380 Euro bei Pflegegrad 2, 630 Euro bei Pflegegrad 3, 890 Euro bei Pflegegrad 4 und 1.080 Euro bei Pflegegrad 5: Diese monatlichen Beträge sieht der Regierungsentwurf für die häusliche Pflege ab Januar 2027 vor.
Doch hinter den höheren Zahlen steckt ein Umbau der Leistungen, der manchen Familien zusätzliches Geld bringen könnte und andere genauer rechnen lässt.
Das bisherige Pflegegeld soll künftig als Entlastungsbudget ausgestaltet werden und zusätzliche Ausgaben abdecken. Wer nur den neuen Monatsbetrag mit der heutigen Überweisung vergleicht, kann deshalb zu einem falschen Ergebnis kommen.
Pflegegeld 2027: Diese Beträge sind vorgesehen
Die geplanten Beträge stehen im Kabinettsentwurf des Pflegeneuordnungsgesetzes in der vorgesehenen Neufassung von § 37 SGB XI. Die Tabelle stellt den heutigen vollen Pflegegeldanspruch dem geplanten Entlastungsbudget gegenüber.
| Pflegegrad | Pflegegeld derzeit pro Monat | Geplant ab Januar 2027 pro Monat | Rechnerisches Monatsplus | Rechnerisches Jahresplus |
|---|---|---|---|---|
| Pflegegrad 1 | Kein Anspruch | Kein Anspruch | – | – |
| Pflegegrad 2 | 347 Euro | 380 Euro | 33 Euro | 396 Euro |
| Pflegegrad 3 | 599 Euro | 630 Euro | 31 Euro | 372 Euro |
| Pflegegrad 4 | 800 Euro | 890 Euro | 90 Euro | 1.080 Euro |
| Pflegegrad 5 | 990 Euro | 1.080 Euro | 90 Euro | 1.080 Euro |
Die Jahreswerte sind auf zwölf volle Bezugsmonate hochgerechnet und berücksichtigen keine Veränderungen anderer Leistungen. Bei einer Kombination mit einem ambulanten Pflegedienst steht die Geldleistung grundsätzlich nur anteilig zur Verfügung.
Ein Kabinettsbeschluss ist noch kein neuer Anspruch
Das Bundeskabinett hat den Entwurf am 30. September 2026 beschlossen; das parlamentarische Gesetzgebungsverfahren ist damit noch nicht abgeschlossen. Beträge, Einzelregelungen und Zeitplan können sich deshalb noch ändern.
Bis zum Inkrafttreten einer gesetzlichen Neuregelung gelten die bisherigen Ansprüche nach § 37 SGB XI. Eine angekündigte Erhöhung allein verpflichtet die Pflegekasse noch nicht zur höheren Zahlung.
Wer überhaupt Pflegegeld bekommen kann
Pflegegeld erhalten Pflegebedürftige ab Pflegegrad 2, wenn sie ihre häusliche Versorgung in geeigneter Weise selbst sicherstellen, etwa mithilfe von Angehörigen oder anderen ehrenamtlich Pflegenden. Die Pflegekasse zahlt das Geld an die pflegebedürftige Person, die es beispielsweise als Anerkennung an ihre Pflegeperson weitergeben kann.
Das Pflegegeld ist deshalb kein automatisch ausgezahltes Gehalt für Angehörige. Auch die geplanten Beträge sind für die selbst organisierte häusliche Pflege vorgesehen und keine zusätzliche Pauschale für Bewohner eines Pflegeheims.
Warum die Erhöhung einen Haken hat
Nach den Erläuterungen des Bundesgesundheitsministeriums sollen aus dem Entlastungsbudget künftig auch privat organisierte Ersatzpflege und zum Verbrauch bestimmte Pflegehilfsmittel finanziert werden. Dazu zählen beispielsweise Einmalhandschuhe oder Desinfektionsmittel.
Für notwendige Verbrauchspflegehilfsmittel kann die Pflegekasse heute zusätzlich zum Pflegegeld bis zu 42 Euro monatlich übernehmen. Dieser bisher eigenständige Anspruch soll im neuen Budget aufgehen.
Damit lässt sich bereits an einem kleinen Posten erkennen, weshalb eine höhere Überweisung keine verlässliche Aussage über die tatsächliche Entlastung erlaubt. Bei Pflegegrad 2 liegt das geplante Plus mit 33 Euro unter den bislang möglichen 42 Euro für solche Hilfsmittel.
Welche weiteren Verschiebungen vorgesehen sind, erläutert auch unser Beitrag zur Pflegereform 2027 und den zusätzlichen Ausgaben aus dem höheren Monatsbetrag. Für die Haushaltsrechnung zählt, welche Unterstützung nach allen notwendigen Pflegeausgaben übrig bleibt.
Auch die Ersatzpflege muss neu gerechnet werden
Nach geltendem Recht stehen ab Pflegegrad 2 für Verhinderungs- und Kurzzeitpflege zusammen bis zu 3.539 Euro im Kalenderjahr zur Verfügung. Dieser gemeinsame Jahresbetrag ist eine zweckgebundene Leistung für entsprechende Kosten und kein zusätzlicher frei verfügbarer Geldbetrag.
Die Reform soll diese bisherige Struktur verändern: Privat organisierte Ersatzpflege würde aus dem Entlastungsbudget finanziert, professionelle Unterstützung bei geplanter Verhinderung aus dem entsprechend erhöhten Sachleistungsbudget. Für akute Versorgungslücken und bestimmte Überbrückungssituationen ist ein eigenes Überbrückungsbudget vorgesehen.
Deshalb wäre es ebenso falsch, sämtliche Ersatzpflege als ersatzlos gestrichen darzustellen, wie die höheren Monatsbeträge als uneingeschränktes Plus zu verkaufen. Besonders Familien, die regelmäßig eine Vertretung organisieren, brauchen einen Vergleich ihrer tatsächlich genutzten Leistungen.
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Entlastungsbudget und Entlastungsbetrag sind verschiedene Leistungen
Das geplante Entlastungsbudget darf nicht mit dem bisherigen Entlastungsbetrag von bis zu 131 Euro monatlich verwechselt werden. Für Pflegegrad 2 bis 5 soll dieser in ein gesondertes Sozialraumbudget von grundsätzlich bis zu 175 Euro monatlich übergehen, das für anerkannte Unterstützungsangebote im Alltag bestimmt ist.
Bei Pflegegrad 1 ist dagegen weiterhin kein Pflegegeld vorgesehen, und der bisherige Entlastungsbetrag soll nach dem Entwurf entfallen. Die angekündigte Pflegegelderhöhung wäre damit keine Verbesserung für diese Gruppe.
Was für die nächste reguläre Erhöhung geplant ist
Nach dem derzeit geltenden § 30 SGB XI ist die nächste reguläre Anpassung der Pflegeleistungen erst zum 1. Januar 2028 vorgesehen. Die für 2027 genannten Beträge ergeben sich somit aus dem Reformentwurf und nicht aus einer bereits geltenden jährlichen Erhöhungsregel.
Die Bundesregierung will die Anpassung 2028 aussetzen und stattdessen ab 2029 eine jährliche Anpassung nach gesetzlichen Vorgaben einführen. Auch diese Änderung steht unter dem Vorbehalt des weiteren Gesetzgebungsverfahrens.
Was Pflegebedürftige jetzt prüfen sollten
Für eine belastbare Planung sollten Familien neben dem Pflegegeld auch ihre bisherigen Erstattungen und die tatsächlichen Kosten für Ersatzpflege, Alltagshilfe und Verbrauchspflegehilfsmittel festhalten. Mit dieser Übersicht kann eine Pflegeberatung später prüfen, wie sich die endgültigen Regelungen auf die konkrete Versorgung auswirken.
Notwendige Hilfen sollten wegen der Reformdebatte nicht aufgeschoben werden. Unabhängig vom Pflegegeld kommen je nach Bedarf weitere Ansprüche infrage, etwa ein Zuschuss für einen pflegegerechten Umbau bereits ab Pflegegrad 1.
Beispiel aus der Praxis: 33 Euro mehr, trotzdem weniger übrig
Ein vereinfachtes, fiktives Beispiel: Frau Berger hat Pflegegrad 2, wird von ihrer Tochter zu Hause gepflegt und erhält monatlich 347 Euro Pflegegeld. Zusätzlich übernimmt ihre Pflegekasse notwendige Verbrauchspflegehilfsmittel im Wert von monatlich 42 Euro.
Nach dem Entwurf würde Frau Berger 380 Euro Entlastungsbudget erhalten, müsste daraus aber auch die angenommenen Hilfsmittelkosten von 42 Euro bezahlen. Übrig blieben 338 Euro und damit neun Euro weniger als das bisherige Pflegegeld, wenn alle anderen Ausgaben unverändert bleiben.
Die Rechnung betrachtet ausschließlich Pflegegeld und Verbrauchspflegehilfsmittel; andere Leistungen müssten für eine vollständige Bilanz zusätzlich geprüft werden. Sie zeigt jedoch, warum die höhere Zahl auf dem Konto allein noch keinen finanziellen Vorteil belegt.
Sechs Fragen und Antworten zum Pflegegeld 2027
Wie hoch soll das Pflegegeld ab Januar 2027 sein?
Geplant sind monatlich 380 Euro bei Pflegegrad 2, 630 Euro bei Pflegegrad 3, 890 Euro bei Pflegegrad 4 und 1.080 Euro bei Pflegegrad 5. Diese Beträge betreffen den vollen Geldbezug als Entlastungsbudget.
Ist die Erhöhung bereits endgültig beschlossen?
Nein, am 11. Oktober 2026 liegt ein vom Bundeskabinett beschlossener Gesetzentwurf vor. Ein Anspruch auf die neuen Beträge entsteht erst durch eine entsprechend in Kraft getretene gesetzliche Regelung.
Wird das Pflegegeld vollständig abgeschafft?
Die Geldleistung für selbst organisierte häusliche Pflege soll erhalten bleiben. Der Entwurf gestaltet sie als Entlastungsbudget aus, das zusätzliche Ausgaben abdecken soll.
Bekommen Menschen mit Pflegegrad 1 ebenfalls Pflegegeld?
Nein, Pflegegrad 1 begründet bisher keinen Pflegegeldanspruch und soll auch nach dem Entwurf kein Entlastungsbudget eröffnen. Andere Leistungen sind davon getrennt zu prüfen.
Kann ich den vollen Betrag zusätzlich zum Pflegedienst erhalten?
Bei einer Kombination von Pflegegeld und Pflegesachleistungen wird die Geldleistung grundsätzlich anteilig berechnet. Die Tabellenbeträge dürfen deshalb nicht einfach zur vollständig ausgeschöpften Sachleistung addiert werden.
Bleibt durch die höheren Beträge automatisch mehr Geld übrig?
Nein, weil das neue Budget auch Kosten übernehmen soll, für die bislang eigene Leistungsansprüche bestehen. Ob eine Familie gewinnt oder verliert, hängt von ihrem Pflegebedarf und den tatsächlich genutzten Hilfen ab.




