Urteil bestätigt: Jobcenter muss Reparaturkosten für Brillen übernehmen

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Es war bisher ein Streitthema zwischen Hartz IV-Beziehern und dem Jobcenter: Die Übernahme der Reparaturkosten einer Brille. Nun positioniert sich das Bundessozialgericht klar auf der Seite der Leistungsberechtigten.


Ursprünglich argumentierte das Jobcenter, dass von dem Hartz IV-Regelsatz ein Teil für solche Reparaturkosten oder andere unerwartete Ausgaben angespart werden soll. Dieser Kostenpunkt gehört aber klar zu der Kategorie „Kosten für Reparaturen von therapeutischen Gegenständen“.
Die Kategorie ist nicht in den Hartz IV-Regelbedarf miteingerechnet, sondern muss von den Jobcentern zusätzlich übernommen werden.

Bundessozialgericht erlässt ein klares Urteil

Dieser Argumentation folgte auch das Urteil des Bundessozialgerichts. Es stufte die Reparatur einer Brille als Sonderbedarf ein, der nach dem Sozialgesetzbuch vom Jobcenter zu übernehmen ist. Somit sind die Leistungsberechtigten in diesem Kostenpunkt entlastet.
Leider ist die Anschaffung einer Brille nicht von dem neuen Urteil betroffen. Diese muss weiterhin nicht vom Jobcenter übernommen werden. Allerdings gibt es andere staatliche Stellen, an denen die Übernahme der Kosten für eine neue Brille beantragt werden kann.

Hartz IV-Bezieher können eine neue Brille kostenfrei erhalten

Damit die Notwendigkeit sich eine Sehhilfe anzuschaffen nicht zu einem finanziellen Problem wird, kann beim Sozialamt eine Beihilfe beantragt werden. Für ältere Leistungsbezieher steht die „Altenhilfe“ zu Verfügung, die ebenfalls beantragt werden muss.

Eine weitere Möglichkeit, seine Brille doch über das Jobcenter finanzieren zu können, ist eine geeignete Argumentation. Soll ein Hartz IV-Bezieher erfolgreich in eine neue Arbeit vermittelt werden, wird die Chance durch eine schlechte Sicht verringert. Daher wird die Brille zum Ausführen einer Arbeit benötigt und fällt in den Verantwortungsbereich des Jobcenters.

Es ist wichtig, dass Betroffene jede Anschaffung oder jegliche Kosten erst mit ihrem zuständigen Sachbearbeiter absprechen. Im Nachhinein kann es immer schwieriger sein, Geld vom Jobcenter zurückerstattet zu bekommen. Sind Ausgaben abgeklärt, ergeben sich für Hartz IV-Bezieher im Regelfall weniger Probleme.

Diese Grundregel gilt also nicht nur für die Anschaffung einer neuen Brille, sondern auch für die Reparatur einer vorhandenen Brille, auch wenn diese Übernahme für das Jobcenter nun verpflichtend ist.