Urteil: Basiskonto darf teurer sein als andere Konten

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Landgericht Köln: 5,90 Euro pro Monat sind nicht zu viel

(vzbv) gegen eine Bank ab und billigte deren Preis von 5,90 Euro pro Monat.

Seit 2016 müssen alle Banken jedem Interessenten, auch Obdachlosen, ein Basiskonto anbieten. Dies geht auf eine EU-Richtlinie aus 2014 zurück und soll allen Bürgern die Teilhabe am wirtschaftlichen und sozialen Leben ermöglichen. Bei solchen Konten können Kunden in der Regel nur auf Guthaben zugreifen, eine Überziehungsmöglichkeit besteht nicht. Laut Gesetz dürfen die Banken hierfür ein „angemessenes Entgelt” verlangen.

Im Streitfall kostete das Basiskonto 5,90 Euro pro Monat. Daneben bot die Bank aber auch ein Konto „Giro plus” für 3,90 Euro und ein Onlinekonto „Giro direkt” für 1,90 Euro pro Monat an.

Mit seiner Klage meinte der vzbv, das Basiskonto dürfe nicht teurer sein als die anderen Konten.

Doch das gehe weder aus dem Wortlaut noch aus der Begründung des Gesetzes hervor, betonte nun das Landgericht Köln. Laut Gesetz müssten die Kosten des Basiskontos lediglich „angemessen” sein und „im Bereich des Marktüblichen liegen”.

Das sei hier erfüllt, urteilte das Landgericht. Der Preis von 5,90 Euro pro Monat liege unter dem Durchschnitt für solche Konten. Auch für sich betrachtet habe das Basiskonto der beklagten Bank „nicht eine solche Höhe, dass es unerschwinglich und damit unangemessen wäre”. mwo/fle

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