Witwenrente erhöht sich zum 1. Juli 2025

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Ab dem 1. Juli 2025 erhalten rund 21,8 Millionen Rentnerinnen und Rentner in Deutschland eine Rentenerhöhung. Die gesetzliche Anpassung von 3,74 Prozent steigert den aktuellen Rentenwert von 39,32 Euro auf 40,79 Euro.

Die Erhöhung wirkt sich nicht nur auf alle Arten der Altersrente aus, sondern auch auf die Witwenrente bzw. Hinterbliebenenrente. Damit sind insbesondere Witwen- und Witwerrenten, Waisenrenten sowie Erziehungsrenten betroffen.

Zusätzlich betrifft die Rentenanpassung in ähnlicher Form die Hinterbliebenenleistungen aus der gesetzlichen Unfallversicherung.

Warum spielen Einkommensfreibeträge eine Rolle?

Die Einkommensfreibeträge sind wichtig. Denn sobald eigenes Einkommen (beispielsweise aus Erwerbstätigkeit) erzielt wird, greift die Einkommensanrechnung. Ein bestimmter Teil dieses Einkommens bleibt jedoch frei und wird nicht auf die Hinterbliebenenrente angerechnet.

Zum 1. Juli 2025 erhöht sich der Freibetrag von derzeit 1038,05 Euro netto auf rund 1076,86 Euro. Wer im selben Haushalt ein waisenberechtigtes Kind erzieht, erhält zusätzlich einen Kinderfreibetrag. Dieser wird ebenfalls angepasst, was zu einem höheren Gesamtfreibetrag führt.

Die Erhöhung der Freibeträge bedeutet in der Praxis, dass mehr vom eigenen Einkommen unberücksichtigt bleibt. Ob und wie stark sich die Hinterbliebenenrente dadurch verändert, hängt stets vom konkreten Einkommen und den persönlichen Verhältnissen ab.

Wie wird das zu berücksichtigende Einkommen berechnet?

Bei Erwerbseinkommen ermittelt die Rentenversicherung ein sogenanntes „bereinigtes Nettoeinkommen“. Dabei werden 40 Prozent vom Bruttolohn abgezogen, um den relevanten Nettoverdienst zu bestimmen. Anschließend wird dieser Verdienst mit dem Freibetrag (und gegebenenfalls einem Kinderfreibetrag) verrechnet.

Liegt das bereinigte Nettoeinkommen über dem Freibetrag, wird die Differenz anteilig von der Hinterbliebenenrente abgezogen. Liegt es hingegen darunter, bleibt die Rente unverändert.

Welche Zeiträume sind bei der Anrechnung entscheidend?

Wenn Hinterbliebenenrente und eigenes Einkommen erstmals gleichzeitig bezogen werden, betrachtet die Rentenversicherung zunächst das Einkommen des vorangegangenen Kalenderjahres. Sollte das laufende Einkommen jedoch geringer sein als das Einkommen im Vergleichszeitraum, wird stattdessen das aktuelle Einkommen berücksichtigt.

Bereits laufendes Einkommen wird nicht sofort bei jeder Änderung auf die Witwen- oder Witwerrente angerechnet. Eine Steigerung des Einkommens wirkt sich oftmals erst im Juli des Folgejahres auf die Höhe der Hinterbliebenenrente aus.

Das heißt, wenn sich etwa Ihr Gehalt im Herbst erhöht, kann es passieren, dass dies erst zur nächsten regulären Rentenanpassung im Juli des darauf folgenden Jahres zu einer Neuberechnung führt.

Wer hingegen eine Verringerung seines Einkommens von mindestens zehn Prozent erlebt, kann einen Antrag bei der Deutschen Rentenversicherung stellen, damit diese Verringerung sofort berücksichtigt wird.

Auf diese Weise lässt sich in solchen Fällen eine mögliche Erhöhung der Hinterbliebenenrente vorzeitig bewirken.

Was bedeutet die Rentenerhöhung für Witwen und Witwer konkret?

Durch die Rentenanpassung selbst steigt nicht nur die eigene Altersrente vieler Hinterbliebenen, sondern auch das zu berücksichtigende Einkommen aus Rentenbezügen.

Wer beispielsweise bereits neben der eigenen Altersrente eine Witwen- oder Witwerrente bezieht, könnte unter Umständen spüren, dass sich das gestiegene Einkommen auf die Höhe der Hinterbliebenenleistung auswirkt. Je höher das eigene Einkommen ist, desto stärker kann es zu Kürzungen bei der Hinterbliebenenrente kommen.

Allerdings ergibt sich durch die Anhebung der Freibeträge auch die Möglichkeit, dass manche Renten wieder angezahlt werden, wenn sie aufgrund eines höheren Einkommens bisher wegfielen. Steigt etwa der Freibetrag stärker als das eigene anrechenbare Einkommen, kann sich ein neuer Zahlungsanspruch ergeben.

Warum ist die Meldung von neuem Einkommen so wichtig?

Wer eine Hinterbliebenenrente erhält und eine neue Beschäftigung aufnimmt oder eine andere Einkommensquelle erschließt, muss diese Änderung unbedingt bei der Deutschen Rentenversicherung melden.

Das gilt besonders dann, wenn es zuvor keinen oder nur einen geringfügigen Verdienst gab. Eine unterlassene Mitteilung kann zu Rückforderungen bereits ausgezahlter Beträge führen.

Auch bei deutlicher Erhöhung des eigenen Einkommens besteht eine Mitteilungspflicht, weil ein nicht gemeldeter Mehrverdienst zu einer Überzahlung der Witwen- oder Witwerrente führen kann. Für Betroffene kann dies langwierige Verfahren nach sich ziehen, in denen überzahlte Rentenbeträge zurückgezahlt werden müssen.

Was ist das Wichtigste für Beziehende von Witwen- und Witwerrenten?

Witwen und Witwer sollten in erster Linie darauf achten, sämtliche einkommensrelevanten Änderungen zeitnah zu melden. Die ab Juli 2025 geltenden höheren Freibeträge bedeuten, dass ein Teil des eigenen Einkommens unter Umständen nicht länger zu einer Kürzung der Hinterbliebenenrente führt oder die Kürzung geringer ausfällt. Zugleich werden jedoch sämtliche Einkommensarten – auch Rentenerhöhungen – in die Anrechnung einbezogen.