Ältere und pflegebedürftige Menschen geraten verstärkt ins Visier unseriöser Anbieter. Besonders häufig geht es um angebliche Hilfe bei Pflegeanträgen, Pflegehilfsmittel, Hausnotrufsysteme oder vermeintlich kostenlose Dienstleistungen, hinter denen sich Verträge und Abtretungserklärungen verbergen.
Die Verbraucherzentralen warnen vor mehreren Methoden, bei denen die komplizierten Regeln der Pflegeversicherung ausgenutzt werden. Hinzu kommt eine völlig andere Betrugsform: Kriminelle missbrauchen das eigentlich seriöse POSTIDENT-Verfahren, um im Namen der Betroffenen beispielsweise Kredite abzuschließen.
Die Abzocke beginnt häufig mit einem angeblich kostenlosen Pflege-Service
Eine derzeit beobachtete Methode setzt bereits beim Antrag auf einen Pflegegrad oder auf Leistungen der Pflegeversicherung an. Online-Anbieter versprechen Unterstützung und werben teilweise damit, dass ihre Dienstleistung kostenlos sei.
Dabei können Pflegebedürftige einen Antrag direkt bei ihrer Pflegekasse kostenlos stellen. Auch für den eigentlichen Antrag auf einen Pflegegrad wird kein kostenpflichtiger Vermittler benötigt.
Problematisch wird es, wenn über einen solchen Dienst zugleich weitere Verträge angebahnt oder Leistungen beantragt werden. Nach Angaben der Verbraucherzentralen kommt es beispielsweise vor, dass im Hintergrund auch Anträge für Pflegehilfsmittel zum Verbrauch angestoßen werden.
Der Pflegebedürftige glaubt dann möglicherweise, lediglich Hilfe beim Pflegeantrag erhalten zu haben. Tatsächlich kann anschließend ein Unternehmen regelmäßig Pflegeprodukte liefern und mit der Pflegekasse abrechnen.
Für einen Antrag werden plötzlich Provisionen verlangt
Ähnliche Angebote gibt es beim Entlastungsbetrag sowie bei der Verhinderungspflege. Dienstleister bieten an, Anträge oder Erstattungen gegenüber der Pflegekasse abzuwickeln und verlangen dafür Geld.
Die Verbraucherzentralen berichten von Angeboten, bei denen eine Provision von bis zu zehn Prozent des erstatteten Betrags verlangt wird. Versicherte sollten wissen: Der Antrag direkt bei der Pflegekasse kostet nichts.
Gerade bei der Verhinderungs- und Kurzzeitpflege geht es inzwischen um erhebliche Beträge. Seit Juli 2025 steht Pflegebedürftigen ab Pflegegrad 2 unter den gesetzlichen Voraussetzungen ein gemeinsamer Jahresbetrag von bis zu 3.539 Euro zur Verfügung.
Eine Provision von zehn Prozent könnte bei vollständiger Ausschöpfung rechnerisch mehr als 350 Euro ausmachen. Dabei können Betroffene den Erstattungsantrag grundsätzlich selbst bei ihrer Pflegekasse einreichen.
Vorsicht, wenn angeblich die Pflegekasse oder der Medizinische Dienst anruft
Besonders misstrauisch sollten Pflegebedürftige bei unerwarteten Telefonanrufen werden. Verbraucher berichten über Kontakte, bei denen sich Anrufende beispielsweise als Mitarbeitende einer Pflegekasse oder des Medizinischen Dienstes ausgeben oder den Eindruck eines offiziellen Kontakts erwecken.
Im weiteren Gespräch werden dann Pflegehilfsmittel, Hausnotrufsysteme, Pflegekurse oder andere Produkte angeboten. Ein vermeintlicher Informationsanruf entwickelt sich so zu einem Verkaufsgespräch.
Pflegebedürftige sollten während eines unerwarteten Anrufs deshalb weder Vertragsdaten bestätigen noch vorschnell persönlichen Daten oder Bankverbindungen herausgeben. Wer unsicher ist, kann das Gespräch beenden und seine Pflegekasse anschließend selbst über die bekannte Telefonnummer kontaktieren.
Pflegeboxen sind ein besonders attraktives Geschäft
Pflegebedürftige ab Pflegegrad 1 können unter bestimmten Voraussetzungen Pflegehilfsmittel zum Verbrauch erhalten. Im Jahr 2026 übernimmt die Pflegeversicherung hierfür bis zu 42 Euro monatlich.
Zu diesen Produkten können beispielsweise Einmalhandschuhe, Desinfektionsmittel oder bestimmte Schutzartikel gehören. Mehr zu den verschiedenen Ansprüchen erklärt der Gegen-Hartz-Ratgeber zu den Hilfsmitteln für Rentner und Pflegebedürftige.
Für Anbieter ist dieses regelmäßige Budget interessant, weil die Abrechnung bei entsprechenden Voraussetzungen direkt mit der Pflegekasse erfolgen kann. Genau deshalb warnen Verbraucherschützer schon länger davor, sich am Telefon eine Pflegebox aufdrängen zu lassen.
Nicht jede Pflegebox ist unseriös. Entscheidend ist, dass Pflegebedürftige bewusst einen Anbieter auswählen, die Produkte tatsächlich benötigen und wissen, was beantragt beziehungsweise vereinbart wurde.
Eine Unterschrift kann Pflegebudgets aus der Hand geben
Eine weitere Kostenfalle steckt in sogenannten Abtretungserklärungen. Damit kann ein Pflegebedürftiger bestimmte Erstattungsansprüche gegenüber seiner Pflegekasse an einen Dienstleister übertragen.
Der Vorteil besteht zunächst darin, dass der Anbieter direkt abrechnen kann. Der Pflegebedürftige muss dadurch weniger Rechnungen einreichen und häufig nicht selbst in Vorleistung gehen.
Der Nachteil kann jedoch erheblich sein. Wer Ansprüche abtritt, kann die entsprechenden Beträge nicht mehr ohne Weiteres selbst für einen anderen Anbieter oder einen später auftretenden Pflegebedarf einsetzen.
Die Verbraucherzentralen berichten von Fällen, in denen Betroffene später feststellten, dass Budgets für den Entlastungsbetrag oder den gemeinsamen Jahresbetrag bereits teilweise oder vollständig verbraucht waren. Deshalb sollten Abtretungserklärungen niemals unterschrieben werden, ohne zuvor genau zu prüfen, welche Ansprüche erfasst werden.
Pflegebedürftige können bei ihrer Pflegekasse nachfragen
Wer bereits Leistungen über einen Pflegedienst oder Drittanbieter abrechnen lässt, kann sich einen Überblick über die verbrauchten Beträge verschaffen. Dazu können Versicherte bei ihrer Pflegekasse Informationen darüber verlangen, welche Leistungen bereits abgerechnet wurden.
Das ist besonders wichtig, wenn mehrere Leistungen nebeneinander genutzt werden. Einen Überblick über weitere Ansprüche bietet auch unser Beitrag über häufig vergessene Pflegeleistungen.
Stimmen die abgerechneten Beträge nicht mit den tatsächlich erbrachten Leistungen überein, sollten Betroffene den Anbieter und die Pflegekasse schriftlich um Klärung bitten. Rechnungen, Leistungsnachweise und Verträge sollten deshalb aufbewahrt werden.
Gefälschtes POSTIDENT kann noch teurer werden
Eine andere Betrugsform betrifft das POSTIDENT-Verfahren. POSTIDENT selbst ist ein reguläres Identifizierungsverfahren der Deutschen Post und wird beispielsweise von Banken eingesetzt, um die Identität eines Kunden zu prüfen.
Kriminelle nutzen das Vertrauen in dieses Verfahren jedoch aus. Betroffene werden dazu gebracht, eine Identitätsprüfung durchzuführen, obwohl dahinter beispielsweise ein Kreditantrag steckt, den sie selbst überhaupt nicht gestellt haben.
Die Aufforderung zur Identifizierung kann als angebliche Sicherheitsprüfung einer Bank, als Kontobestätigung oder als Freischaltung eines anderen Vorgangs dargestellt werden. Der Betroffene legitimiert dann unwissentlich einen Geschäftsvorgang der Täter.
Die Folgen können erheblich sein. Im schlimmsten Fall existiert anschließend ein Kreditvertrag auf den Namen des Opfers, während das ausgezahlte Geld bei den Betrügern landet.
POSTIDENT niemals durchführen, wenn der Anlass unklar ist
Wer zu einer POSTIDENT-Prüfung aufgefordert wird, sollte deshalb immer wissen, welches Unternehmen die Identifizierung veranlasst hat und für welchen konkreten Vertrag sie benötigt wird. Eine Identifizierung sollte nicht allein deshalb durchgeführt werden, weil ein Brief, eine E-Mail oder eine Nachricht professionell aussieht.
Besonders verdächtig ist eine Aufforderung, wenn der Betroffene selbst zuvor gar keinen Vertrag, kein Bankkonto und keinen vergleichbaren Vorgang begonnen hat. Dann sollte zunächst direkt beim vermeintlichen Vertragspartner nachgefragt werden.
Wer bereits unter falschen Voraussetzungen eine POSTIDENT-Prüfung durchgeführt hat, sollte schnell reagieren. Die Deutsche Post empfiehlt Betroffenen von Identitätsmissbrauch unter anderem, Anzeige bei der Polizei zu erstatten und den Vertragspartner zu kontaktieren, für den die Identifizierung durchgeführt wurde.
Nicht jede Abzocke ist automatisch strafbarer Betrug
Bei den verschiedenen Methoden muss rechtlich unterschieden werden. Ein untergeschobener Vertrag, unerlaubte Telefonwerbung oder eine schlecht erklärte Abtretungserklärung ist nicht automatisch mit einem strafrechtlichen Betrug gleichzusetzen.
Für Betroffene können die finanziellen Folgen trotzdem erheblich sein. Deshalb sollte bei einer unerwarteten Rechnung zunächst geprüft werden, ob überhaupt wirksam ein Vertrag abgeschlossen wurde.
Bei telefonisch oder online geschlossenen Verbraucherverträgen besteht zudem häufig ein gesetzliches Widerrufsrecht. In vielen Fällen beträgt die reguläre Widerrufsfrist 14 Tage.
Wer keinen Vertrag abschließen wollte, sollte Forderungen nicht einfach widerspruchslos bezahlen. Stattdessen sollte der angebliche Vertragsschluss schriftlich bestritten und gegebenenfalls zusätzlich der Widerruf erklärt werden.
Diese Warnzeichen sollten Angehörige ernst nehmen
| Situation | Warnzeichen | Reaktion |
|---|---|---|
| Hilfe beim Pflegeantrag | Provision oder zusätzliche Verträge werden verlangt | Zuerst direkt bei der Pflegekasse nachfragen |
| Pflegehilfsmittel | Ungefragter Anruf und sofortige monatliche Lieferung | Nichts am Telefon bestätigen und Vertrag prüfen |
| Abtretungserklärung | Anbieter möchte Pflegebudgets direkt abrechnen | Umfang und Folgen vor der Unterschrift klären |
| Hausnotruf | Anrufer behauptet, ein Abschluss sei notwendig | Pflegekasse selbst kontaktieren und Angebote vergleichen |
| POSTIDENT | Identifizierung ohne zuvor selbst begonnenen Vertrag | Vorgang stoppen und angeblichen Vertragspartner selbst kontaktieren |
Auch Angehörige sollten Verträge regelmäßig kontrollieren
Ältere Menschen leben häufig allein und organisieren ihre Pflegeleistungen selbst. Angehörige erfahren daher nicht immer sofort, wenn ein neuer Anbieter anruft, Unterlagen verschickt oder regelmäßig Produkte liefert.
Hilfreich kann es sein, gemeinsam in regelmäßigen Abständen Rechnungen, Kontoauszüge und Schreiben der Pflegekasse durchzusehen. Dabei sollte besonders auf neue Firmen, wiederkehrende Abbuchungen und unbekannte Abrechnungen geachtet werden.
Das bedeutet nicht, älteren Menschen Entscheidungen abzunehmen. Vielmehr kann ein zweiter Blick verhindern, dass Zeitdruck, komplizierte Vertragsbedingungen oder ein professionell wirkender Telefonanruf ausgenutzt werden.




