Eine hohe Summe einmal einzahlen und dafür bis zum Lebensende eine zusätzliche Monatsrente erhalten: Gerade älteren Menschen wird dieses Renten-Modell als “bequeme und sichere Altersvorsorge” angeboten. Ein neues Urteil des Landgerichts Hagen zeigt jedoch, dass eine solche “Sofortrente” bei unzureichender Beratung einen erheblichen Schadenersatzanspruch auslösen kann.
Im entschiedenen Fall hatte eine 72-jährige Frau 75.000 Euro eingezahlt, erhielt aber nur 260 Euro Monatsrente garantiert. Rechnerisch hätte sie älter als 96 Jahre werden müssen, um allein über die garantierten Zahlungen ihren Einmalbeitrag zurückzuerhalten.
Das Urteil eröffnet Betroffenen eine neue Angriffsmöglichkeit, ist aber kein allgemeiner Rückzahlungsautomatismus. Ob Geld zurückverlangt werden kann, hängt vom Vertrag, den Wünschen bei Abschluss, dem Beratungsgespräch, den Unterlagen und den Verjährungsfristen ab.
Was eine Sofortrente gegen Einmalzahlung verspricht
Die Sofortrente ist eine private Rentenversicherung ohne lange Ansparphase. Der Kunde überweist dem Versicherer einen größeren Einmalbetrag und erhält kurz danach eine vertraglich vereinbarte Rente, die grundsätzlich bis zu seinem Tod gezahlt wird.
Der Nutzen besteht in der Absicherung eines sehr langen Lebens. Wird die versicherte Person deutlich älter als statistisch erwartet, zahlt der Versicherer weiter, selbst wenn die Summe der Renten den eingezahlten Betrag längst übersteigt.
Dieser Schutz wird allerdings durch eine oft niedrige garantierte Monatsrente erkauft. Überschussanteile können die Auszahlung erhöhen, dürfen bei der persönlichen Kalkulation aber nicht wie eine sichere Leistung behandelt werden.
Eine lebenslange Zahlung kann vor dem Risiko schützen, dass ein zeitlich begrenzter Entnahmeplan im hohen Alter endet. Welche Folgen ein aufgebrauchter Auszahlplan haben kann, erläutert der Beitrag „Auszahlplan statt Rente kann im Alter zur Grundsicherung führen“.
72-Jährige zahlte 75.000 Euro für 260 Euro garantierte Rente
Der Fall vor dem Landgericht Hagen begann nach den von der beteiligten Kanzlei veröffentlichten Angaben mit einem gewöhnlichen Bankbesuch. Die 72-jährige Kundin wollte Geld abheben, wurde jedoch auf ihre Altersvorsorge angesprochen und schloss nach einem kurzen Gespräch eine Sofortrente ab.
Sie zahlte 75.000 Euro ein und bekam dafür eine garantierte Monatsrente von 260 Euro. Weitere 75 Euro pro Monat waren als mögliche Überschussbeteiligung vorgesehen, deren tatsächliche Höhe nicht feststand.
| Rechengröße | Ergebnis |
|---|---|
| Einmalzahlung | 75.000 Euro |
| Garantierte Monatsrente | 260 Euro |
| Garantierte Auszahlung in 15 Jahren | 46.800 Euro |
| Differenz nach 15 Jahren | 28.200 Euro |
| Zeit bis 75.000 Euro erreicht sind | rund 24 Jahre |
| Alter beim rechnerischen Ausgleich | mehr als 96 Jahre |
Die Rechnung lautet 75.000 Euro geteilt durch 260 Euro und ergibt rund 288,5 Monatszahlungen. Das entspricht etwas mehr als 24 Jahren, ohne Zinsen, Inflation oder eine andere Nutzung des Kapitals einzubeziehen.
Selbst wenn die unverbindlichen 75 Euro jeden Monat vollständig gezahlt worden wären, hätte die Frau nach 15 Jahren erst 60.300 Euro erhalten. Gegenüber dem Einmalbeitrag bliebe noch immer eine Differenz von 14.700 Euro.
Landgericht Hagen beanstandet die unzureichende Beratung
Das Landgericht Hagen entschied am 15. Januar 2025 unter dem Aktenzeichen 10 O 119/24 zugunsten der Versicherungsnehmerin. Nach Angaben der am Verfahren beteiligten Kanzlei legte der Versicherer gegen das Urteil keine Berufung ein.
Das Gericht akzeptierte die internen Sterbetafeln des Versicherers nicht einfach als Grundlage für die Beurteilung, ob sich der Vertrag aus Sicht der Kundin voraussichtlich rechnet. Solche internen Tabellen enthalten Sicherheitsmargen, mit denen der Anbieter seine langfristigen Zahlungspflichten kalkuliert.
Für die Frage, ob die Kundin angemessen über den wirtschaftlichen Nachteil aufgeklärt wurde, stellte das Gericht dagegen auf die amtliche statistische Lebenserwartung ab. Der Anbieter hätte verständlich erläutern müssen, dass die Frau ihren Einsatz bei gewöhnlichem Verlauf voraussichtlich nicht über die garantierte Rente zurückbekommen würde.
Die Entscheidung hilft anderen Betroffenen als Argument, bindet andere Gerichte aber nicht automatisch. Es handelt sich um das Urteil eines Landgerichts und nicht um eine höchstrichterliche Entscheidung des Bundesgerichtshofs.
Versicherer und Vermittler müssen Wünsche und Bedarf erfragen
Nach Paragraf 6 des Versicherungsvertragsgesetzes muss der Versicherer den Kunden vor dem Abschluss nach seinen Wünschen und Bedürfnissen befragen, ihn beraten und die Gründe für die Empfehlung dokumentieren. Bei einer schuldhaften Pflichtverletzung kann der Versicherer nach Absatz 5 zum Ersatz des entstandenen Schadens verpflichtet sein.
Für Versicherungsvermittler enthalten die Paragrafen 61 und 63 VVG vergleichbare Beratungs- und Schadenersatzregeln. Wurde der Vertrag über eine Bank vermittelt, muss im Einzelfall geklärt werden, in welcher Eigenschaft der Berater handelte und gegen wen sich ein Anspruch richtet.
Bei einer älteren Kundin und einer Einmalzahlung von 75.000 Euro liegt es nahe, ihre Ziele genau zu erfragen. Wollte sie ihr Vermögen flexibel verfügbar halten oder später an Kinder vererben, musste der empfohlene Vertrag zu diesen Wünschen passen.
Nicht jede Sofortrente mit später Amortisation ist rechtswidrig
Eine Sofortrente ist nicht allein deshalb fehlerhaft, weil der Einmalbeitrag erst nach vielen Jahren über die garantierten Renten zurückfließt. Der Kunde kauft mit einem Teil seines Kapitals den Schutz davor, bei einem sehr langen Leben ohne zusätzliche Zahlung dazustehen.
Ein Problem entsteht vor allem dann, wenn der Vertrag an den genannten Zielen vorbeigeht oder die wirtschaftlichen Folgen nicht verständlich erklärt werden. Das kann etwa der Fall sein, wenn eine sichere Vermögensübertragung an Angehörige gewünscht war, der Tarif aber weder eine Rentengarantiezeit noch eine Beitragsrückgewähr im Todesfall vorsieht.
Auch eine Darstellung, die unverbindliche Überschüsse wie eine feste Monatsleistung erscheinen lässt, kann irreführend sein. Für den Vergleich mit dem Einmalbeitrag sollte daher zuerst ausschließlich die garantierte Rente betrachtet werden.
Fehlende Beratungsunterlagen können den Streit beeinflussen
Betroffene sollten den Versicherungsantrag, die Police, das Produktinformationsblatt, Modellrechnungen und das Beratungsprotokoll sichern. Ebenso hilfreich sind Kontoauszüge, Schriftverkehr mit der Bank, Werbematerial sowie eigene zeitnahe Notizen über das damalige Gespräch.
Aus den Unterlagen sollte hervorgehen, welche Wünsche besprochen wurden und welche Hinweise der Berater erteilte. Besonders wichtig sind Angaben zur garantierten Leistung, zu möglichen Überschüssen, zum Todesfallschutz, zur Verfügbarkeit des Geldes und zum Alter, in dem der Einmalbeitrag rechnerisch zurückgeflossen wäre.
Ein fehlendes oder lückenhaftes Protokoll führt nicht von selbst zum Erfolg. Es kann die Beweisführung des Versicherers oder Vermittlers jedoch erschweren, wenn später über Inhalt und Umfang des Gesprächs gestritten wird.
Wie eine mögliche Rückforderung berechnet wird
Bei einem erfolgreichen Schadenersatzanspruch soll der Kunde finanziell grundsätzlich so gestellt werden, als hätte er den nachteiligen Vertrag nicht abgeschlossen. Ausgangspunkt kann daher der eingezahlte Betrag sein, von dem die bereits erhaltenen Renten und gegebenenfalls weitere Vorteile abgezogen werden.
Hat jemand 75.000 Euro eingezahlt und bisher 20.000 Euro an Renten erhalten, läge die reine Differenz bei 55.000 Euro. Ob dieser Betrag tatsächlich verlangt werden kann, hängt von der festgestellten Pflichtverletzung, der Ursächlichkeit für den Abschluss und der genauen Abrechnung ab.
Zusätzlich kann ein entgangener Anlageertrag in Betracht kommen. Dafür reicht eine pauschale Behauptung meist nicht aus; die versicherte Person muss nachvollziehbar darlegen, wie sie das Geld ohne den Vertrag voraussichtlich verwendet hätte.
Eine bloße Kündigung ist von einer Rückabwicklung wegen Schadenersatzes zu unterscheiden. Wer vorschnell kündigt, erhält unter Umständen nur einen niedrigen Rückkaufswert und sollte deshalb zuerst prüfen lassen, welcher rechtliche Weg zum eigenen Vertrag passt.
Auch Erben können noch Ansprüche prüfen lassen
Viele Sofortrenten enden mit dem Tod der versicherten Person, sofern keine besondere Hinterbliebenenleistung vereinbart wurde. Stirbt der Versicherte früh, fällt ein noch nicht über Renten ausgezahlter Teil des Einmalbeitrags daher nicht automatisch an die Familie zurück.
Ein bereits entstandener Schadenersatzanspruch kann als Vermögensrecht grundsätzlich auf die Erben übergehen. Sie müssen ihre Erbenstellung nachweisen und benötigen für die Prüfung möglichst die Vertrags- und Beratungsunterlagen des Verstorbenen.
Verjährung kann auch aussichtsreiche Forderungen verhindern
Schadenersatzforderungen bleiben nicht unbegrenzt durchsetzbar. Die regelmäßige Frist beträgt nach Paragraf 195 BGB drei Jahre und beginnt nach Paragraf 199 BGB grundsätzlich mit dem Ende des Jahres, in dem der Anspruch entstanden ist und der Betroffene die nötige Kenntnis erlangt hat oder ohne grobe Fahrlässigkeit hätte erlangen müssen.
Daneben sieht das Gesetz kenntnisunabhängige Höchstfristen vor. Deshalb ist die Aussage, ein alter Vertrag könne nach einer neu entdeckten Fehlberatung immer noch angegriffen werden, zu weitgehend.
Auch ein Schreiben an Bank oder Versicherung stoppt den Fristablauf nicht in jeder Konstellation. Wer einen auffälligen Vertrag entdeckt, sollte die Verjährung daher zeitnah und anhand der eigenen Daten prüfen lassen.
Was Betroffene jetzt konkret unternehmen sollten
Zuerst sollten Einmalbeitrag, garantierte Monatsrente, Vertragsbeginn und bisherige Auszahlungen in einer einfachen Rechnung gegenübergestellt werden. Danach ist zu prüfen, welches Alter erreicht werden müsste, damit allein die garantierten Renten den Einsatz ausgleichen.
Im nächsten Schritt sollten die vollständigen Vertrags- und Beratungsunterlagen schriftlich bei Versicherung und Bank angefordert werden. Dabei empfiehlt es sich, noch keine endgültige Abfindung, Vertragsänderung oder Kündigung zu akzeptieren.
Ergibt sich ein auffälliges Missverhältnis oder fehlen Hinweise zu Todesfallschutz, Überschüssen und Kapitalbindung, kann eine unabhängige rechtliche Prüfung sinnvoll sein. Menschen mit geringem Einkommen finden nähere Informationen im Beitrag zum Beratungsschein für eine anwaltliche Beratung.
Häufige Fragen und Antworten zur Sofortrente
1. Kann jetzt jede Sofortrente rückabgewickelt werden?
Nein. Erforderlich ist ein konkreter Beratungs- oder Aufklärungsfehler, der den Vertragsabschluss beeinflusst hat. Eine niedrige Rendite oder spätere Unzufriedenheit genügt für sich genommen nicht.
2. Wann ist die Rechnung einer Sofortrente auffällig?
Ein Warnsignal besteht, wenn die versicherte Person ein außergewöhnlich hohes Alter erreichen müsste, damit die garantierten Renten den Einmalbeitrag ausgleichen. Überschüsse sollten in dieser ersten Rechnung nicht als sicher behandelt werden.
3. Welche Unterlagen benötigen Betroffene?
Wichtig sind Police, Antrag, Produktinformationsblatt, Modellrechnung, Beratungsprotokoll und Nachweise über Ein- und Auszahlungen. Schriftverkehr, Werbeunterlagen und Notizen zum Gespräch können die Prüfung ergänzen.
4. Wird der vollständige Einmalbeitrag zurückgezahlt?
Nicht zwingend. Bereits erhaltene Renten und andere Vorteile werden regelmäßig berücksichtigt. Ein möglicher zusätzlicher Ersatz entgangener Erträge muss nachvollziehbar begründet werden.
5. Können Erben einen Anspruch geltend machen?
Das kann möglich sein, wenn dem Verstorbenen ein Schadenersatzanspruch zustand und dieser auf die Erben übergegangen ist. Auch hier müssen Beratungsfehler, Unterlagen und Fristen für den Einzelfall geprüft werden.
6. Was ist der wichtigste erste Schritt?
Betroffene sollten die garantierte Monatsrente dem Einmalbeitrag gegenüberstellen und alle Unterlagen sichern. Vor einer Kündigung oder einem Vergleich mit dem Anbieter empfiehlt sich eine unabhängige rechtliche Prüfung.




