Ab dem 1. Juli 2025 erhalten rund 21,8 Millionen Rentnerinnen und Rentner in Deutschland eine Rentenerhรถhung. Die gesetzliche Anpassung von 3,74 Prozent steigert den aktuellen Rentenwert von 39,32 Euro auf 40,79 Euro.
Die Erhรถhung wirkt sich nicht nur auf alle Arten der Altersrente aus, sondern auch auf die Witwenrente bzw. Hinterbliebenenrente. Damit sind insbesondere Witwen- und Witwerrenten, Waisenrenten sowie Erziehungsrenten betroffen.
Zusรคtzlich betrifft die Rentenanpassung in รคhnlicher Form die Hinterbliebenenleistungen aus der gesetzlichen Unfallversicherung.
Warum spielen Einkommensfreibetrรคge eine Rolle?
Die Einkommensfreibetrรคge sind wichtig. Denn sobald eigenes Einkommen (beispielsweise aus Erwerbstรคtigkeit) erzielt wird, greift die Einkommensanrechnung. Ein bestimmter Teil dieses Einkommens bleibt jedoch frei und wird nicht auf die Hinterbliebenenrente angerechnet.
Zum 1. Juli 2025 erhรถht sich der Freibetrag von derzeit 1038,05 Euro netto auf rund 1076,86 Euro. Wer im selben Haushalt ein waisenberechtigtes Kind erzieht, erhรคlt zusรคtzlich einen Kinderfreibetrag. Dieser wird ebenfalls angepasst, was zu einem hรถheren Gesamtfreibetrag fรผhrt.
Die Erhรถhung der Freibetrรคge bedeutet in der Praxis, dass mehr vom eigenen Einkommen unberรผcksichtigt bleibt. Ob und wie stark sich die Hinterbliebenenrente dadurch verรคndert, hรคngt stets vom konkreten Einkommen und den persรถnlichen Verhรคltnissen ab.
Wie wird das zu berรผcksichtigende Einkommen berechnet?
Bei Erwerbseinkommen ermittelt die Rentenversicherung ein sogenanntes โbereinigtes Nettoeinkommenโ. Dabei werden 40 Prozent vom Bruttolohn abgezogen, um den relevanten Nettoverdienst zu bestimmen. Anschlieรend wird dieser Verdienst mit dem Freibetrag (und gegebenenfalls einem Kinderfreibetrag) verrechnet.
Liegt das bereinigte Nettoeinkommen รผber dem Freibetrag, wird die Differenz anteilig von der Hinterbliebenenrente abgezogen. Liegt es hingegen darunter, bleibt die Rente unverรคndert.
Welche Zeitrรคume sind bei der Anrechnung entscheidend?
Wenn Hinterbliebenenrente und eigenes Einkommen erstmals gleichzeitig bezogen werden, betrachtet die Rentenversicherung zunรคchst das Einkommen des vorangegangenen Kalenderjahres. Sollte das laufende Einkommen jedoch geringer sein als das Einkommen im Vergleichszeitraum, wird stattdessen das aktuelle Einkommen berรผcksichtigt.
Bereits laufendes Einkommen wird nicht sofort bei jeder รnderung auf die Witwen- oder Witwerrente angerechnet. Eine Steigerung des Einkommens wirkt sich oftmals erst im Juli des Folgejahres auf die Hรถhe der Hinterbliebenenrente aus.
Das heiรt, wenn sich etwa Ihr Gehalt im Herbst erhรถht, kann es passieren, dass dies erst zur nรคchsten regulรคren Rentenanpassung im Juli des darauf folgenden Jahres zu einer Neuberechnung fรผhrt.
Wer hingegen eine Verringerung seines Einkommens von mindestens zehn Prozent erlebt, kann einen Antrag bei der Deutschen Rentenversicherung stellen, damit diese Verringerung sofort berรผcksichtigt wird.
Auf diese Weise lรคsst sich in solchen Fรคllen eine mรถgliche Erhรถhung der Hinterbliebenenrente vorzeitig bewirken.
Was bedeutet die Rentenerhรถhung fรผr Witwen und Witwer konkret?
Durch die Rentenanpassung selbst steigt nicht nur die eigene Altersrente vieler Hinterbliebenen, sondern auch das zu berรผcksichtigende Einkommen aus Rentenbezรผgen.
Wer beispielsweise bereits neben der eigenen Altersrente eine Witwen- oder Witwerrente bezieht, kรถnnte unter Umstรคnden spรผren, dass sich das gestiegene Einkommen auf die Hรถhe der Hinterbliebenenleistung auswirkt. Je hรถher das eigene Einkommen ist, desto stรคrker kann es zu Kรผrzungen bei der Hinterbliebenenrente kommen.
Allerdings ergibt sich durch die Anhebung der Freibetrรคge auch die Mรถglichkeit, dass manche Renten wieder angezahlt werden, wenn sie aufgrund eines hรถheren Einkommens bisher wegfielen. Steigt etwa der Freibetrag stรคrker als das eigene anrechenbare Einkommen, kann sich ein neuer Zahlungsanspruch ergeben.
Warum ist die Meldung von neuem Einkommen so wichtig?
Wer eine Hinterbliebenenrente erhรคlt und eine neue Beschรคftigung aufnimmt oder eine andere Einkommensquelle erschlieรt, muss diese รnderung unbedingt bei der Deutschen Rentenversicherung melden. Das gilt besonders dann, wenn es zuvor keinen oder nur einen geringfรผgigen Verdienst gab. Eine unterlassene Mitteilung kann zu Rรผckforderungen bereits ausgezahlter Betrรคge fรผhren.
Auch bei deutlicher Erhรถhung des eigenen Einkommens besteht eine Mitteilungspflicht, weil ein nicht gemeldeter Mehrverdienst zu einer รberzahlung der Witwen- oder Witwerrente fรผhren kann. Fรผr Betroffene kann dies langwierige Verfahren nach sich ziehen, in denen รผberzahlte Rentenbetrรคge zurรผckgezahlt werden mรผssen.
Was ist das Wichtigste fรผr Beziehende von Witwen- und Witwerrenten?
Witwen und Witwer sollten in erster Linie darauf achten, sรคmtliche einkommensrelevanten รnderungen zeitnah zu melden. Die ab Juli 2025 geltenden hรถheren Freibetrรคge bedeuten, dass ein Teil des eigenen Einkommens unter Umstรคnden nicht lรคnger zu einer Kรผrzung der Hinterbliebenenrente fรผhrt oder die Kรผrzung geringer ausfรคllt. Zugleich werden jedoch sรคmtliche Einkommensarten โ auch Rentenerhรถhungen โ in die Anrechnung einbezogen.