Wer beim Arzt anruft, hört immer häufiger eine Bandansage: Termine gibt es online oder über eine App. Was für manche bequem ist, bedeutet für viele Rentner, Erwerbsgeminderte, Menschen mit Schwerbehinderung und Pflegebedürftige eine echte Hürde. Die Verbraucherzentrale warnt deshalb vor einem schleichenden Digitalzwang.
Wer kein Smartphone besitzt, eine App wegen einer Behinderung nicht bedienen kann oder mit digitalen Buchungen überfordert ist, erreicht manche Praxen kaum noch persönlich.
Gleichzeitig führt der digitale Weg nicht zwingend schneller zum Kassenarzttermin.
Verbraucherzentrale fordert weiterhin Termine ohne App
Der Verbraucherzentrale Bundesverband hatte bereits im Juli 2026 die großen Arzttermin-Portale Doctolib und Jameda untersucht. Das Ergebnis fiel deutlich aus: Terminarten waren teilweise schwer verständlich, angezeigte Termine passten nicht zum gewählten Behandlungsgrund und in einigen Fällen erschien letztlich überhaupt kein buchbarer Termin.
Wer solche Portale nutzt, muss häufig ein Kundenkonto anlegen. Dabei geht es nicht um beliebige Daten. Bereits die Suche nach einer bestimmten Facharztpraxis oder Behandlung kann Rückschlüsse auf die Gesundheit zulassen.
Die Verbraucherzentrale fordert deshalb, dass Arztpraxen nicht ausschließlich auf digitale Terminwege setzen. Insbesondere eine telefonische Erreichbarkeit soll als Alternative erhalten bleiben.
Millionen Menschen können vom Digitalzwang betroffen sein
Die Diskussion betrifft keineswegs nur einige wenige hochbetagte Menschen. Nach Zahlen des Statistischen Bundesamtes hatten 2025 knapp 2,1 Millionen Menschen zwischen 16 und 74 Jahren in Deutschland noch nie das Internet genutzt.
Bei den 65- bis 74-Jährigen lag der Anteil mit zehn Prozent besonders hoch. Hinzu kommen Menschen, die zwar grundsätzlich Internet nutzen, komplizierte Terminportale aber nicht selbstständig bedienen können.
Gerade bei Schwerbehinderung und Pflegebedürftigkeit kann das entscheidend sein. Sehbehinderungen, motorische Einschränkungen oder Schwierigkeiten bei der Bedienung eines Smartphones können aus einer Terminbuchung eine erhebliche Barriere machen.
Auch Erwerbsgeminderte können betroffen sein. Die Erwerbsminderungsrente sagt zwar nichts darüber aus, ob jemand einen Computer bedienen kann. Viele Betroffene benötigen aber regelmäßig Facharzttermine, Befundberichte, Untersuchungen oder Behandlungen. Scheitert bereits die Terminvereinbarung, verschärft das bestehende Versorgungsprobleme.
Beispiel: Judith kommt telefonisch nicht mehr zum Arzttermin
Judith ist 58 Jahre alt und lebt in Freiburg im Breisgau. Wegen gesundheitlicher Einschränkungen fällt es ihr schwer, längere Zeit am Smartphone Formulare auszufüllen und zwischen verschiedenen Auswahlmenüs zu wechseln.
Sie benötigt einen Facharzttermin und ruft in einer Praxis an, in der sie behandelt werden möchte. Statt einer Mitarbeiterin erreicht sie nur eine Ansage. Termine solle sie über das Onlineportal buchen.
Judith öffnet die Seite. Zunächst muss sie sich registrieren. Anschließend soll sie den Behandlungsgrund auswählen, ihre Versicherungsart angeben und weitere Schritte durchlaufen. Einige Terminbezeichnungen kann sie nicht eindeutig zuordnen.
Als sie schließlich einen Termin findet, erkennt sie, dass dieser mit einer Selbstzahlerleistung verbunden ist.
Judith könnte den Eindruck bekommen, sie müsse entweder bezahlen oder auf eine Behandlung verzichten. Das stimmt so nicht. Ein angezeigter Selbstzahlertermin bedeutet nicht, dass gesetzlich Versicherte generell nur gegen zusätzliche Bezahlung behandelt werden können.
Judith bricht die Buchung ab und sucht nach einem anderen Weg.
116117 kann eine wichtige Alternative sein
Gesetzlich Versicherte müssen sich nicht ausschließlich auf kommerzielle Terminportale verlassen. Über den Patientenservice 116117 können sie sich auch telefonisch bei der Suche nach einem Arzt- oder Psychotherapietermin unterstützen lassen.
Für manche Facharzttermine benötigen Sie dafür einen Vermittlungscode auf der Überweisung. Für bestimmte Arztgruppen gelten andere Voraussetzungen.
Die 116117 ersetzt allerdings nicht die Terminvergabe Ihrer Wunschpraxis. Der Dienst kann Ihnen einen verfügbaren Termin vermitteln, aber nicht garantieren, dass Sie genau bei dem Arzt behandelt werden, den Sie ursprünglich erreichen wollten.
Außerhalb der normalen Sprechzeiten hilft die 116117 außerdem bei Beschwerden, die medizinisch nicht bis zum nächsten regulären Praxistermin warten können. Bei einem lebensbedrohlichen Notfall gilt dagegen weiterhin die 112.
Vorsicht bei kostenpflichtigen Terminen
Ein weiterer Kritikpunkt der Verbraucherzentralen betrifft Selbstzahlerangebote. Bei einem Marktcheck zu Doctolib erhielten gesetzlich Versicherte trotz entsprechender Filter teilweise kostenpflichtige Angebote angezeigt.
Deshalb sollten Sie genau hinschauen. Steht bei einem Termin „Selbstzahler“, „Privatleistung“, „Privatsprechstunde“ oder eine konkrete Gebühr, sollten Sie nicht vorschnell buchen.
Fragen Sie die Praxis ausdrücklich nach einem regulären Termin für gesetzlich Versicherte. Fehlt ein solcher Termin online, bedeutet das nicht automatisch, dass grundsätzlich kein Kassenarzttermin möglich ist.
Das können Sie tun, wenn Sie keinen Termin per App buchen können
| Situation | Das können Sie tun |
|---|---|
| Die Praxis verweist ausschließlich auf eine App | Fragen Sie ausdrücklich nach telefonischer Terminvergabe, Rückruf oder einer Terminvereinbarung vor Ort |
| Sie besitzen kein Smartphone oder Internet | Nutzen Sie bei gesetzlicher Versicherung gegebenenfalls telefonisch die 116117 oder fragen Sie Ihre Krankenkasse nach Unterstützung |
| Wegen einer Behinderung können Sie das Portal nicht bedienen | Teilen Sie der Praxis mit, dass Sie einen anderen Kommunikationsweg benötigen |
| Online erscheint nur ein Selbstzahlertermin | Fragen Sie nach einem regulären Kassenarzttermin und buchen Sie nicht vorschnell eine kostenpflichtige Leistung |
| Sie benötigen Unterstützung durch Angehörige | Geben Sie nicht unnötig Passwörter oder komplette Benutzerkonten weiter; Gesundheitsdaten sind besonders sensibel |
| Sie benötigen dringend medizinische Hilfe außerhalb der Sprechzeiten | Rufen Sie die 116117 an; bei lebensbedrohlichen Notfällen wählen Sie 112 |
Kein allgemeines Recht auf jeden Termin per Telefon
Betroffene sollten eine wichtige Einschränkung kennen: Aus der aktuellen Forderung der Verbraucherzentrale folgt nicht, dass bereits ein allgemeiner gesetzlicher Anspruch besteht, jeden beliebigen Arzttermin telefonisch bei jeder Praxis buchen zu können.
Verbraucherschützer drängen auf verbindlichere Regeln und analoge Alternativen. Die Digitalisierung darf die medizinische Versorgung erleichtern. Sie sollte aber nicht dazu führen, dass Menschen ohne Smartphone, Internetkenntnisse oder ausreichende digitale Fähigkeiten faktisch schlechter an Arzttermine gelangen.
Für Rentner, Pflegebedürftige und Menschen mit Behinderung ist dabei nicht entscheidend, ob eine App existiert. Entscheidend ist, ob sie tatsächlich einen praktikablen Zugang zur medizinischen Versorgung haben.
Häufige Fragen
Muss ich eine Arzttermin-App installieren?
Nein. Es gibt keine allgemeine Pflicht, Doctolib, Jameda oder eine bestimmte Termin-App zu installieren. Allerdings kann eine einzelne Praxis ihre Terminorganisation weitgehend digital gestalten.
Was mache ich, wenn ich keinen Kassenarzttermin online finde?
Fragen Sie direkt bei der Praxis nach. Gesetzlich Versicherte können außerdem den Terminservice der 116117 nutzen. Je nach Fachrichtung kann ein Vermittlungscode erforderlich sein.
Muss ich einen Selbstzahlertermin nehmen, wenn sonst nichts angezeigt wird?
Nein. Ein kostenpflichtiger Termin auf einem Portal bedeutet nicht automatisch, dass Sie keinen regulären Kassenarzttermin bekommen können. Klären Sie das vor einer Buchung mit der Praxis.
Quellen
116117 Patientenservice: Fragen und Antworten zum Terminservice, abgerufen September 2026 (116117)
Statistisches Bundesamt: Gut 3 Prozent der Bevölkerung im Alter von 16 bis 74 Jahren in Deutschland sind offline, 24. Februar 2026 (Statistisches Bundesamt)




