Kein Hartz IV Anspruch auf heimatliche Bestattung

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Kein Platz für Trauer: Jobcenter verweigert die Bestattungskosten in der Heimatstadt

27.03.2012

Die Grausamkeit der Hartz IV-Gesetze besteht auch nach dem Tod weiter. Diese schmerzhafte Erfahrung muss nun eine Lebenspartnerin eines Verstorbenen machen, der am letzten Wochenende eine schwere Herzoperation nicht überlebte. Die eigene Behörde weigert sich die Bestattungskosten und die Überführung in die Heimatstadt zu übernehmen.

Ein schwerkranker 55jähriger Mann aus Oberhausen unterzog sich einer Herz-OP in einer Fachklinik für Herz-und Kreislauferkrankungen in Essen, weil örtliche Kliniken einen derartigen Eingriff nicht vollziehen konnten. Während des Eingriffs verstarb der Mann an seinem Leiden. Weil das Jobcenter eine Kostenübernahme für die Bestattung und Überführung verweigert, muss die Lebenspartnerin, die über 20 Jahre mit ihrem Freund zusammen ihr Leben verbrachte, nun hinnehmen, dass der Verstorbene anonym in Essen beerdigt wird.

In Oberhausen, wo Beide eine sehr lange Zeit zusammen verbrachten, wird es nun keinen Ort des Abschieds und der Trauer geben, weil sich die Hartz IV-Bezieherin die Kosten für eine ordentliche Beerdigung nicht leisten kann und das Jobcenter in Oberhausen eine Kostenübernahme verweigert.

„Diese Regelung, wonach Menschen, die auf Hartz IV oder Sozialhilfe angewiesen sind, ohne Rücksicht auf Hinterbliebene anonym in einem Urnengrab am Ort ihres Versterbens verscharrt werden, ist unmenschlich. Damit sind diese nicht nur zu Lebzeiten aus der Gesellschaft ausgeschlossen, sondern sie bleiben auch nach ihrem Tod Opfer dieses gegen die Menschenwürde verstoßenden Systems“ beklagt Werner Schulten von der Bundesarbeitsgemeinschaft Hartz IV der Partei „Die Linke“.

Bedarfsgemeinschaft Ja, Mitspracherecht Nein
Noch zu Lebenszeiten des Mannes wurden beide Partner als sogenannte „Bedarfsgemeinschaft“ eingestuft. Das bedeutet, dass sie trotz einer nicht vollzogenen Heirat wie Eheleute seitens der Behörden behandelt wurden und entsprechend als Einzelpersonen einen geringeren Arbeitslosengeld II Anspruch hatten. Nun aber wird der Lebenspartnerin des Verstorbenen ein Mitspracherecht bei der Beisetzung verweigert. Das Argument der Behörde: Sie wären schließlich nicht verheiratet gewesen. Nunmehr ist die Stadt Essen für die Beerdigungskosten verantwortlich, weil der Mann in der Essener Klinik verstarb. „Damit sind wir komplett außen vor“, sagte ein Sprecher der Stadt Oberhausen gegenüber der „WAZ“. So seien schließlich die Gesetze, fügte der Sprecher noch hinzu. „Was ist das für ein Gesetz, das den Hinterbliebenen nicht mal einen Ort zum Trauern lässt?“ fragt indes Schulten.

Der 55jährige wird nun auf dem Essener Friedhof mit der Bezeichnung „Am Hallo“ anonym beerdigt. Ein Termin für die Bestattung wird nicht benannt. Diese Vorgehensweise „entspricht nicht dem Anspruch einer humanen und solidarischen Gesellschaft, die wir vorgeben, zu sein“ mahnt Schulten. (sb)

Bild: Sokaeiko / pixelio.de

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