Rente: Diese 5 Ausgaben laufen im Ruhestand oft unnötig weiter – so können Rentner sparen
Mit dem Eintritt in den Ruhestand ändern sich nicht nur die Einnahmen. Viele Verträge, Tarife und Gewohnheiten aus dem Berufsleben laufen einfach weiter, obwohl sie nicht mehr gebraucht werden oder inzwischen deutlich günstigere Alternativen verfügbar sind.
Wer Versicherungen, Bankkonto, Energievertrag, Mobilfunktarif und seine Geldanlage überprüft, kann deshalb einen vierstelligen Betrag im Jahr sparen.
1. Versicherungen aus dem Berufsleben nicht einfach weiterbezahlen
Eine der ersten Prüfungen nach dem Renteneintritt sollte den Versicherungsordner betreffen. Besonders bei einer Berufsunfähigkeitsversicherung stellt sich die Frage, ob der Vertrag noch benötigt wird, wenn das Berufsleben tatsächlich beendet ist.
Die Verbraucherzentrale empfiehlt bei einer Berufsunfähigkeitsversicherung grundsätzlich eine Laufzeit bis zum Eintritt in den Altersruhestand. Wer den Schutz später nicht mehr benötigt, sollte prüfen, ob der Vertrag beendet oder angepasst werden kann.
Das bedeutet aber nicht, dass Rentner eine solche Police am ersten Tag des Rentenbezugs ungeprüft kündigen sollten. Wer beispielsweise trotz vorgezogener Altersrente noch arbeitet oder einen Vertrag mit zusätzlichen Spar- oder Vorsorgebausteinen besitzt, muss zunächst prüfen, welche finanziellen Folgen eine Kündigung hätte.
Auch beim Rechtsschutz kann sich eine Anpassung lohnen. Wer endgültig nicht mehr beschäftigt ist, benötigt einen Schutz für arbeitsrechtliche Streitigkeiten mit einem Arbeitgeber häufig nicht mehr und sollte beim Versicherer nachfragen, ob sich der Tarif entsprechend reduzieren lässt.
Bei kleineren Zusatzpolicen ist ebenfalls ein kritischer Blick angebracht. Reisegepäckversicherungen, Insassenunfallversicherungen und manche Spezialpolicen können im Verhältnis zur Leistung vergleichsweise teuer sein.
Anders sieht es bei der Privathaftpflicht aus. Ein großer Haftpflichtschaden kann auch im Ruhestand die finanzielle Existenz bedrohen, weshalb eine leistungsfähige Privathaftpflichtversicherung weiterhin wichtig bleibt.
Eine private Unfallversicherung ist dagegen nicht automatisch für jeden Rentner notwendig. Sie kann bei bestimmten Lebenssituationen sinnvoll sein, sollte aber nach persönlichem Bedarf und bestehender Absicherung beurteilt werden.
Mehr zum Thema lesen Sie bei Gegen-Hartz im Beitrag „Diese 7 Versicherungsfehler kosten Rentner richtig Geld“.
2. Beim Girokonto zahlen viele Rentner Jahr für Jahr unnötige Gebühren
Auch das Bankkonto gehört auf den Prüfstand. Stiftung Warentest untersuchte mit Stand Ende August 2026 insgesamt 758 Gehalts- und Rentenkonten von 190 Geldinstituten.
Die jährlichen Kosten reichten dabei von null bis mehreren Hundert Euro. Für den verwendeten Modellkunden errechneten die Tester bei typischer Nutzung durchschnittliche Kosten von knapp 130 Euro pro Jahr.
Nur ein kleiner Teil der untersuchten Konten war ohne weitere Bedingungen kostenlos. Bei weiteren Angeboten entfielen die Gebühren, wenn bestimmte Voraussetzungen erfüllt wurden, beispielsweise ein regelmäßiger monatlicher Geldeingang.
Eine regelmäßig eingehende Rente kann bei entsprechenden Kontomodellen als Geldeingang berücksichtigt werden. Rentner sollten deshalb nicht nur die monatliche Grundgebühr betrachten, sondern auch Kosten für Girokarte, Überweisungen, Bargeldabhebungen oder Kontoauszüge vergleichen.
Ein Wechsel ist nicht in jedem Fall die beste Lösung. Wer auf eine Bankfiliale, persönliche Beratung oder besondere Leistungen angewiesen ist, sollte zunächst fragen, ob das eigene Institut ein günstigeres Kontomodell anbietet.
Weitere Hinweise finden Sie bei Gegen-Hartz im Beitrag „So können Rentner Kontoführungsgebühren sparen“.
3. Strom und Gas können zum größten unnötigen Kostenblock werden
Besonders groß kann das Sparpotenzial bei Strom und Gas sein. Nach dem Monitoringbericht der Bundesnetzagentur befand sich zuletzt weiterhin ein erheblicher Teil der Haushalte in der Grundversorgung.
Eine Verivox-Auswertung aus dem Jahr 2026 zeigt, wie groß der Preisunterschied sein kann. Für einen Musterhaushalt mit jährlich 4.000 Kilowattstunden Strom und 20.000 Kilowattstunden Gas errechnete das Vergleichsportal gegenüber der Grundversorgung ein mögliches Sparpotenzial von insgesamt 1.315 Euro beim Wechsel zu einem günstigeren Angebot.
| Bereich | Modellverbrauch | Mögliche Jahresersparnis |
|---|---|---|
| Strom | 4.000 kWh jährlich | 622 Euro |
| Gas | 20.000 kWh jährlich | 693 Euro |
| Strom und Gas | Musterhaushalt | 1.315 Euro |
Diese 1.315 Euro sind kein allgemeingültiger Sparbetrag. Der tatsächliche Unterschied hängt unter anderem von Wohnort, Verbrauch, aktuellem Vertrag, Grundpreis und den verfügbaren Angeboten ab.
Ein Vorteil der Grundversorgung besteht allerdings in der vergleichsweise kurzen Kündigungsfrist. Verbraucher können einen Grundversorgungsvertrag grundsätzlich mit einer Frist von zwei Wochen kündigen.
Gerade Rentner mit kleinerem Einkommen sollten deshalb mindestens einmal jährlich ihre Jahresrechnung mit aktuellen Angeboten vergleichen. Gegen-Hartz berichtet außerdem über den kostenlosen Stromspar-Check für Rentner und Haushalte mit niedrigem Einkommen.
4. Alte Handyverträge und vergessene Streaming-Abos kosten Monat für Monat Geld
Ein alter Mobilfunkvertrag kann ebenfalls überraschend teuer werden. Eine Verivox-Analyse vom Januar 2026 kam zu dem Ergebnis, dass sich bestimmte Altverträge nach dem Auslaufen früherer Vergünstigungen im Durchschnitt um 15,62 Euro monatlich verteuerten.
Rechnerisch sind das 187,44 Euro im Jahr. Nach Angaben des Vergleichsportals waren knapp 20 Millionen Vertragskunden von den untersuchten Konstellationen betroffen.
Rentner sollten deshalb prüfen, wie viel Datenvolumen sie tatsächlich benötigen und welche Leistungen ihres Vertrags überhaupt genutzt werden. Ein Tarif, der während des Berufslebens für mobiles Arbeiten und häufige Reisen sinnvoll war, kann im Ruhestand deutlich überdimensioniert sein.
Dazu kommen Streaming-Abos, die einzeln zunächst günstig erscheinen. Wer mehrere Dienste gleichzeitig bezahlt, kann jedoch schnell mehrere Hundert Euro im Jahr ausgeben.
Das bedeutet nicht, dass Streaming grundsätzlich eine unnötige Ausgabe ist. Wer einen Dienst regelmäßig nutzt, bekommt dafür schließlich eine Gegenleistung; teuer werden vielmehr parallele oder vergessene Abos, die kaum noch geöffnet werden.
Auch Vergünstigungen können interessant sein. Gegen-Hartz hat beispielsweise erläutert, unter welchen Voraussetzungen manche Rentner Amazon Prime günstiger erhalten können.
5. Unverzinstes Geld kann Rentner jedes Jahr Hunderte Euro kosten
Der unscheinbarste Kostenposten erscheint auf keiner Rechnung: sehr niedrig verzinstes Guthaben. Nach den für Juli 2026 veröffentlichten Zinsdaten wurden täglich fällige Einlagen privater Haushalte im Euroraum im Durchschnitt nur sehr niedrig verzinst.
Bei neu angelegten Einlagen mit einer vereinbarten Laufzeit von bis zu einem Jahr lag der Durchschnitt deutlich höher. Die Differenz kann bei größeren Guthaben mehrere Hundert oder sogar mehr als tausend Euro im Jahr ausmachen.
Bei 30.000 Euro Guthaben bedeutet eine Zinsdifferenz von 1,82 Prozentpunkten rechnerisch rund 546 Euro mehr Zinsen pro Jahr vor Steuern. Bei 80.000 Euro wären es rund 1.456 Euro.
Allerdings dürfen solche Durchschnittswerte nicht mit einem konkreten Tagesgeldangebot verwechselt werden. Festgeld und täglich verfügbares Tagesgeld unterscheiden sich sowohl bei der Verzinsung als auch bei der Verfügbarkeit des Geldes.
Auch sollte niemand seine gesamte finanzielle Reserve langfristig binden, nur um einige Zehntelprozent mehr Zinsen zu erhalten. Sinnvoll kann vielmehr eine Aufteilung zwischen einem jederzeit verfügbaren Notgroschen und Geld sein, das für eine gewisse Zeit tatsächlich nicht benötigt wird.
Auch Steuern auf Zinsen sollten Rentner beachten
Der Sparer-Pauschbetrag beträgt für Alleinstehende 1.000 Euro und für zusammen veranlagte Ehepaare 2.000 Euro. Erst soweit die gesamten steuerpflichtigen Kapitalerträge darüber liegen, reicht dieser Pauschbetrag nicht mehr vollständig aus.
Rentner sollten dabei sämtliche Kapitalerträge des Jahres berücksichtigen und nicht nur die Zinsen eines einzelnen neuen Kontos. Ein Freistellungsauftrag bei der Bank kann verhindern, dass innerhalb des noch verfügbaren Pauschbetrags zunächst Kapitalertragsteuer einbehalten wird.
Eine Übersicht weiterer steuerlicher Freibeträge finden Sie bei Gegen-Hartz im Beitrag „Diese Freibeträge senken 2026 die Steuerlast bei der Rente“.
Beispiel aus der Praxis: Aus kleinen Beträgen werden mehr als 1.500 Euro
Ein 70-jähriger Rentner überprüft erstmals seit seinem Renteneintritt seine regelmäßigen Ausgaben. Sein Girokonto kostet 11 Euro monatlich, beim Handyvertrag zahlt er rund 15 Euro monatlich mehr als bei einem vergleichbaren Tarif, und ein kaum genutztes Streaming-Abo kostet knapp 10 Euro.
Beim Stromanbieter findet er für seinen persönlichen Verbrauch ein Angebot, das rund 550 Euro jährlich günstiger ist. Zusätzlich liegen 30.000 Euro, die er nicht kurzfristig benötigt, bisher nahezu unverzinst; bei einer Zinsdifferenz von 1,82 Prozentpunkten ergäbe sich rechnerisch ein zusätzlicher Bruttozinsertrag von 546 Euro.
Allein aus diesen Positionen ergeben sich rund 1.580 Euro Unterschied im Jahr. Noch nicht eingerechnet sind mögliche Einsparungen bei Versicherungen oder weitere Abonnements.
Das Beispiel zeigt zugleich, warum pauschale Versprechen von mehreren Tausend Euro Ersparnis problematisch sind. Entscheidend sind immer die vorhandenen Verträge, der Energieverbrauch, das Vermögen und die persönliche Lebenssituation.




