Zweites Mal Krankengeld: Anspruch oft schwieriger ist als gedacht

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Wer über längere Zeit krank ist, steht häufig nicht nur gesundheitlich unter Druck. Auch die finanzielle Lage kann sich schnell zuspitzen, wenn erst die Entgeltfortzahlung endet und später auch das Krankengeld ausläuft.

Besonders schwierig wird es, wenn Betroffene nach einer langen Erkrankung erneut auf Krankengeld angewiesen sind. Ein zweiter Anspruch ist möglich, aber an klare Voraussetzungen gebunden.

Viele Versicherte gehen davon aus, dass nach einer gewissen Pause automatisch wieder Krankengeld gezahlt wird. Tatsächlich kommt es jedoch auf Fristen, die Art der Erkrankung und den Versicherungsstatus in der Zwischenzeit an.

Was passiert nach sechs Wochen Krankheit?

Wird ein Arbeitnehmer krankgeschrieben, zahlt der Arbeitgeber in der Regel zunächst bis zu sechs Wochen lang das Gehalt weiter. Diese Entgeltfortzahlung soll verhindern, dass Beschäftigte schon bei einer vorübergehenden Erkrankung sofort in finanzielle Schwierigkeiten geraten.

Ist die Arbeitsunfähigkeit danach nicht beendet, übernimmt die gesetzliche Krankenkasse mit dem Krankengeld. Es ersetzt das Arbeitseinkommen jedoch nicht vollständig, sondern fällt niedriger aus als der bisherige Nettolohn.

Für viele Menschen reicht das Krankengeld zunächst aus, um laufende Kosten zu decken. Bei langen Erkrankungen zeigt sich aber schnell, dass die Leistung zeitlich begrenzt ist.

Warum Krankengeld nicht unbegrenzt gezahlt wird

Nach § 48 SGB V besteht Krankengeld wegen derselben Krankheit höchstens für 78 Wochen innerhalb von drei Jahren. In diese 78 Wochen wird die Zeit der Entgeltfortzahlung durch den Arbeitgeber eingerechnet.

Das bedeutet in der Praxis: Wer zunächst sechs Wochen Lohnfortzahlung erhält, bekommt anschließend meist noch rund 72 Wochen tatsächlich Krankengeld ausgezahlt. Danach ist der Anspruch für diese Erkrankung innerhalb der laufenden Drei-Jahres-Frist ausgeschöpft.

Diese Drei-Jahres-Frist wird häufig als Blockfrist bezeichnet. Sie beginnt mit dem ersten Tag der Arbeitsunfähigkeit wegen derselben Krankheit und läuft unabhängig davon weiter, ob die betroffene Person zwischenzeitlich wieder arbeitet.

Die Blockfrist entscheidet über den weiteren Anspruch

Die Blockfrist ist für viele Versicherte schwer zu verstehen, weil sie im Alltag kaum sichtbar ist. Sie läuft im Hintergrund, auch wenn die Erkrankung nur kurz andauert oder die betroffene Person zwischenzeitlich wieder gesund erscheint.

Wer innerhalb dieser drei Jahre bereits die volle Anspruchsdauer ausgeschöpft hat, kann für dieselbe Krankheit nicht einfach erneut Krankengeld erhalten. Erst nach Ablauf der Blockfrist kommt ein neuer Anspruch überhaupt wieder in Betracht.

Das allein reicht aber noch nicht aus. Das Gesetz verlangt zusätzliche Voraussetzungen, damit wegen derselben Krankheit erneut Krankengeld gezahlt werden kann.

Voraussetzung Bedeutung für Betroffene
Ablauf der Blockfrist Die frühere Drei-Jahres-Frist wegen derselben Krankheit muss beendet sein.
Sechs Monate ohne Arbeitsunfähigkeit wegen derselben Krankheit Die betroffene Person darf in diesem Zeitraum wegen dieser Erkrankung nicht krankgeschrieben gewesen sein.
Sechs Monate mit Absicherung In der Zwischenzeit muss die Person erwerbstätig gewesen sein oder der Arbeitsvermittlung zur Verfügung gestanden haben.

Behandlung ist nicht automatisch ein Hindernis

Ein häufiger Irrtum betrifft die Frage, ob man während der sechs Monate ohne Arbeitsunfähigkeit wegen derselben Krankheit ärztlich behandelt werden darf. Entscheidend ist nach dem Wortlaut des Gesetzes nicht jede Behandlung, sondern die Arbeitsunfähigkeit wegen dieser Krankheit.

Wer also weiterhin ärztlich betreut wird, Medikamente erhält oder eine Therapie macht, ist nicht allein deshalb vom neuen Krankengeldanspruch ausgeschlossen. Problematisch wird es erst, wenn wegen derselben Krankheit wieder eine Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung ausgestellt wird.

Das ist für Betroffene ein wichtiger Unterschied. Denn chronische oder psychische Erkrankungen werden häufig über lange Zeit behandelt, ohne dass durchgehend eine Krankschreibung besteht.

Was nach dem Ende des Krankengeldes häufig folgt

Läuft das Krankengeld aus, spricht man oft von Aussteuerung. Viele Betroffene sind dann weiterhin krankgeschrieben und haben dennoch keinen weiteren Anspruch auf Krankengeld.

In dieser Situation verweist die Krankenkasse häufig auf die Agentur für Arbeit. Auch wer noch ein bestehendes Arbeitsverhältnis hat, sollte sich rechtzeitig mit der Agentur für Arbeit in Verbindung setzen.

Unter bestimmten Voraussetzungen kann Arbeitslosengeld nach der sogenannten Nahtlosigkeitsregelung in Betracht kommen. Sie soll verhindern, dass Menschen ohne Leistung dastehen, obwohl ihre Erwerbsfähigkeit noch nicht abschließend geklärt ist.

Wann auch eine Erwerbsminderungsrente Thema werden kann

Bei besonders schweren oder dauerhaften Erkrankungen kann zusätzlich eine Erwerbsminderungsrente in Betracht kommen. Das betrifft vor allem Fälle, in denen absehbar ist, dass eine Rückkehr in den Beruf nur noch eingeschränkt oder gar nicht möglich sein wird.

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Für Betroffene ist diese Frage finanziell oft heikel. Eine Erwerbsminderungsrente kann deutlich niedriger ausfallen als das frühere Einkommen oder das Krankengeld.

Deshalb sollte ein solcher Schritt nicht unvorbereitet erfolgen. Sinnvoll ist eine persönliche Beratung, etwa bei einem Sozialverband, einer unabhängigen Beratungsstelle oder einem Fachanwalt für Sozialrecht.

Warum ein zweiter Krankengeldanspruch sorgfältig geprüft werden sollte

Ein zweites Mal Krankengeld wegen derselben Krankheit zu bekommen, ist möglich. Die Voraussetzungen sind jedoch streng und sollten nicht erst geprüft werden, wenn die finanzielle Not bereits groß ist.

Besonders wichtig ist die genaue zeitliche Einordnung. Betroffene sollten dokumentieren, wann die erste Arbeitsunfähigkeit wegen der Erkrankung begonnen hat, wie lange Krankengeld gezahlt wurde und ob später erneut Arbeitsunfähigkeit wegen derselben Diagnose vorlag.

Auch die Frage, ob zwischenzeitlich Beiträge zur gesetzlichen Krankenversicherung gezahlt wurden oder eine Verfügbarkeit für die Arbeitsvermittlung bestand, kann über den Anspruch entscheiden. Kleine Lücken oder missverständliche Angaben können in der Praxis zu Problemen führen.

Frühzeitige Beratung kann finanzielle Lücken verhindern

Wer sich dem Ende des Krankengeldes nähert, sollte nicht abwarten, bis die Zahlung tatsächlich endet. Spätestens wenn die Krankenkasse eine Aussteuerung ankündigt, ist eine Beratung sinnvoll.

Dabei sollte geklärt werden, ob Arbeitslosengeld, eine Reha, eine Erwerbsminderungsrente oder später ein neuer Krankengeldanspruch infrage kommt. Auch der Kontakt zur Agentur für Arbeit sollte rechtzeitig erfolgen.

Wichtig ist außerdem, Bescheide der Krankenkasse, der Agentur für Arbeit oder der Rentenversicherung genau zu prüfen. Gegen fehlerhafte Entscheidungen können Rechtsmittel möglich sein, allerdings gelten dafür Fristen.

Kurzes Beispiel aus der Praxis

Roland aus Schleswig-Holstein war wegen Depressionen lange arbeitsunfähig und erhielt über viele Monate Krankengeld. Nach dem Ende der Zahlung arbeitete er wieder und blieb weiterhin in psychotherapeutischer Behandlung.

Mehr als sechs Monate lang ließ er sich wegen derselben Erkrankung jedoch nicht krankschreiben. Gleichzeitig war er versicherungspflichtig beschäftigt und zahlte Beiträge zur gesetzlichen Krankenversicherung.

Wenn die frühere Blockfrist inzwischen abgelaufen ist, kann in einem solchen Fall ein neuer Krankengeldanspruch wegen derselben Erkrankung möglich sein. Die laufende Behandlung allein würde den Anspruch nicht ausschließen, solange in dem maßgeblichen Zeitraum keine Arbeitsunfähigkeit wegen dieser Krankheit bestand.

Häufige Fragen und Antworten zum zweiten Krankengeldanspruch

Frage 1: Wie lange wird Krankengeld höchstens gezahlt?

Für dieselbe Krankheit wird Krankengeld höchstens 78 Wochen innerhalb von drei Jahren gezahlt. In diese Zeit wird die sechswöchige Entgeltfortzahlung durch den Arbeitgeber eingerechnet, sodass Versicherte in der Praxis meist rund 72 Wochen tatsächlich Krankengeld von der Krankenkasse erhalten.

Frage 2: Was bedeutet die Blockfrist beim Krankengeld?

Die Blockfrist ist ein Zeitraum von drei Jahren, der mit dem ersten Tag der Arbeitsunfähigkeit wegen derselben Krankheit beginnt. Innerhalb dieser drei Jahre kann Krankengeld wegen dieser Erkrankung nur für maximal 78 Wochen beansprucht werden.

Frage 3: Kann man nach dem Ende des Krankengeldes erneut Krankengeld bekommen?

Ja, ein neuer Anspruch ist möglich, aber nur unter bestimmten Voraussetzungen. Die frühere Blockfrist muss abgelaufen sein, außerdem darf die betroffene Person mindestens sechs Monate lang wegen derselben Krankheit nicht arbeitsunfähig gewesen sein und muss in dieser Zeit entsprechend abgesichert gewesen sein.

Frage 4: Darf man während der sechs Monate ohne Krankschreibung trotzdem zum Arzt gehen?

Ja, eine ärztliche Behandlung oder Therapie schließt einen späteren neuen Krankengeldanspruch nicht automatisch aus. Entscheidend ist, dass in diesem Zeitraum keine Arbeitsunfähigkeit wegen derselben Krankheit bescheinigt wurde.

Fazit

Das Krankengeld schützt Arbeitnehmer bei längerer Krankheit, ist aber zeitlich begrenzt. Wer nach einer Aussteuerung erneut erkrankt, sollte die gesetzlichen Voraussetzungen genau prüfen lassen.

Ein zweiter Anspruch wegen derselben Krankheit entsteht nicht automatisch. Entscheidend sind die abgelaufene Blockfrist, sechs Monate ohne Arbeitsunfähigkeit wegen dieser Erkrankung und eine passende Absicherung in der Zwischenzeit.

Gerade weil es um existenzsichernde Leistungen geht, sollten Betroffene frühzeitig fachkundige Hilfe nutzen. So lassen sich Fehler vermeiden, bevor aus einer gesundheitlichen Krise zusätzlich eine finanzielle Krise wird.