Weniger Rente durch Rentenerhöhung bei Grundsicherung im Alter

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Am 1. Juli 2025 erhöht sich die gesetzliche Rente um 3,74 Prozent – zum fünften Mal in Folge profitieren damit rund 21 Millionen Ruheständler von der positiven Lohnentwicklung des Vorjahres.

Wenn mehr Rente weniger Rente bedeutet

Für die etwa 739 000 Seniorinnen und Senioren, die ergänzend auf Grundsicherung im Alter angewiesen sind, könnte derselbe Stichtag jedoch zu einem spürbaren Minus im Portemonnaie führen.

Der Grund: Die Grundsicherung wird als „Auffüllleistung“ berechnet; steigt das anrechenbare Einkommen, schrumpft die Leistung beziehungsweise entfällt ganz.

Die Logik hinter der Anrechnung

Grundsicherung nach dem Zwölften Buch Sozialgesetzbuch deckt nur die Differenz zwischen Bedarf und verfügbarem Einkommen.

Zählt die höhere Rente ab Juli vollständig als Einkommen, verringert sich diese Differenz – und damit die Grundsicherung. Rechtlich ist das konsequent, sozialpolitisch bleibt es umstritten, weil ausgerechnet jene mit ohnehin geringen Alterseinkünften in der Summe oft nichts von der Anpassung haben.

Tücke des Zahlungszeitpunkts

Besonders problematisch ist die zeitliche Verschiebung: Die Grundsicherung für Juli wird bereits Ende Juni mit der gekürzten Summe überwiesen, während die angehobene Rente je nach Rentnergruppe erst am 31. Juli (nachschüssige Zahlung) oder am 30. Juni (vorschüssige Zahlung) gutgeschrieben wird.

Wer nachschüssig bezahlt wird, muss den gesamten Monat mit der geringeren Grundsicherungsleistung auskommen, bevor die Rente steigt.

Wer besonders gefährdet ist

Betroffen sind vor allem Ältere, deren Rente bislang nur knapp unter dem individuellen Grundsicherungsbedarf lag.

Hier kann die Erhöhung dazu führen, dass der Anspruch ganz wegfällt. Hinzu kommt der demografische Trend: Die Zahl der Grundsicherungsbezieher im Alter ist 2024 um 7,1 Prozent gestiegen und hat mit 739 000 einen neuen Höchststand erreicht – Tendenz weiter steigend.

Freibetrag für langjährige Versicherte – ein begrenzter Puffer

Ein kleiner Ausweg ist der Grundrenten-Freibetrag: Wer mindestens 33 Grundrentenjahre nachweist, darf 100 Euro seiner Bruttorente plus 30 Prozent des darüberliegenden Betrags behalten; gedeckelt ist das Ganze 2025 auf 281,50 Euro monatlich.

Für viele ältere Niedrigverdiener, vor allem Frauen mit lückenhaften Biografien, greift diese Regel indes nicht.

Was Betroffene jetzt tun sollten

Sobald der neue Rentenbescheid vorliegt, sollte er unverzüglich beim Sozialamt eingereicht werden. Nur dann kann die Berechnung der Grundsicherung zügig angepasst und ein mögliches Überzahlung- oder Rückforderungsrisiko minimiert werden.

Wer glaubhaft 33 Grundrentenjahre vorweisen kann, sollte dies gleichzeitig nachweisen, um den Freibetrag zu sichern. Eine Beratung bei der Deutschen Rentenversicherung oder bei Sozialverbänden ist ratsam.

Sozialverbände kritisieren seit Jahren, dass die Grundsicherung monatlich im Voraus, die Rente aber für viele erst nachträglich gezahlt wird. Sie fordern, die Grundsicherung wie die Rente nachschüssig auszuzahlen oder die Anrechnung erst nach Eingang der höheren Rente vorzunehmen.

Die Bundesregierung verweist hingegen auf den hohen Verwaltungsaufwand einer Systemumstellung und sieht die Kommunen in der Pflicht, kurzfristige Härten über Darlehen abzufedern.

Im August normalisiert es sich

Im August normalisiert sich die Lage: Dann fließen Rente und Grundsicherung in ihren jeweils angepassten Höhen, sodass die Betroffenen wieder auf das gewohnte Budget kommen – sofern der Anspruch nicht vollständig weggefallen ist.

Doch das strukturelle Problem bleibt: Wer dauerhaft knapp über dem Existenzminimum lebt, profitiert kaum von Rentenanpassungen. Die Diskussion über armutsfeste Alterssicherung wird daher auch nach dem 1. Juli 2025 an Fahrt gewinnen.

Fazit

Die Rentenerhöhung 2025 ist eine gute Nachricht, doch für Hunderttausende Grundsicherungsbezieher gleicht sie einem klassischen Nullsummenspiel – und für einen Monat sogar einem Minusgeschäft.

Eine Lösung bräuchte mehr als reine Finanzmathematik: Sie erfordert eine Reform der zeitlichen Abstimmung zwischen Renten- und Sozialleistungszahlungen sowie eine Überprüfung der Freibetragsregelungen, damit eine politisch gewollte Rentensteigerung nicht länger zu einem unerwarteten Kassensturz führt.