Die schwarz-rote Koalition hat sich im Koalitionsausschuss auf ein breites Reformpaket verständigt. Nach den bisherigen Angaben umfasst das Paket 34 Punkte und soll Steuern, Arbeit, Bürokratie, Wirtschaft und soziale Sicherung betreffen. Die Bundesregierung will damit Entlastungen für Bürgerinnen und Bürger schaffen und zugleich die Wirtschaft ankurbeln.
Für viele Haushalte ist vor allem der steuerliche Teil interessant. Geplant sind Entlastungen ab dem 1. Januar 2027, die ab 2028 vollständig wirken sollen. Das Gesamtvolumen wird auf rund zehn Milliarden Euro beziffert.
Was sich bei der Einkommensteuer ändern soll
Die Koalition plant eine Reform der Einkommensteuer. Vorgesehen sind eine Anhebung des Grundfreibetrags, des Kinderfreibetrags, des Arbeitnehmerpauschbetrags und des Kindergeldes. Außerdem soll der Einkommensteuertarif so verändert werden, dass der Steuersatz weniger steil ansteigt.
Das betrifft vor allem Beschäftigte mit kleinen und mittleren Einkommen. Sie sollen nach dem Willen der Koalition mehr Netto vom Brutto behalten. Familien würden zusätzlich profitieren, wenn Kindergeld und Kinderfreibetrag steigen.
Offen bleibt, wie stark einzelne Haushalte tatsächlich entlastet werden. Erst die konkreten Gesetzesentwürfe werden zeigen, welche Beträge am Ende in der Lohnabrechnung ankommen. Wichtig ist deshalb: Die Einigung im Koalitionsausschuss ist ein politischer Beschluss, aber noch kein geltendes Gesetz.
Auch Minijobs und Zuschläge stehen im Paket
Nach den bisherigen Berichten soll sich auch bei Minijobs etwas ändern. Die pauschale Besteuerung von Minijobs soll angehoben werden. Damit könnte geringfügige Beschäftigung für Arbeitgeber oder Beschäftigte anders kalkuliert werden als bisher.
Gleichzeitig sollen Sonn- und Feiertagszuschläge steuerfrei gestellt werden. Das wäre besonders für Beschäftigte im Schichtdienst, in der Pflege, im Handel, in der Gastronomie und in Sicherheitsberufen bedeutsam. Wer regelmäßig an Wochenenden oder Feiertagen arbeitet, könnte dadurch spürbar profitieren.
Telefonische Krankschreibung soll abgeschafft werden
Ein weiterer Punkt betrifft die Krankmeldung. Die Koalition will die telefonische Krankschreibung abschaffen. Damit würde ein Instrument wegfallen, das seit der Pandemie vielen Beschäftigten bei leichten Erkrankungen den Arztbesuch erspart hat.
Für Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer kann das mehr Aufwand bedeuten. Wer eine Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung benötigt, müsste dann wieder persönlich in die Praxis oder auf digitale Alternativen ausweichen, sofern diese rechtlich und medizinisch zulässig sind. Für Arztpraxen könnte die Änderung mehr Termine und mehr Verwaltungsaufwand bedeuten.
Arbeitslosenversicherung soll stabil bleiben
Im Bereich Arbeit und Sozialversicherung strebt die Koalition einen stabilen Beitrag zur Arbeitslosenversicherung an. Das soll Beschäftigte und Arbeitgeber vor zusätzlichen Belastungen schützen. Zugleich steht die Stabilisierung der sozialen Sicherungssysteme im Mittelpunkt der politischen Begründung.
Für Beitragszahler ist das wichtig, weil steigende Sozialabgaben Entlastungen bei der Einkommensteuer teilweise wieder aufzehren könnten. Bleiben die Beiträge stabil, kann eine Steuerentlastung eher im Portemonnaie spürbar werden. Genau hier wird sich zeigen, ob das Paket im Alltag tatsächlich Wirkung entfaltet.
Bürokratieabbau soll Unternehmen und Bürger entlasten
Ein weiterer Schwerpunkt liegt beim Abbau von Bürokratie. Geplant sind weniger Berichts- und Dokumentationspflichten sowie Erleichterungen bei Steuererklärungen. Unternehmen sollen dadurch Zeit und Kosten sparen.
Auch Bürgerinnen und Bürger könnten profitieren, wenn Anträge, Nachweise und Steuerverfahren einfacher werden. Allerdings hängt vieles von der konkreten Umsetzung in Gesetzen, Verordnungen und Verwaltungspraxis ab. Ein politisches Entlastungsversprechen hilft wenig, wenn Formulare, Fristen und Nachweispflichten am Ende kaum einfacher werden.
Programm „zweite Chance“ für junge Menschen
Die Koalition will zudem die Zahl junger Menschen ohne Schul- oder Ausbildungsabschluss verringern. Dafür soll ein Programm mit dem Titel „zweite Chance“ entwickelt werden. Es soll Jugendlichen neue Wege in Abschluss, Ausbildung und Arbeit eröffnen.
Gerade im Sozial- und Arbeitsmarktbereich kann dieser Punkt wichtig werden. Wer ohne Abschluss bleibt, hat deutlich schlechtere Chancen auf eine stabile Beschäftigung. Ein wirksames Programm müsste deshalb niedrigschwellig sein und auch junge Menschen erreichen, die vom klassischen Bildungssystem bereits enttäuscht wurden.
Die wichtigsten geplanten Änderungen im Überblick
| Bereich | Beschlossene oder vereinbarte Reform | Geplante Wirkung |
|---|---|---|
| Steuern | Anhebung des Grundfreibetrags ab 1. Januar 2027 | Beschäftigte und Steuerzahler sollen mehr Einkommen steuerfrei behalten. |
| Steuern | Anhebung des Kinderfreibetrags | Familien mit Kindern sollen steuerlich entlastet werden. |
| Steuern | Erhöhung des Kindergeldes | Familien sollen monatlich mehr Unterstützung erhalten. |
| Steuern | Anhebung des Arbeitnehmerpauschbetrags | Berufstätige sollen mehr Werbungskosten pauschal geltend machen können. |
| Steuern | Abflachung der Einkommensteuer-Progression | Kleine und mittlere Einkommen sollen weniger stark durch steigende Steuersätze belastet werden. |
| Steuern | Steuerentlastung von rund zehn Milliarden Euro | Die Entlastung soll ab 2027 beginnen und ab 2028 vollständig wirken. |
| Steuern | Verschärfung der Reichensteuer | Der Steuersatz von 45 Prozent soll bereits ab 250.000 Euro zu versteuerndem Einkommen greifen. |
| Steuern | Erhöhung der Reichensteuer auf 47 Prozent ab 280.000 Euro Einkommen | Hohe Einkommen sollen stärker zur Gegenfinanzierung beitragen. |
| Steuern | Keine Erhöhung der Erbschaftsteuer und Vermögensteuer | In diesen Bereichen soll es nach der Einigung keine zusätzliche Belastung geben. |
| Minijobs | Erhöhung des pauschalen Steuersatzes bei Minijobs von 2 auf 5 Prozent | Minijobs werden steuerlich teurer gestellt. |
| Handwerkerleistungen | Kürzung der steuerlichen Absetzbarkeit von Handwerkerleistungen | Private Haushalte sollen diese Ausgaben künftig weniger stark steuerlich geltend machen können. |
| Arbeitsmarkt | Abschaffung der telefonischen Krankschreibung | Arbeitsunfähigkeiten sollen wieder strenger ärztlich festgestellt werden. |
| Arbeitsmarkt | Höhere Strafen für unrichtige Arbeitsunfähigkeitsbescheinigungen | Missbrauch bei Krankschreibungen soll stärker sanktioniert werden. |
| Arbeitsmarkt | Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung bereits ab dem ersten Krankheitstag | Arbeitgeber sollen früher einen Nachweis über Krankheit erhalten. |
| Arbeitsmarkt | Sachgrundlose Befristung bis zu 48 Monate möglich | Arbeitgeber sollen befristete Beschäftigung länger nutzen können. |
| Arbeitsmarkt | Bis zu sechs Verlängerungen bei sachgrundloser Befristung | Befristete Arbeitsverträge können häufiger verlängert werden. |
| Arbeitsmarkt | Befristungsregel soll für bis zum 31. Dezember 2030 eingestellte Arbeitnehmer gelten | Die Lockerung wird zeitlich begrenzt eingeführt. |
| Arbeitszeit | Keine Flexibilisierung der Arbeitszeiten | Die zuvor diskutierte Änderung der Arbeitszeitregeln kommt nicht. |
| Arbeitsmarkt | Auflösung von Arbeitsverhältnissen bei Hochverdienern mit Abfindungsoption | Bei Spitzenverdienern sollen Trennungen vom Arbeitsverhältnis erleichtert werden. |
| Abfindungen | Steuerliche Entlastung bei Abfindungen, wenn schnell eine neue Stelle angetreten wird | Jobwechsel sollen finanziell attraktiver werden. |
| Zuschläge | Erhöhung steuerlich begünstigter Sonn- und Feiertagszuschläge | Arbeit an Sonn- und Feiertagen soll stärker begünstigt werden. |
| Zuschläge | Vollständige Beitragsfreiheit tariflicher steuerfreier Zuschläge | Tariflich geregelte Zuschläge sollen nicht zusätzlich durch Sozialbeiträge belastet werden. |
| Jugend und Ausbildung | Programm „zweite Chance“ für Jugendliche ohne Schul- oder Ausbildungsabschluss | Mehr junge Menschen sollen nachträglich einen Abschluss erreichen. |
| Wirtschaft | Förderung von Zukunftsbranchen | Industrie, Innovation und neue Technologien sollen gestärkt werden. |
| Wirtschaft | Besondere Förderung des Automobilsektors | Die deutsche Autoindustrie soll im Strukturwandel unterstützt werden. |
| Wirtschaft | Förderung der chemischen und pharmazeutischen Industrie | Wichtige Industriezweige sollen wettbewerbsfähiger werden. |
| Wirtschaft | Förderung von Clean Tech, Kreislaufwirtschaft, Maschinenbau, Batteriezellen, Halbleitern und Künstlicher Intelligenz | Technologische Zukunftsfelder sollen gezielt ausgebaut werden. |
| Sozialleistungen | Aktionsplan gegen Missbrauch von Sozialleistungen im Juli | Behörden sollen schneller und umfassender gegen Leistungsmissbrauch vorgehen. |
| Sozialleistungen | Umfassender Datenaustausch zwischen zuständigen Behörden | Prüfungen bei Sozialleistungen sollen enger miteinander verknüpft werden. |
| Sozialleistungen | Kein Leistungsbezug für per Haftbefehl gesuchte Personen oder Menschen ohne rechtmäßigen Aufenthalt | Bestimmte Personengruppen sollen keine Sozialleistungen mehr erhalten. |
| Datenschutz | Vereinfachung des nationalen Datenschutzes | Regeln sollen weniger bürokratisch angewendet werden. |
| Datenschutz | Nutzung aller Spielräume der Datenschutzgrundverordnung | Deutschland soll vorhandene EU-Spielräume stärker ausschöpfen. |
| Datenschutz | Ausnahmen von der DSGVO für kleine und mittlere Unternehmen sowie risikoarme Datenverarbeitung angestrebt | Handwerk, Vereine und nicht-kommerzielle Tätigkeiten sollen entlastet werden. |
| Bürokratieabbau | Pauschale Aufhebung gesetzlicher Berichtspflichten gegenüber staatlichen Stellen | Unternehmen und Organisationen sollen weniger Berichte abgeben müssen. |
| Bürokratieabbau | Berichtspflichten bleiben nur bestehen, wenn Ministerien ihre Notwendigkeit begründen | Staatliche Berichtspflichten sollen stärker überprüft werden. |
| Bürokratieabbau | Überprüfung aller Dokumentationspflichten | Innerhalb eines Jahres soll jede vierte Dokumentationspflicht wegfallen. |
| Steuerverwaltung | Erleichterung der Steuererklärungen für Bürger | Steuerverfahren sollen einfacher und digitaler werden. |
| Steuerverwaltung | Automatisch vorausgefüllte digitale Steuererklärung | Bürger sollen weniger Daten selbst eintragen müssen. |
| Steuerverwaltung | Steuernummer für Unternehmen innerhalb von maximal vier Wochen | Unternehmensgründungen und Betriebsaufnahmen sollen schneller möglich sein. |
| Rente | Umsetzung der 33 Vorschläge der Rentenkommission | Das Rentensystem soll umfassend neu ausgerichtet werden. |
| Rente | Einführung einer Kapitalrente | Ein zusätzlicher kapitalgedeckter Baustein soll die Alterssicherung ergänzen. |
| Rente | Erhöhung des Rentenbeitrags um bis zu zwei Prozentpunkte | Arbeitnehmer und Arbeitgeber sollen diesen zusätzlichen Beitrag jeweils hälftig tragen. |
| Rente | Anhebung des gesetzlichen Rentenalters über 67 Jahre hinaus | Das Renteneintrittsalter soll langfristig weiter steigen. |
| Rente | Wegfall der abschlagsfreien vorgezogenen Rente nach 45 Berufsjahren | Die bisherige besonders beliebte Frühverrentung soll entfallen. |
| Rente | Keine Rente vor 64 Jahren, auch nicht mit Abschlägen | Ein früherer Rentenbeginn soll stärker begrenzt werden. |
| Rente | Wiedereinführung des Nachhaltigkeitsfaktors ab 2031 | Jährliche Rentenanpassungen könnten gedämpft werden. |
| Rente | Einbeziehung von Selbstständigen sowie Politikerinnen und Politikern in die gesetzliche Rente | Der Kreis der Beitragszahler soll erweitert werden. |
| Rente | Keine Einbeziehung von Beamten in die gesetzliche Rente | Beamte bleiben nach den aktuellen Angaben außen vor. |
| Gesundheit | Reform der gesetzlichen Krankenversicherung | Weitere Erhöhungen der Krankenkassenbeiträge sollen verhindert werden. |
| Gesundheit | Entlastung der Krankenkassen um mindestens 16,3 Milliarden Euro im Jahr 2027 | Die Ausgaben der gesetzlichen Krankenversicherung sollen deutlich sinken. |
| Gesundheit | Ausgabenbremsen für Praxen, Kliniken und Pharmaindustrie | Leistungserbringer und Arzneimittelausgaben sollen stärker begrenzt werden. |
| Gesundheit | Höhere Zuzahlungen für Medikamente | Versicherte müssen sich auf höhere Eigenanteile einstellen. |
| Gesundheit | Einschränkungen bei der kostenlosen Mitversicherung von Ehepartnern | Die Familienversicherung soll begrenzt werden. |
| Wahlrecht | Keine Entscheidung zur Reform des Bundestagswahlrechts | Dieser Punkt wurde noch nicht beschlossen und soll später beraten werden. |
Noch ist nichts endgültig beschlossen
Die Einigung im Koalitionsausschuss ist politisch bedeutsam, ersetzt aber nicht das Gesetzgebungsverfahren. Viele Punkte müssen nun in konkrete Gesetzentwürfe übersetzt werden. Danach beraten Bundestag und Bundesrat, soweit eine Zustimmung der Länder erforderlich ist.
Für Bürgerinnen und Bürger bedeutet das: Die Richtung steht, die genaue Wirkung aber noch nicht. Besonders bei Steuern, Minijobs, Krankmeldung und Sozialbeiträgen kommt es auf Details an. Erst wenn die Gesetzestexte vorliegen, lässt sich verlässlich berechnen, wer gewinnt, wer wenig merkt und wer möglicherweise belastet wird.
Praxisbeispiel: Was das Paket für eine Familie bedeuten könnte
Eine Verkäuferin mit zwei Kindern arbeitet in Teilzeit und erhält regelmäßig Zuschläge für Sonn- und Feiertagsarbeit. Wenn Kindergeld, Kinderfreibetrag, Arbeitnehmerpauschbetrag und Grundfreibetrag steigen, könnte sie ab 2027 steuerlich entlastet werden. Werden zusätzlich Sonn- und Feiertagszuschläge steuerfrei gestellt, kann sich ihr Netto weiter verbessern.
Gleichzeitig müsste sie beachten, dass die telefonische Krankschreibung wegfallen soll. Bei einer Erkältung könnte künftig wieder ein Praxisbesuch oder ein zugelassenes digitales Verfahren nötig sein. Ob die Familie am Ende deutlich profitiert, hängt deshalb nicht nur von der Steuerreform ab, sondern auch von den weiteren Änderungen im Alltag.
Fragen und Antworten zum Reformpaket
Wann sollen die Steuerentlastungen kommen?
Nach den bisherigen Angaben sollen die Entlastungen ab dem 1. Januar 2027 beginnen. Ihre volle Wirkung sollen sie ab 2028 entfalten.
Wer soll besonders entlastet werden?
Die Koalition nennt vor allem kleine und mittlere Einkommen. Außerdem sollen Familien durch höhere Freibeträge und ein höheres Kindergeld profitieren.
Ist das Reformpaket schon Gesetz?
Nein. Der Koalitionsausschuss hat eine politische Einigung erzielt. Die einzelnen Maßnahmen müssen noch in Gesetze umgesetzt und parlamentarisch beschlossen werden.
Was passiert mit der telefonischen Krankschreibung?
Die Koalition will sie abschaffen. Beschäftigte müssten sich dann wieder auf andere Wege der ärztlichen Feststellung einer Arbeitsunfähigkeit einstellen.
Ändert sich etwas bei Minijobs?
Ja, nach den bisherigen Angaben soll die pauschale Besteuerung von Minijobs steigen. Welche Folgen das im Einzelfall hat, hängt von der genauen gesetzlichen Ausgestaltung ab.
Warum ist das Paket für Arbeitnehmer wichtig?
Weil mehrere Maßnahmen direkt den Arbeitsalltag und das Einkommen betreffen. Dazu gehören Steuerentlastungen, Zuschläge, Minijobs, Krankmeldungen und Sozialbeiträge.




