Rente: Zuschuss soll ab 2027 auch Rentnerhaushalte mehr entlasten

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Stromkosten 2027: Diese Entlastung kommt jetzt auch für Rentnerhaushalte

Die Bundesregierung will Stromkunden auch 2027 vor noch höheren Netzkosten schützen. Dafür sollen in den Jahren 2027 bis 2029 jeweils 5,525 Milliarden Euro aus dem Klima- und Transformationsfonds zur Verfügung gestellt werden, um die Übertragungsnetzentgelte zu dämpfen.

Davon profitieren auch Rentnerinnen und Rentner, ohne dass sie einen Antrag stellen müssen. Wie viel davon 2027 tatsächlich auf der persönlichen Stromrechnung ankommt, lässt sich derzeit allerdings noch nicht seriös in Euro beziffern.

Der Grund: Die Netzentgelte unterscheiden sich regional erheblich und sind nur ein Bestandteil des gesamten Strompreises. Hinzu kommen unter anderem Beschaffungskosten, Steuern, Umlagen und die Preisgestaltung des jeweiligen Stromanbieters.

Bund will jährlich 5,525 Milliarden Euro zuschießen

Die Bundesregierung informierte Anfang September über die geplante Fortführung des Bundeszuschusses zu den Übertragungsnetzkosten. Für 2026 stehen dafür noch 6,5 Milliarden Euro zur Verfügung, ab 2027 soll der jährliche Zuschuss nach dem Gesetzentwurf 5,525 Milliarden Euro betragen.

Die Regelung soll für die Jahre 2027, 2028 und 2029 gelten. Das Bundeskabinett hat den entsprechenden Gesetzentwurf beschlossen, das parlamentarische Gesetzgebungsverfahren ist jedoch noch nicht abgeschlossen.

Die Bundesregierung will damit verhindern, dass die steigenden Kosten für Ausbau und Betrieb der Stromnetze vollständig über die Netzentgelte bei Haushalten und Unternehmen landen. Die Übertragungsnetzbetreiber sollen den Zuschuss bei ihrer Kalkulation berücksichtigen.

Jahr Geplanter Bundeszuschuss Stand für Privathaushalte
2026 6,5 Milliarden Euro Entlastung bereits in den Netzentgelten berücksichtigt
2027 5,525 Milliarden Euro Gesetzentwurf beschlossen, genaue Haushaltsentlastung noch offen
2028 5,525 Milliarden Euro Zuschuss nach aktuellem Gesetzentwurf vorgesehen
2029 5,525 Milliarden Euro Zuschuss nach aktuellem Gesetzentwurf vorgesehen

Rentner müssen für die Entlastung keinen Antrag stellen

Für Rentnerhaushalte ist besonders wichtig: Es handelt sich nicht um einen Energiebonus, der beantragt oder auf das Rentenkonto überwiesen wird. Die Entlastung soll über die Netzentgelte und damit letztlich über den jeweiligen Stromtarif bei den Verbrauchern ankommen.

Ein gesonderter Antrag bei der Deutschen Rentenversicherung, der Gemeinde oder dem Energieversorger ist deshalb nicht vorgesehen. Auch das Einkommen oder die Höhe der Rente sind für diesen Zuschuss nicht ausschlaggebend.

Rentner werden damit genauso behandelt wie andere private Stromkunden. Wer wenig Strom verbraucht, dürfte allerdings absolut weniger sparen als ein Haushalt mit hohem Jahresverbrauch.

Wie viel können Rentner 2027 tatsächlich sparen?

Genau hier ist Vorsicht vor zu hohen Erwartungen angebracht. Für 2027 liegen nach Angaben der Bundesregierung bislang noch keine konkreten Daten vor, aus denen sich eine durchschnittliche Entlastung eines privaten Haushalts ableiten ließe.

Für das Jahr 2026 nennt die Bundesregierung als Orientierung einen Haushalt mit 3.500 Kilowattstunden Jahresverbrauch. Dort kann die Entlastung durch die niedrigeren Netzentgelte rechnerisch bei ungefähr 100 Euro im Jahr liegen.

Dieser Betrag darf jedoch nicht einfach als Prognose für 2027 übernommen werden. Der Bundeszuschuss fällt 2027 niedriger aus als 2026 und gleichzeitig verändern sich die tatsächlichen Kosten der Stromnetze.

Warum die Entlastung regional unterschiedlich ausfallen kann

Deutschland besitzt keine einheitlichen Netzentgelte für sämtliche Haushalte. Neben den Kosten der großen Übertragungsnetze fallen auf regionaler Ebene Kosten der Verteilnetze an.

Deshalb kann ein Rentnerhaushalt in Niedersachsen andere Netzentgelte zahlen als ein vergleichbarer Haushalt in Bayern, Sachsen oder Nordrhein-Westfalen. Auch innerhalb eines Bundeslandes können Unterschiede bestehen.

Hinzu kommt der persönliche Stromverbrauch. Ein alleinlebender Rentner in einer kleinen Wohnung mit 1.500 oder 2.000 Kilowattstunden Jahresverbrauch zahlt insgesamt weniger verbrauchsabhängige Stromkosten als ein Zwei-Personen-Haushalt mit 3.500 Kilowattstunden.

Niedrigere Netzentgelte bedeuten nicht automatisch eine niedrigere Stromrechnung

Der Bundeszuschuss ist daher keine Garantie dafür, dass die gesamte Stromrechnung eines Haushalts 2027 sinkt. Gleichzeitig können sich beispielsweise die Einkaufspreise der Stromanbieter, Vertriebskosten, Umlagen oder andere Preisbestandteile verändern.

Ein Anbieter könnte somit niedrigere Netzentgelte weitergeben, während sich ein anderer Bestandteil des Strompreises verteuert. Unter dem Strich könnte die Rechnung dann trotzdem ähnlich hoch ausfallen oder sogar steigen.

Umgekehrt können sinkende Beschaffungspreise und geringere Netzkosten zusammen eine deutlichere Entlastung ermöglichen. Wie sich die Strompreise Anfang 2027 entwickeln, wird deshalb erst mit den konkreten Preisblättern und Tarifankündigungen der Anbieter sichtbar.

Gerade kleine Renten machen Stromkosten zum Problem

Für Rentnerinnen und Rentner mit niedrigen Alterseinkünften können bereits einige Euro zusätzliche Stromkosten im Monat spürbar sein. Anders als Miete oder bestimmte Heizkosten wird gewöhnlicher Haushaltsstrom bei Sozialleistungen grundsätzlich über den Regelbedarf finanziert.

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Das betrifft beispielsweise Menschen, die ihre kleine Altersrente mit Grundsicherung im Alter ergänzen. Informationen zur Grundsicherung im Alter und den Voraussetzungen für eine Aufstockung haben wir ausführlich zusammengefasst.

Auch beim Grundsicherungsgeld ist gewöhnlicher Haushaltsstrom grundsätzlich aus dem Regelbedarf zu bezahlen. Wie groß die Differenz zwischen dem rechnerisch vorgesehenen Stromanteil und den tatsächlichen Kosten sein kann, zeigt unser Beitrag zu den Stromkosten bei der Grundsicherung.

Was passiert, wenn eine hohe Stromrechnung nicht mehr bezahlt werden kann?

Der Bundeszuschuss schützt Haushalte nicht automatisch vor Zahlungsproblemen. Wer bereits Stromschulden hat oder eine Sperrandrohung erhält, sollte deshalb nicht darauf hoffen, dass die geplante Entlastung für 2027 bestehende Rückstände beseitigt.

Bei Leistungsbeziehern kann unter bestimmten Voraussetzungen eine darlehensweise Übernahme von Stromschulden in Betracht kommen, wenn ansonsten eine Stromsperre droht. Mehr dazu erklären wir im Beitrag „Grundsicherung: Stromsperre droht – In diesen Fällen muss das Jobcenter helfen“.

Außergewöhnlich hohe Stromkosten können in besonderen Fällen zudem sozialrechtlich anders bewertet werden. Das gilt beispielsweise, wenn ein nachweisbar krankheitsbedingter Stromverbrauch weit über dem normalen Haushaltsverbrauch liegt.

Stromanbieter sollten trotzdem verglichen werden

Der staatliche Zuschuss ersetzt auch keinen Tarifvergleich. Gerade Haushalte, die seit Jahren in einem teuren Grundversorgungstarif geblieben sind, können durch einen Anbieterwechsel unter Umständen deutlich mehr sparen als allein durch die Veränderung der Netzentgelte.

Ein niedriger Arbeitspreis darf dabei nicht isoliert betrachtet werden. Grundpreis, Preisgarantie, Vertragsdauer und Kündigungsfrist bestimmen ebenfalls, wie teuer der Vertrag am Ende tatsächlich wird.

Rentnerinnen und Rentner sollten zudem darauf achten, dass vermeintliche Neukundenrabatte nicht über einen dauerhaft hohen Tarifpreis finanziert werden. Besonders bei langer Vertragsbindung lohnt ein Blick auf die Konditionen nach Ablauf der ersten Preisgarantie.

Was Rentner bei der Stromabrechnung 2027 prüfen sollten

Sobald der Energieversorger seine Preise für 2027 mitteilt, lohnt sich ein Vergleich mit dem bisherigen Tarif. Verbraucher sollten dabei besonders auf den Arbeitspreis je Kilowattstunde und den monatlichen oder jährlichen Grundpreis achten.

Eine sinkende Netzbelastung muss sich nicht als eigener Posten mit dem Hinweis „Bundeszuschuss“ auf der Rechnung wiederfinden. Die Wirkung erfolgt über die Kalkulation der Netzkosten und anschließend über die Tarife der Stromlieferanten.

Wer nach einer Preisänderung deutlich mehr zahlen soll, sollte daher prüfen, ob günstigere Angebote verfügbar sind. Gerade bei niedrigem Einkommen können bereits überschaubare monatliche Unterschiede über ein Jahr eine spürbare Summe ergeben.

Entlastung für Rentner, aber kein spezieller Rentnerbonus

Die politische Entscheidung ist deshalb vor allem als allgemeine Stromkostenbremse zu verstehen. Rentnerinnen und Rentner profitieren davon, weil sie Stromkunden sind, nicht weil für Senioren ein eigener Zuschuss eingerichtet wird.

Das unterscheidet die Regelung deutlich von Direktzahlungen wie früheren Energiepauschalen. Das Geld fließt zunächst an die Übertragungsnetzbetreiber und soll dort die Kosten senken, die ansonsten über Netzentgelte finanziert würden.

Die Bundesregierung erklärt ausdrücklich, dass der Zuschuss letztlich über die Stromlieferanten bei Verbraucherinnen und Verbrauchern ankommen soll. Für die konkrete Rechnung eines einzelnen Rentnerhaushalts bleibt jedoch der jeweilige Tarif ausschlaggebend.

Fazit: Der Zuschuss kann die Stromkosten dämpfen, die genaue Ersparnis bleibt offen

Für Rentnerhaushalte ist die Nachricht zunächst positiv: Die Bundesregierung will die Unterstützung bei den Übertragungsnetzentgelten nicht Ende 2026 auslaufen lassen. Nach dem beschlossenen Gesetzentwurf sollen von 2027 bis 2029 jährlich 5,525 Milliarden Euro eingesetzt werden.

Eine feste Entlastung von beispielsweise 50, 100 oder 150 Euro für jeden Rentner lässt sich daraus jedoch nicht ableiten. Wohnort, Netzgebiet, Verbrauch und Stromtarif bestimmen, wie stark die Maßnahme beim einzelnen Haushalt ankommt.

Zudem muss das Gesetzgebungsverfahren noch abgeschlossen werden. Erst wenn die Netzbetreiber ihre Kalkulationen vorgenommen und die Stromanbieter ihre Tarife für 2027 veröffentlicht haben, lässt sich die tatsächliche Wirkung für einzelne Haushalte genauer beurteilen.

Weitere Informationen zum Regierungsentwurf finden sich bei der Bundesregierung zu den niedrigeren Netzentgelten sowie beim Bundeswirtschaftsministerium zum Gesetzgebungsverfahren.