Pflegegrad und Pflegegeld 2027: Bundesregierung ändert Reformpläne erneut noch einmal

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Bei der Pflegereform 2027 kommt erneut Bewegung in die Pläne der Bundesregierung. Der neue Bundesgesundheitsminister Carsten Linnemann will nicht nur einzelne Einschnitte des bisherigen Pflegeneuordnungsgesetzes korrigieren, sondern hat zusätzlich eine Strukturkommission für einen weitergehenden Umbau der Pflege angekündigt.

Carsten Linnemann eröffnet eine zweite Reformbaustelle

Bundesgesundheitsminister Carsten Linnemann hat angekündigt, zusätzlich zum laufenden PNOG eine Strukturkommission einzusetzen, die das Pflegesystem umfassender untersuchen soll.

Nach seinen Aussagen sollen unabhängige Fachleute und Wissenschaftler Vorschläge erarbeiten. Auf dieser Grundlage soll bereits im kommenden Jahr eine weitergehende strukturelle Pflegereform vorbereitet werden.

Damit laufen faktisch zwei Prozesse nebeneinander. Das PNOG soll kurzfristig die Pflegeversicherung finanziell entlasten und Leistungen neu ordnen, während die angekündigte Kommission grundsätzlichere Veränderungen vorbereiten soll.

Für Pflegebedürftige bedeutet das allerdings auch: Selbst wenn das PNOG für 2027 beschlossen wird, könnten weitere Änderungen schon kurze Zeit später folgen.

Erste geplante Kürzung will Linnemann wieder zurücknehmen

Dass der neue Gesundheitsminister den bisherigen Referentenentwurf nicht unverändert übernehmen will, zeigt sich bereits bei den Rentenbeiträgen für pflegende Angehörige. Der veröffentlichte PNOG-Entwurf sieht bislang vor, die für Pflegepersonen gezahlten Rentenbeiträge auf 70 Prozent der bisherigen Werte zu begrenzen.

Linnemann hat inzwischen öffentlich erklärt, dass er gerade an dieser Stelle nicht sparen wolle. Die geplante Kürzung der künftigen Rentenansprüche pflegender Angehöriger soll nach seinem Willen aus der Reform herausgenommen werden.

Eine endgültige Gesetzesänderung ist das allerdings noch nicht. In den weiterhin veröffentlichten Erläuterungen des Bundesgesundheitsministeriums steht die Absenkung auf 70 Prozent noch immer.

Mehr zu diesem Kurswechsel lesen Sie bei Gegen-Hartz im Beitrag Linnemann kündigt an: Rentenkürzung für pflegende Angehörige soll verhindert werden.

Auch die Regeln für Pflegegrade sind noch nicht endgültig

Besonders weitreichend sind die bisher geplanten Änderungen bei der Begutachtung. Die fünf Pflegegrade sollen zwar erhalten bleiben, die Schwellenwerte für eine Neueinstufung sollen nach dem Referentenentwurf jedoch angehoben werden.

Das Bundesgesundheitsministerium begründet diesen Schritt mit dem starken Anstieg der Zahl der Pflegebedürftigen. Neue Antragsteller könnten dadurch künftig etwas höhere Anforderungen erfüllen müssen, um einen bestimmten Pflegegrad zu erreichen.

Für Menschen, denen bereits ein Pflegegrad zuerkannt wurde, sieht der bisherige Entwurf dagegen einen Besitzstandsschutz vor. Ein bestehender Pflegegrad soll nicht allein deshalb entfallen, weil später andere Schwellenwerte gelten.

Ob Linnemann auch diese geplante Verschärfung noch verändert, ist bislang offen. Eine öffentliche Absage an die neuen Einstufungsgrenzen liegt derzeit nicht vor.

Pflegegeld soll weiterhin durch ein Entlastungsbudget ersetzt werden

Auch beim Pflegegeld bleibt der bisherige Entwurf zunächst die Arbeitsgrundlage. Das bekannte Pflegegeld für die Pflegegrade 2 bis 5 soll in ein sogenanntes Entlastungsbudget überführt werden.

Die vorgesehenen Monatsbeträge liegen zunächst höher als das heutige Pflegegeld. Für Pflegegrad 2 sind 386 Euro statt derzeit 347 Euro geplant, für Pflegegrad 3 sollen es 638 Euro statt 599 Euro sein.

Bei Pflegegrad 4 sieht der Entwurf 889 Euro statt 800 Euro vor. Für Pflegegrad 5 sollen 1.079 Euro statt bislang 990 Euro zur Verfügung stehen.

Eine einfache Erhöhung des Pflegegeldes ist das trotzdem nicht. In das neue Budget sollen weitere Leistungen integriert werden, die heute teilweise zusätzlich zum Pflegegeld beansprucht werden können.

Eine ausführliche Übersicht dazu finden Sie in unserem Beitrag Pflege 2027: Die wichtigsten Änderungen einfach erklärt.

42 Euro für Pflegehilfsmittel sollen nicht mehr zusätzlich gezahlt werden

Ein Beispiel dafür sind zum Verbrauch bestimmte Pflegehilfsmittel. Dafür können Pflegebedürftige derzeit unter den gesetzlichen Voraussetzungen bis zu 42 Euro monatlich zusätzlich erhalten.

Nach dem PNOG-Entwurf soll dieser eigenständige Anspruch in der bisherigen Form wegfallen. Ausgaben für entsprechende Pflegehilfsmittel könnten dann aus dem neuen Entlastungsbudget oder anderen vorgesehenen Budgets bezahlt werden.

Gerade bei Pflegegrad 2 und 3 ist das finanziell relevant. Das geplante Plus beim neuen Entlastungsbudget beträgt dort lediglich 39 Euro monatlich und liegt damit sogar unter dem bisherigen zusätzlichen Höchstbetrag von 42 Euro für Verbrauchspflegehilfsmittel.

Warum eine nominelle Erhöhung deshalb nicht automatisch mehr Geld für Pflegebedürftige bedeutet, zeigt auch unser Beitrag Pflegegeld soll 2027 steigen und trotzdem sinken die Pflegeleistungen.

Pflegegrad 2 und 3: Drei Monate lang droht nur das halbe Budget

Besonders umstritten ist eine Regel für Menschen, die künftig erstmals Pflegegrad 2 oder 3 erhalten. Nach dem bisherigen Entwurf soll ihnen in den ersten drei Monaten nur die Hälfte des neuen Entlastungsbudgets ausgezahlt werden.

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Bei Pflegegrad 2 wären das zunächst nur 193 Euro monatlich statt 386 Euro. Bei Pflegegrad 3 wären zunächst 319 Euro statt 638 Euro vorgesehen.

Das Bundesgesundheitsministerium begründet diese Anfangsphase mit einer intensiveren Pflegebegleitung und der finanziellen Stabilisierung der Pflegeversicherung. Für betroffene Familien entsteht jedoch gerade zu Beginn der Pflegebedürftigkeit eine erhebliche finanzielle Lücke.

Bei Pflegegrad 2 fehlen gegenüber drei vollen neuen Monatsbeträgen insgesamt 579 Euro. Bei Pflegegrad 3 beträgt der Unterschied sogar 957 Euro.

Mehr dazu lesen Sie im Beitrag Pflegegrad 2 und 3: Pflegebedürftige sollen drei Monate nur noch die Hälfte beziehen.

Pflegegrad 1 könnte 131 Euro im Monat verlieren

Auch Menschen mit Pflegegrad 1 müssen den weiteren Verlauf genau beobachten. Der bisherige Entlastungsbetrag von bis zu 131 Euro monatlich soll nach dem veröffentlichten Entwurf für Pflegegrad 1 entfallen.

Stattdessen will das Bundesgesundheitsministerium diesen Pflegegrad stärker auf Beratung, Prävention und den Erhalt der Selbstständigkeit ausrichten. Bestimmte Leistungen wie Zuschüsse für Maßnahmen zur Verbesserung des Wohnumfeldes sollen weiterhin möglich bleiben.

Für Betroffene, die heute mit den 131 Euro beispielsweise eine Haushaltshilfe oder Betreuung finanzieren, wäre die Streichung trotzdem spürbar. Auf zwölf Monate gerechnet geht es um einen Anspruch von bis zu 1.572 Euro.

Ausführlicher erklären wir diese Änderung im Beitrag Entlastungsbetrag soll wegfallen: Das ändert sich beim Pflegegeld ab 1. Januar 2027.

Was nach dem Regierungswechsel beim PNOG noch offen ist

Reformpunkt Bisheriger PNOG-Entwurf Aktueller Stand
Pflegegrade Fünf Pflegegrade bleiben, höhere Schwellenwerte für neue Einstufungen geplant Noch nicht beschlossen
Bestehende Pflegegrade Besitzstandsschutz vorgesehen Bislang keine gegenteilige Ankündigung
Pflegegeld Soll durch Entlastungsbudget ersetzt werden Noch Bestandteil des Referentenentwurfs
Neue Pflegegrade 2 und 3 Drei Monate nur 50 Prozent des Entlastungsbudgets Noch nicht gestrichen
Pflegegrad 1 Entlastungsbetrag von 131 Euro soll entfallen Noch nicht gestrichen
Rente pflegender Angehöriger Künftige Rentenbeiträge sollen auf 70 Prozent sinken Linnemann will diese Kürzung verhindern
Weitere Pflegereform Nicht Bestandteil des ursprünglichen PNOG Neue Strukturkommission angekündigt

Aus einem Reformgesetz könnten zwei Reformstufen werden

Die neue politische Lage verändert deshalb die Bewertung des gesamten PNOG. Bislang wurde der Referentenentwurf häufig als große Pflegereform für 2027 betrachtet, nun zeichnet sich eher ein zweistufiger Umbau ab.

Zunächst könnte ein überarbeitetes PNOG kurzfristige Finanz- und Leistungsänderungen bringen. Anschließend könnte die von Linnemann angekündigte Strukturkommission Vorschläge für einen nochmals weitergehenden Umbau vorlegen.

Wie weit diese zweite Reform gehen wird, lässt sich derzeit nicht seriös vorhersagen. Der Minister hat allerdings deutlich gemacht, dass er das heutige System langfristig nicht für ausreichend tragfähig hält.

Der finanzielle Druck auf die Pflegeversicherung bleibt

Hinter den geplanten Einschnitten steht weiterhin die angespannte Finanzierung der sozialen Pflegeversicherung. Das Bundesgesundheitsministerium verweist auf mehr als sechs Millionen Pflegebedürftige sowie stark steigende Ausgaben.

Deshalb dürfte das Streichen einzelner Kürzungen nicht bedeuten, dass sämtliche Sparmaßnahmen verschwinden. Wenn beispielsweise die geplante Verringerung der Rentenbeiträge für Pflegepersonen entfällt, muss die daraus ursprünglich erwartete Entlastung der Pflegeversicherung an anderer Stelle ausgeglichen werden.

Genau darin liegt für Pflegebedürftige die derzeitige Unsicherheit. Eine Verbesserung an einer Stelle kann im weiteren Gesetzgebungsverfahren neue Einsparvorschläge an anderer Stelle auslösen.

Betroffene sollten Entwürfe noch nicht mit geltendem Recht verwechseln

Wer bereits einen Pflegegrad besitzt, sollte sich von der Reformdiskussion zunächst nicht verunsichern lassen. Weder die Halbierung des neuen Entlastungsbudgets noch die Streichung des Entlastungsbetrags bei Pflegegrad 1 gelten derzeit als bestehendes Recht.

Auch das heutige Pflegegeld wird momentan weiter nach den geltenden Vorschriften gezahlt. Erst ein verabschiedetes und verkündetes Gesetz kann diese Ansprüche für die Zukunft verändern.

Anders sieht es für Menschen aus, die demnächst erstmals einen Pflegegrad beantragen wollen. Für sie können die geplanten neuen Einstufungsgrenzen besonders wichtig werden, falls sie tatsächlich Bestandteil des endgültigen Gesetzes bleiben.

Häufige Fragen zur Pflegereform 2027

Ist das Pflegeneuordnungsgesetz bereits beschlossen?

Nein. Das PNOG wird weiterhin auf Grundlage eines Referentenentwurfs beraten. Die darin vorgesehenen Änderungen sind deshalb noch kein geltendes Recht.

Wird das Pflegegeld 2027 abgeschafft?

Nach dem bisherigen Entwurf soll die bisher Pflegegeld genannte Leistung in ein neues Entlastungsbudget überführt werden. Für Pflegegrad 2 bis 5 sind weiterhin monatliche Geldleistungen vorgesehen, allerdings mit veränderten Beträgen und Verwendungsmöglichkeiten.

Bekommen Menschen mit Pflegegrad 2 oder 3 wirklich nur noch die Hälfte?

Der Referentenentwurf sieht dies für Menschen vor, die erstmals in Pflegegrad 2 oder 3 eingestuft werden. In den ersten drei Monaten sollen sie nur 50 Prozent des vorgesehenen Entlastungsbudgets erhalten, beschlossen ist diese Regel bisher nicht.

Verlieren Menschen mit Pflegegrad 1 die 131 Euro?

Nach dem veröffentlichten Entwurf soll der bisherige Entlastungsbetrag von bis zu 131 Euro monatlich bei Pflegegrad 1 entfallen. Ob diese Regel unverändert Gesetz wird, steht noch nicht fest.

Werden bereits bestehende Pflegegrade neu überprüft?

Allein wegen der geplanten neuen Schwellenwerte soll ein bereits anerkannter Pflegegrad nach dem bisherigen Entwurf nicht verloren gehen. Für bestehende Einstufungen ist ein Besitzstandsschutz vorgesehen.

Was verändert die neue Strukturkommission?

Unmittelbar verändert die angekündigte Kommission noch keine Ansprüche. Sie soll Vorschläge für eine weitergehende Reform erarbeiten, sodass nach dem laufenden PNOG weitere Änderungen an der Pflegeversicherung folgen könnten.