Hartz IV Behörde verweigerte Blindem die Hilfe

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Jobcenter zur Zahlung von Hartz IV Leistungen verurteilt

25.02.2014

Das Solinger Jobcenter verweigerte einem Sehbehinderten Hartz IV Leistungen. Doch der Betroffene wehrte sich erfolgreich vor dem Sozialgericht Düsseldorf. Die Richter verurteilten die Behörde zur Zahlung der Sozialleistungen.

Ein 35 Jahre alter blinder Mann wehrte sich vor Gericht erfolgreich gegen das Jobcenter in Solingen. Die Behörde muss dem Kläger zusätzliche Leistungen für Mehrausgaben bezahlen. Denn angespartes Blindengeld darf bei der Berechnung der zustehenden Hartz IV-Leistungen nicht angerechnet werden, wie das Düsseldorfer Sozialgericht urteilte (Az.: S 37 AS 3151/11).

Im verhandelten Fall hatte die Behörde dem Kläger die Zahlung von Hartz IV verweigert. Stattdessen sollte der Mann sein Angespartes in Höhe von 8000 Euro bis zu einem Freibetrag von 5550 Euro aufbrauchen. Erst danach würde ein Anspruch bestehen. Doch die Richter sahen hier keinen Verstoß des Betroffenen. Stattdessen könne der Kläger das Vermögen als Ausgleich für Mehrausgaben betrachten. Schließlich entstehen durch die Behinderung weitere Kosten, die Sehende nicht zu begleichen haben. (sb)

Bild: Lupo / pixelio.de

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