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Hartz IV: Eltern haften für ihre Kinder

Eltern müssen ab Juli 2006 für arbeitslose Kinder einstehen
Eltern mit unverheirateten Kindern zwischen 18 und 25 Jahren sollen ab 1. Juli 2006 verstärkt in die Pflicht genommen werden. Und zwar in der Unterhaltspflicht, sollte der erwachsene Nachwuchs bis zum 25. Geburtstag länger als ein Jahr arbeitslos sein und staatliche Unterstützung beantragen. Diese zählen dann mit zur Bedarfsgemeinschaft und die Eltern müssen voll für ihren Sprössling aufkommen. Empfindlich treffen wird die Neuregelung ab Juli 2006 vor allem Arbeitnehmer -Haushalte mit geringem bis mittlerem Einkommen. Da die Software der ARGEN sicherlich nicht für die vielen Änderungen ausgelegt ist, werden sich fehlerhafte Bescheide und anstehende Widerspruchsverfahren in den Kosten niederschlagen.

Tipp: Beziehen Ihre Eltern aber Alg II, kann die Arbeitsagentur Sie nach Vollendung der Schulpflicht (mit 15 Jahren) zur Arbeit heranziehen. Sie müssen dann eventuell aus ihrem Arbeitseinkommen mit für den Unterhalt Ihrer Eltern sorgen. Aber Achtung: Reicht Ihr Einkommen für ihren eigenen Lebensunterhalt einschließlich Unterkunftsanteil der gemeinsam Wohnung
mit den Eltern, dürfen sie nicht zur Bedarfsgemeinschaft dazugezählt werden. Als Mitglied der Haushaltsgemeinschaft
dürfen sie einen höheren Teil ihres Einkommens für sich behalten!

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