Bürger und Verbände können sich nicht gerichtlich gegen die Schließung eines Krankenhauses wehren. Die entsprechenden Gesetze sehen keine Klagemöglichkeit vor, wie das Oberverwaltungsgericht (OVG) des Landes Sachsen-Anhalt in Magdeburg am 24. April 2023 entschied (Az.: 1 L 51/22).
Krankenhaus aus wirtschaftlichen Gründen geschlossen
Konkret geht es um ein Krankenhaus in der Hansestadt Havelberg in Sachsen-Anhalt. Es verfügte über 37 Betten und stellte bislang die Grundversorgung vor Ort sicher. Der private Träger KMG Kliniken hat das Krankenhaus Ende August 2020 aus wirtschaftlichen Gründen geschlossen. Das Land hat das Krankenhaus daraufhin aus dem Krankenhausplan gestrichen.
Um die Schließung zu verhindern, hatten Bürgerinnen und Bürger einen Verein gegründet. Mit ihrem Eilantrag forderten der Verein und sein Vorsitzender den Landkreis Stendal auf, den Weiterbetrieb sicherzustellen.
Keine Bürger-Klagen gegen Krankenhausschließung
Wie schon das Verwaltungsgericht Magdeburg hat nun auch das OVG den Antrag abgelehnt. Beide Kläger seien nicht klagebefugt.
Zur Begründung führte das OVG aus, dass die medizinische Versorgung der Bevölkerung in verschiedenen Bundes- und Landesgesetzen geregelt sei. Keines davon begründe im Hinblick auf konkrete Standorte subjektive Rechte zugunsten von Bürgern oder Verbänden. Auch aus dem Krankenhausplan des Landes Sachsen-Anhalt ließen sich solche Rechte nicht ableiten.
OVG Magdeburg bestätigt Schließung in Havelberg
Zudem hätten die Kläger auch nicht darlegen können, dass der Staat wegen der Krankenhausschließung seinen Schutzpflichten für die Bürger in Havelberg nicht nachkomme. mwo/fle
- Über den Autor
- Letzte Beiträge des Autors