Können Rentner von Kontoführungsgebühren befreit werden? Dieser Artikel zeigt, unter welchen Umständen Rentner Kontoführungsgebühren zahlen müssen und welche Möglichkeiten es gibt, Kosten zu minimieren.
Keine generelle Befreiung von Kontoführungsgebühren für Rentner
Viele Banken bieten spezielle Konditionen für bestimmte Gruppen wie Schüler oder Studierende an, um ihnen die Kontoführung zu erleichtern oder sogar kostenlos zur Verfügung zu stellen. Für Rentner hingegen gelten diese besonderen Bedingungen meist nicht.
Die Mehrheit der Kreditinstitute macht keinen Unterschied zwischen Rentnern und anderen Kunden, wenn es um die Erhebung von Kontoführungsgebühren geht. Es gibt jedoch einige Möglichkeiten, wie Rentner die Gebühren vermeiden oder zumindest reduzieren können.
Voraussetzungen für gebührenfreie Konten
Einige Banken bieten ihren Kunden gebührenfreie Girokonten, wenn bestimmte Voraussetzungen erfüllt sind. Ein gängiges Modell vieler Direktbanken ist die Befreiung von Kontogebühren bei einem monatlichen Mindestgeldeingang.
Dieser liegt in der Regel bei etwa 700 Euro. Zu den Banken, die diese Art von Kontoführung anbieten, gehören unter anderem die Consorsbank, die DKB, die ING und die Comdirect.
Für Rentner bedeutet dies, dass ihre Rente oder weitere Einnahmen regelmäßig in entsprechender Höhe auf das Konto eingehen müssen, um in den Genuss der gebührenfreien Kontoführung zu kommen. Es ist wichtig zu beachten, dass diese Bedingungen hauptsächlich für Direktbanken gelten, die ihre Dienstleistungen ausschließlich online anbieten.
Im Gegensatz zu Filialbanken wie Sparkassen und Volksbanken, die oft höhere Gebühren verlangen, können Direktbanken für viele eine kostengünstige Alternative sein.
Zusätzliche Gebühren beachten
Neben den allgemeinen Kontoführungsgebühren fallen häufig auch Kosten für andere Dienstleistungen an. So verlangen viele Banken Gebühren für die Ausstellung und Nutzung der Girocard (früher als EC-Karte bekannt) oder für die Bearbeitung von Überweisungen in Papierform.
Direktbanken bieten hier oftmals kostengünstigere Alternativen, da diese Banken auf das Angebot von Filialservices verzichten und ihre Kunden ihre Bankgeschäfte weitgehend selbst online abwickeln.
Lohnt sich eine Direktbank für Rentner?
Direktbanken zeichnen sich durch niedrigere Kosten und moderne, benutzerfreundliche Online-Services aus. Für Rentner, die ihre Bankgeschäfte problemlos online erledigen können, bieten diese Banken oft attraktive Konditionen.
Wer jedoch Wert auf eine persönliche Beratung in der Filiale legt, sollte möglicherweise eher auf eine traditionelle Bank setzen, auch wenn dafür höhere Gebühren anfallen.
Vergleichsportale nutzen, um das beste Angebot zu finden
Um das richtige Konto zu finden, können Rentner Vergleichsportale im Internet nutzen. Plattformen wie Verivox oder Check24 bieten eine gute Übersicht über die derzeit auf dem Markt verfügbaren Kontomodelle.
Nutzer haben hier die Möglichkeit, spezifische Filtereinstellungen vorzunehmen, etwa “Kostenfreies Girokonto” bei Verivox oder “0€ ohne Bedingungen” bei Check24. Nach Eingabe des monatlichen Geldeingangs werden alle Girokonten aufgelistet, die zu diesen Bedingungen verfügbar sind.
Die Nutzung solcher Vergleichsportale kann helfen, die für den individuellen Bedarf passendste und gleichzeitig kostengünstigste Lösung zu finden. Vor allem bei regelmäßigen monatlichen Zahlungseingängen über 700 Euro stehen oft verschiedene gebührenfreie Konten zur Auswahl, was insbesondere für Rentner mit einer stabilen Rente attraktiv ist.
Kontoführungsgebühren steuerlich geltend machen
Selbst wenn man sich als Rentner für ein Girokonto mit Kontoführungsgebühren entscheidet, gibt es die Möglichkeit, einen Teil der Kosten steuerlich geltend zu machen. Das Finanzamt gewährt für Kontoführungsgebühren eine Pauschale in Höhe von 16 Euro pro Jahr.
Dieser Betrag kann in der Steuererklärung bei den Werbungskosten in der Anlage R eingetragen werden. Damit können Rentner zumindest einen kleinen Teil der Gebühren zurückholen.
Es ist auch hilfreich zu wissen, ab wann Rentner zur Abgabe einer Steuererklärung verpflichtet sind, um alle Möglichkeiten zur Kostenreduzierung voll auszuschöpfen. Diesbezüglich empfiehlt es sich, sich umfassend zu informieren oder gegebenenfalls steuerliche Beratung in Anspruch zu nehmen.
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Carolin-Jana Klose ist seit 2023 Autorin bei Gegen-Hartz.de. Carolin hat Pädagogik und Sportmedizin studiert und ist hauptberuflich in der Gesundheitsprävention und im Reha-Sport für Menschen mit Schwerbehinderungen tätig. Ihre Expertise liegt im Sozialrecht und Gesundheitsprävention. Sie ist aktiv in der Erwerbslosenberatung und Behindertenberatung.