Urteil: Basiskonto darf teurer sein als andere Konten

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Landgericht Kรถln: 5,90 Euro pro Monat sind nicht zu viel

(vzbv) gegen eine Bank ab und billigte deren Preis von 5,90 Euro pro Monat.

Seit 2016 mรผssen alle Banken jedem Interessenten, auch Obdachlosen, ein Basiskonto anbieten. Dies geht auf eine EU-Richtlinie aus 2014 zurรผck und soll allen Bรผrgern die Teilhabe am wirtschaftlichen und sozialen Leben ermรถglichen. Bei solchen Konten kรถnnen Kunden in der Regel nur auf Guthaben zugreifen, eine รœberziehungsmรถglichkeit besteht nicht. Laut Gesetz dรผrfen die Banken hierfรผr ein โ€žangemessenes Entgelt” verlangen.

Im Streitfall kostete das Basiskonto 5,90 Euro pro Monat. Daneben bot die Bank aber auch ein Konto โ€žGiro plus” fรผr 3,90 Euro und ein Onlinekonto โ€žGiro direkt” fรผr 1,90 Euro pro Monat an.

Mit seiner Klage meinte der vzbv, das Basiskonto dรผrfe nicht teurer sein als die anderen Konten.

Doch das gehe weder aus dem Wortlaut noch aus der Begrรผndung des Gesetzes hervor, betonte nun das Landgericht Kรถln. Laut Gesetz mรผssten die Kosten des Basiskontos lediglich โ€žangemessen” sein und โ€žim Bereich des Marktรผblichen liegen”.

Das sei hier erfรผllt, urteilte das Landgericht. Der Preis von 5,90 Euro pro Monat liege unter dem Durchschnitt fรผr solche Konten. Auch fรผr sich betrachtet habe das Basiskonto der beklagten Bank โ€žnicht eine solche Hรถhe, dass es unerschwinglich und damit unangemessen wรคre”. mwo/fle