Wer 45 Jahre in der Rentenkasse versichert war, hat Anspruch darauf, zwei Jahre vor der jeweiligen Regelaltersgrenze in den Ruhestand einzutreten, und das, ohne Abschläge auf die Rentenbezüge hinnehmen zu müssen. Das soll diejenigen belohnen, die viele Jahrzehnte rentenpflichtig arbeiten.
Bei der vorzeitigen Rente gelten schärfere Kriterien
Bei dieser Rentenform gelten allerdings schärfere Kriterien dafür, welche Zeiten die Versicherung anrechnet als bei der regulären Altersrente. So fürchten viele, die diese vorzeitige Rente planen, dass die Wartezeit nicht ausreicht, wenn sie kurz vor der Rente arbeitslos werden.
Arbeitslosengeld bedeutet Sozialversicherung
Das Arbeitslosengeld ist eine Sozialversicherungsleistung, also im Unterschied zum Bürgergeld und zur Sozialhilfe keine staatliche Sozialleistung. Sie bekommen Arbeitslosengeld, weil Sie in die Arbeitslosenversicherung eingezahlt haben – so wie Sie Rente beziehen, weil Sie in die Rentenversicherung eingezahlt haben.
Bei der regulären Rente gilt Arbeitslosengeld als Wartezeit
Während des Bezugs des Arbeitslosengeldes gehen weitere Beiträge bei der Rentenversicherung ein, und diese Zeit wird Ihnen bei der regulären Altersrente als Wartezeit angerechnet. Bürgergeld wird Ihnen hingegen nicht als Wartezeit angerechnet.
Sonderregel bei der Altersrente für besonders langjährig Versicherte
Im Unterschied zur regulären Altersrente wird Ihnen bei der Altersrente für besonders langjährig Versicherte nicht jede Zeit angerechnet, in der Sie Arbeitslosengeld beziehen.
Grundsätzlich werden Ihnen nämlich Zeiten, in denen Sie Arbeitslosengeld erhalten, in den 24 Monaten vor dem Beginn der vorgezogenen Rente nicht als Wartezeit bei der Rentenversicherung honoriert. Lediglich, wenn eine Insolvenz beziehungsweise eine Betriebsaufgabe des Arbeitgebers die Arbeitslosigkeit verursachte, rechnet Ihnen die Rentenkasse diese Zeit in den letzten zwei Jahren vor der Rente an.
Außer in den zwei Jahren vor dem Beginn der vorzeitigen Rente zählen jedoch auch bei dieser Rentenform Zeiten, in denen Sie Arbeitslosengeld bezogen, als Wartejahre.
Wozu dient die Sonderregel?
Die Sonderregel soll davor abschrecken, die zwei Jahre vorzeitige Rente durch zwei Jahre Arbeitslosengeld noch einmal vorzuziehen, also das Arbeitslosengeld zu beziehen, um faktisch in Rente zu gehen. Deshalb sind Situationen, in denen Sie durch „höhere Gewalt“ und ohne eigene Verantwortung in die Arbeitslosigkeit kamen, von der Regel ausgenommen.
Haben Sie die 45 Jahre erreicht?
Kritisch wird es dann, wenn Sie erstens in den letzten zwei Jahren vor dem möglichen Beginn der vorzeitigen Rente arbeitslos werden, und zweitens genau diese Monate noch benötigen, um die 45 Jahre Wartezeit zu erfüllen.
Hier sollten Sie jetzt genau rechnen, möglichst mit Beratung durch einen Rentenexperten bei Sozialverbänden wie dem SoVD, ob Sie vor Beginn der Arbeitslosigkeit die 45 angerechneten Jahre bereits erfüllt haben. Wenn dies der Fall ist, dann steht die Arbeitslosigkeit der vorzeitigen Rente nicht im Weg.
Ein Minijob hilft, die Zeit zu überbrücken
Was machen Sie aber, wenn Sie kurz vor einer möglichen vorzeitigen Altersrente arbeitslos werden, und Ihnen noch wenige Monate fehlen, um die Versicherungsjahre voll zu bekommen? Hier gibt es eine gute Nachricht: Für die Wartezeit bei der Rentenversicherung zählt nicht die Höhe Ihrer Beiträge in die Rentenkasse, sondern es reicht, dass Sie Beiträge leisten.
Diese Bedingung erfüllen Sie auch mit einem rentenversicherten Minijob. Einen solchen finden Sie weit einfacher als eine Vollbeschäftigung, und bei einer geringfügigen Beschäftigung mit bis zu 165,00 Euro pro Monat wird Ihnen nicht einmal das Arbeitslosengeld gekürzt.
Wenige Stunden Arbeit pro Woche reichen also aus, damit Sie doch noch zu Ihrer vorzeitigen Rente ohne Abschläge kommen.




