitalanlagen kann vor allem eine freie Verfügbarkeit vor dem Ruhestand gegen die Anerkennung sprechen.

Sind 56 Euro monatlich die gesetzliche Höchstgrenze für 2026?

Nein. Das ist der Empfehlungswert des Deutschen Vereins bei 112 Euro nachgewiesenem Monatsaufwand. Höhere angemessene Aufwendungen können eine höhere hälftige Erstattung begründen.

Quellen

Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz / Bundesamt für Justiz: § 39 SGB VIII – Leistungen zum Unterhalt des Kindes oder des Jugendlichen
Bundesverwaltungsgericht: Urteil vom 23. Februar 2010 – 5 C 29.08, private Alterssicherung von Pflegepersonen
Deutsche Rentenversicherung: Kindererziehung – Ihr Plus für die Rente
Deutsche Rentenversicherung: Kontenklärung: Fragen und Antworten
Deutscher Verein für öffentliche und private Fürsorge: Empfehlungen zur Vollzeitpflege für 2026, beschlossen am 16. September 2025