Wer nach dem Krankenhaus eine Anschlussrehabilitation braucht, kann auf einer vertrauten Menschen angewiesen sein. Ist diese Beleitung medizinisch erforderlich, übernimmt die Deutsche Rentenversicherung auch deren Aufenthalt.
Die Rentenkasse trägt Kosten für zwei Personen, und nicht für zwei vollständige Reha-Behandlungen.
Diese Regelung gilt bereits
Die DRV beschreibt die Kostenübernahme in ihrer Rechtsanweisung zu § 42 SGB IX für die Anschlussrehabilitation, kurz AHB. Voraussetzung ist, dass die Rentenversicherung die Rehabilitation übernimmt und medizinische Gründe die Mitaufnahme erforderlich machen.
Eine AHB schließt sich unmittelbar oder in engem zeitlichen Zusammenhang an eine Krankenhausbehandlung an. Das Krankenhaus leitet sie regelmäßig ein. Sprechen Sie schon dort an, welche Unterstützung Sie benötigen.
Welche Schwierigkeiten Menschen mit Behinderung bereits beim Zugang haben, erläutert unser Beitrag über zusätzliche Hürden beim Reha-Antrag.
Welche Hilfe muss die Begleitperson leisten?
Für die ärztliche Begründung empfiehlt sich eine konkrete Beschreibung: Welche Schwierigkeiten entstehen ohne die vertraute Person? Geht es darum, Beschwerden verständlich mitzuteilen, Anweisungen zu verstehen oder sich trotz Orientierungsproblemen auf die Behandlung einzulassen?
Besprechen Sie mit dem Behandlungsteam, welche Unterstützung die Klinik selbst anbieten kann. Die Begründung sollte herausarbeiten, welchen zusätzlichen, medizinisch notwendigen Beitrag die Begleitperson leistet.
Der pauschale Hinweis auf wenig Personal beschreibt nicht diesen individuellen Bedarf. Pflege und Therapie bleiben Aufgabe der Einrichtung.
Fiktives Beispiel: Frida und Leo aus Mainz
Frida, 46 Jahre, und ihr Partner Leo, 53 Jahre, leben in Mainz. Nach einem Schlaganfall leidet Frida an einer Sprachstörung. Sie kann an einer neurologischen Anschlussrehabilitation teilnehmen, hat aber große Schwierigkeiten, Beschwerden und Bedürfnisse auszudrücken.
Mit Leo gelingt die Verständigung über vertraute Gesten und eine gemeinsam eingeübte Bildtafel deutlich besser.
Für dieses Beispiel nehmen wir an: Das Krankenhaus und die aufnehmende Rehaklinik kommen zu der medizinischen Einschätzung, dass Frida auf Leos Anwesenheit angewiesen ist. Die Ärztin dokumentiert, wann die Verständigung mit fremden Personen scheitert, welche Hilfen bereits erprobt wurden und wie Leo die Teilnahme an den Therapien ermöglicht.
Sie begründet außerdem die voraussichtlich notwendige Dauer.
Frida beantragt damit die Mitaufnahme und die Übernahme von Leos Aufenthaltskosten. Zusätzlich lässt sie die erforderliche Begleitung auf der Hin- und Rückreise prüfen.
Entscheidend ist der nachvollziehbare Bedarf.
Was sollte in der ärztlichen Stellungnahme stehen?
Die folgende Übersicht liefert eine Orientierung für eine aussagekräftige Begründung.
| Zu klärender Punkt | Hilfreiche Angaben |
|---|---|
| Gesundheitliche Einschränkungen | Konkrete Auswirkungen auf Kommunikation, Orientierung oder Teilnahme an der Behandlung. |
| Aufgaben der Begleitperson | Welche Unterstützung sie in welchen Situationen tatsächlich leisten soll. |
| Versorgung durch die Klinik | Welche Hilfen die Einrichtung bietet und weshalb diese den besonderen Bedarf allein nicht abdecken. |
| Bezug zum Reha-Ziel | Welche Behandlung ohne die Begleitung erschwert oder gefährdet wäre. |
| Notwendige Dauer | Ob die Begleitung nur anfangs, in einzelnen Phasen oder während des gesamten Aufenthalts erforderlich ist. |
Reisebegleitung ist keine Zusage für den Klinikaufenthalt
Wer beim Umsteigen oder bei der Orientierung unterwegs Hilfe benötigt, braucht nicht zwangsläufig eine Begleitung während der gesamten Behandlung. Umgekehrt kann die Mitaufnahme medizinisch notwendig sein. Beantragen Sie deshalb Reisebegleitung und Aufenthalt ausdrücklich mit ihrem jeweiligen Zweck und Zeitraum.
§ 73 SGB IX erfasst die erforderlichen Reisekosten einer wegen der Behinderung notwendigen Begleitperson. Nach der DRV-Rechtsanweisung soll die Erforderlichkeit grundsätzlich vorab anerkannt sein. Bei ganztägig ambulanten Leistungen schließt die DRV die Kostenübernahme für Begleitpersonen grundsätzlich aus; eine Ausnahme nennt sie für genehmigte Begleitungen bei der Kinderrehabilitation.
Die hier behandelte Mitaufnahme betrifft die stationäre AHB.
Vor der Aufnahme die Kosten schriftlich klären
Bitten Sie den Sozialdienst des Krankenhauses, den Begleitbedarf zusammen mit der AHB zu übermitteln. Lassen Sie sich bestätigen, für welchen Zeitraum die Mitaufnahme bewilligt ist und welche Aufenthaltskosten übernommen werden.
Klären Sie mit der Rehaklinik, ob sie die Begleitperson aufnehmen kann. Ein verfügbares Gästezimmer allein ersetzt keine Kostenzusage.
Bei einer stationären AHB der Rentenversicherung fallen grundsätzlich höchstens zehn Euro täglich für längstens 14 Tage im Kalenderjahr an. Bereits berücksichtigungsfähige Zuzahlungstage werden angerechnet; Befreiungen sind möglich.
Einzelheiten erläutert der Ratgeber Reha-Zuzahlung: Diese Befreiungen können Hunderte Euro sparen.
Auch Verdienstausfall gesondert beantragen
Fehlt der notwendigen Begleitperson wegen des Aufenthalts Arbeitsentgelt, kommt eine Erstattung des Verdienstausfalls infrage. Die DRV nennt hierfür einen Antrag und den Nachweis der medizinischen Erforderlichkeit. Besteht kein Anspruch auf Entgeltfortzahlung, erstattet sie das Nettoarbeitsentgelt bis zur Beitragsbemessungsgrenze.
Klären Sie die erforderlichen Arbeitgebernachweise vor Beginn.
Davon zu unterscheiden ist das Krankengeld für Begleitpersonen bei einer Krankenhausbehandlung. Die dafür geltenden Voraussetzungen lassen sich nicht einfach auf eine DRV-Reha übertragen.
Benötigt Leo selbst eine Behandlung, muss außerdem sein eigener Reha-Bedarf geprüft werden. Die Bewilligung als Begleitperson umfasst keine eigene Rehabilitation. Dazu passt unser Überblick über Reha und Kur für pflegende Angehörige.
Was tun, wenn die Rentenkasse die Begleitung ablehnt?
Geht die DRV davon aus, dass die Klinik sämtliche benötigten Hilfen leisten kann, sollte eine ergänzende Stellungnahme genau diesen Punkt beantworten. Allgemeine Hinweise auf die Schwere der Erkrankung helfen weniger als konkrete Angaben.
Gegen einen ablehnenden Bescheid können Sie innerhalb eines Monats Widerspruch einlegen. Beachten Sie die Rechtsbehelfsbelehrung und sichern Sie einen Nachweis über den rechtzeitigen Eingang.
Wie wichtig passende medizinische Unterlagen sind, zeigt auch unser Beitrag über Fehler bei abgelehnten Reha-Anträgen der DRV.
Geht es dagegen darum, dass eine Reha wegen ungeklärter Finanzierung überhaupt nicht beginnt, stellt sich eine andere Frage. Dann kann die Pflegekasse vorläufig Reha-Leistungen übernehmen.
FAQ: Reha mit Begleitung
Reicht ein Schwerbehindertenausweis für die Kostenübernahme?
Allein daraus ergibt sich keine Zusage für die Mitaufnahme. Entscheidend ist, weshalb die Begleitung während der konkreten Anschlussrehabilitation medizinisch erforderlich ist.
Muss die Begleitperson während der gesamten Reha bleiben?
Das richtet sich nach dem medizinisch notwendigen und bewilligten Zeitraum. Lassen Sie begründen, wann ihre Anwesenheit gebraucht wird.
Ist die Begleitung automatisch mitbewilligt, wenn die Reha genehmigt wurde?
Verlassen Sie sich darauf nicht. Lassen Sie die Entscheidung über Mitaufnahme, Aufenthaltskosten und Reisebegleitung ausdrücklich klären.
Quellen
Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz / Bundesamt für Justiz: § 73 SGB IX – Reisekosten.
Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz / Bundesamt für Justiz: § 84 SGG – Widerspruchsfrist und Form.
Deutsche Rentenversicherung: Anschlussrehabilitation – Ablauf und Kosten.
Deutsche Rentenversicherung: Gemeinsame Rechtliche Anweisungen zu § 42 SGB IX, Abschnitt „Kosten für Begleitpersonen“.
Deutsche Rentenversicherung: Gemeinsame Rechtliche Anweisungen zu § 73 SGB IX, Abschnitt „Reisekosten für erforderliche Begleitpersonen“.
Deutsche Rentenversicherung: Reha: Fragen und Antworten, insbesondere Verdienstausfall der Begleitperson.




