Asthma kann vom Versorgungsamt mit einem Grad der Behinderung (GdB) anerkannt werden, die genauen Einstufungen hängen von der Häufigkeit und Schwere der Anfälle sowie der Lungenfunktionseinschränkung ab.
Mit einem GdB von mindestens 50 gelten Sie als schwerbehindert und können rechtliche Erleichterungen und Vorteile nutzen.
Vorgaben beim Versorgungsamt
Das Versorgungsamt orientiert sich bei der Feststellung des GdB an den “Versorgungsmedizinischen Grundsätzen”. Diese Grundsätze bieten Anhaltspunkte für die Bewertung des Grads der Behinderung (GdB) und der Schädigungsfolgen (GdS).
GdB-Einstufungen bei Asthma
Asthma wird je nach Schweregrad und Häufigkeit der Anfälle sowie der dauerhaften Einschränkung der Lungenfunktion unterschiedlich bewertet:
Bronchialasthma ohne dauerhafte Lungenfunktionseinschränkung
- Hyperreagibilität mit seltenen, leichten Anfällen: GdB 020
- Hyperreagibilität mit häufigen, schweren Anfällen: GdB 30–40
- Hyperreagibilität mit Serien schwerer Anfälle: GdB 50
Bronchialasthma mit dauerhafter Lungenfunktionseinschränkung
- Geringen Grades: Atemnot bei mittelschwerer Belastung, Lungenfunktionswerte bis zu einem Drittel unter Sollwerten: GdB 20–40
- Mittleren Grades: Atemnot bei leichter Belastung, Lungenfunktionswerte bis zu zwei Drittel unter Sollwerten: GdB 50–70
- Schweren Grades: Atemnot bei geringster Belastung oder in Ruhe, Lungenfunktionswerte mehr als zwei Drittel unter Sollwerten: GdB 80–100
Bronchialasthma bei Kindern
Kinder mit Asthma werden ebenfalls nach Schweregrad und Häufigkeit der Anfälle eingestuft:
- Geringen Grades: Seltene, leichte Anfälle, keine dauerhafte Einschränkung der Lungenfunktion: GdB 20–40
- Mittleren Grades: Häufigere, schwere Anfälle, leichte bis mittlere dauerhafte Lungenfunktionseinschränkung: GdB 50–70
- Schweren Grades: Serien schwerer Anfälle, starke dauerhafte Lungenfunktionseinschränkung: GdB 80–100
Für Kinder mit Bronchialasthma schweren Grades ist Hilflosigkeit (Merkzeichen H) bis zum 16. Lebensjahr anzunehmen, da sie oft Unterstützung bei alltäglichen Tätigkeiten benötigen.
Vorteile eines Schwerbehindertenausweises mit Asthma
Mit einem Schwerbehindertenausweis haben Sie Anspruch auf verschiedene Nachteilsausgleiche, wie z.B.:
- Steuerliche Vergünstigungen
- Zusatzurlaub
- Frühzeitige Altersrente
- Besonderer Kündigungsschutz
- Anspruch auf bestimmte Hilfsmittel und Rehabilitationsmaßnahmen
- Vorteile bei der Arbeitsplatzwahl und im beruflichen Umfeld
Geeignete Berufe für Asthmatiker
Menschen mit Asthma sollten Berufe wählen, die ihre Atemwege nicht zusätzlich belasten.
Geeignete Berufe umfassen Tätigkeiten mit geringer körperlicher und inhalativer Belastung, wie:
- Bürotätigkeiten (z.B. Sachbearbeiter)
- Pädagogischer Bereich (z.B. Lehrer)
- Technische Berufe
- Künstlerische Planungsberufe
- Sozialer Bereich (z.B. beratende Berufe)
- Medizinischer Bereich (z.B. Psychotherapeut)
- Handwerkliche Berufe mit emissionsarmen Arbeitsplätzen (z.B. Optiker, Feinmechaniker)
Ungeeignete Berufe für Asthmatiker
Ungeeignete Berufe sind solche mit hoher inhalativer Belastung durch Stäube, Dämpfe oder Lösungsmittel sowie thermischer Belastung, wie:
- Konditorei, Bäckerei (Mehlstaub)
- Landwirtschaft (Tierhaare)
- Gärtnerei (Pollen)
- Imkerei (Insektenstaub)
- Holzverarbeitung: Schreiner, Zimmerer (Holzstaub)
- Warmverarbeitung von Kunststoffen (Isozyanate)
- Schweißerei
- Malerei, Lackiererei
- Fliesenleger
- Pharmazeutische Industrie (Arzneimittelstaub)
- Waschmittelindustrie (Enzyme)
- Friseur
Asthma als Berufskrankheit
Asthma kann auch als Berufskrankheit anerkannt werden, wenn bestimmte Bedingungen erfüllt sind. Die Berufskrankheitenverordnung enthält dazu die Nummern:
Nr. 4301:
Durch allergisierende Stoffe verursachte obstruktive Atemwegserkrankungen, die zur Unterlassung aller Tätigkeiten gezwungen haben, die für die Entstehung, Verschlimmerung oder das Wiederaufleben der Krankheit ursächlich waren oder sein können.
Nr. 4302:
Durch chemisch-irritativ oder toxisch wirkende Stoffe verursachte obstruktive Atemwegserkrankungen, die zur Unterlassung aller Tätigkeiten gezwungen haben, die für die Entstehung, Verschlimmerung oder das Wiederaufleben der Krankheit ursächlich waren oder sein können.
Arzt entscheidet nach Begutachtung
Ein behandelnder Arzt oder Betriebsarzt meldet den Verdacht dem zuständigen Unfallversicherungsträger. Dieser entscheidet nach Begutachtung, ob eine Veränderung am Arbeitsplatz, eine Umschulung oder eine Berentung erforderlich ist.
Schutz von Asthmatikern am Arbeitsplatz
Für Asthmatiker ist der Schutz am Arbeitsplatz besonders wichtig. Folgende Arbeitsbereiche sollten speziell beachtet werden:
- Klimaanlagen:
trockene Luft, Aufwirbelung von Stäuben und Schadstoffen
Teppiche und Vorhänge: Staub - Bürogeräte, z.B. Drucker, Kopierer, Aktenvernichter:
Tonerstaub, Ozon, Papierstaub - Verkleidungen, Material/Vorratslager, Archiv/Ablage:
Staub, Schimmel - Büropflanzen:
Staub auf den Blättern, Schimmel in der Erde
Besondere Hilfen im Beruf
Wenn Asthma die Berufstätigkeit beeinträchtigt oder unmöglich macht, gibt es verschiedene Unterstützungsmöglichkeiten, darunter:
Berufsberatung und Praktika zur beruflichen Orientierung
Anpassungen des Arbeitsplatzes, um Belastungen zu reduzieren
Förderungen und Hilfen zur beruflichen Eingliederung und Umschulung
Tabelle zur schnellen Übersicht der GdB-Einstufungen:



