Rentner: Das Haus ist abbezahlt aber im Rentenalter wird es trotzdem zur Belastung

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Die letzte Kreditrate ist bezahlt, das Haus gehört einem selbst: Für viele Menschen ist das die ersehnte Sicherheit für den Ruhestand. Doch auch ohne Schulden bleiben Rechnungen, Reparaturen und ein Gebäude, das möglicherweise immer schlechter zu den eigenen körperlichen Möglichkeiten passt.

Besonders schwierig kann es werden, wenn nach dem Tod des Partners nur noch eine Person im Haus lebt. Die Arbeit verteilt sich dann auf weniger Schultern, während viele Kosten nahezu unverändert weiterlaufen.

Eine Witwe möchte bleiben – doch das Haus muss verändert werden

Wie konkret diese Belastungen werden können, zeigt der dokumentierte Fall von Irmgard W. Das Magazin „Humanes Leben – Humanes Sterben“ berichtete 2024 über die damals 82-jährige Witwe, die weiterhin in ihrem kleinen Backsteinhaus wohnen wollte.

Die Treppe zum Schlafzimmer im ersten Stock konnte sie noch bewältigen. Der Einstieg in Dusche und Badewanne gelang ihr dagegen nicht mehr, weshalb ein Umbau notwendig wurde.

Der Bericht nennt konkrete Baukosten, aber weder ihre monatliche Rente noch eine mögliche Restschuld oder die Entfernung zum nächsten Geschäft. Diese Angaben lassen sich ihr deshalb nicht zuschreiben; der Fall zeigt jedoch, welche zusätzlichen Belastungen unabhängig von einer Kreditrate entstehen können.

Fast 40.000 Euro für Dach, Abwasserrohr und Badezimmer

Bei dem Haus aus den 1930er-Jahren ging es nicht allein um ein besser zugängliches Bad. Zunächst wurde das Dach gedämmt, um den hohen Gasverbrauch zu verringern, außerdem musste ein Abwasserrohr unter der Garage erneuert werden.

Für die drei beschriebenen Arbeiten nennt der Bericht folgende Beträge:

Maßnahme im dokumentierten Fall Damals angefallene Kosten
Dämmung des Dachs 9.000 Euro
Austausch des Abwasserrohrs Fast 24.000 Euro
Umbau des Badezimmers 6.848 Euro

Zusammen waren das annähernd 40.000 Euro vor Zuschüssen. Die Beträge betreffen diesen einzelnen Fall und sind keine aktuellen Preisangebote für vergleichbare Arbeiten.

Für einen Haushalt mit kleiner Rente kann schon eine einzige größere Rechnung die verfügbaren Rücklagen übersteigen. Der Wert des Hauses hilft dabei zunächst wenig, solange das Vermögen im Gebäude gebunden ist und auf dem Konto das Geld für den Handwerker fehlt.

Auch ohne Kredit bleibt eine monatliche Wohnbelastung

Heizung, Strom, Wasser, Abwasser, Müllabfuhr, Grundsteuer und Gebäudeversicherung verschwinden mit der letzten Kreditrate nicht. Hinzu kommen Wartung und Reparaturen, die in manchen Jahren kaum auffallen und in anderen plötzlich große Summen verlangen.

Wer die tatsächliche Belastung ermitteln möchte, sollte deshalb die Jahresrechnungen zusammentragen und auf zwölf Monate verteilen. Zusätzlich braucht es eine gesonderte Betrachtung absehbarer Arbeiten an Heizung, Dach, Fenstern oder Leitungen.

Eine pauschale Rücklage ersetzt dabei keine Prüfung des Gebäudezustands. Auch der Sparkassen-Ratgeber zur Immobilie als Altersvorsorge empfiehlt, den Modernisierungsbedarf fachkundig einschätzen zu lassen und spätere Umbauten mitzudenken.

Was früher selbst erledigt wurde, kann später Geld kosten

Gartenpflege, Fensterputzen oder kleinere Arbeiten am Haus lassen sich über Jahrzehnte nebenbei erledigen. Wenn Kraft und Beweglichkeit nachlassen, können daraus Aufgaben werden, für die regelmäßig Hilfe organisiert und bezahlt werden muss.

Dass dies zusammen mit finanziellen Sorgen belastet, schilderte auch Heike Schenkhut gegenüber dem NDR. Nach dem Auszug ihrer Kinder und dem Tod ihres Mannes lebte sie allein in einem 180 Quadratmeter großen Haus und suchte eine Mitbewohnerin.

Die damals 61-Jährige berichtete, dass sie sich das Haus langfristig allein nicht leisten könne und ihr die Arbeit mit Haus und Garten zunehmend über den Kopf wachse. Ein Verkauf fiel ihr zugleich schwer, weil sie das Haus gemeinsam mit ihrem Mann gebaut hatte.

Die Treppe entscheidet über den nutzbaren Wohnraum

Ein Haus kann ausreichend Platz bieten und im Alltag trotzdem ungeeignet sein. Liegen Schlafzimmer und Bad oben, während Küche und Wohnzimmer unten sind, müssen dieselben Stufen täglich mehrfach bewältigt werden.

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Deshalb lohnt es sich, frühzeitig zu prüfen, ob die notwendigen Räume auf einer Ebene liegen könnten. Eine Wohnberatung kann beurteilen, welche Veränderungen im vorhandenen Grundriss möglich sind.

Für Pflegebedürftige der Pflegegrade 1 bis 5 kann die Pflegekasse auf Antrag bis zu 4.180 Euro für wohnumfeldverbessernde Maßnahmen zahlen. Voraussetzung ist, dass die Anpassung die häusliche Pflege ermöglicht oder erheblich erleichtert oder eine möglichst selbstständige Lebensführung wiederherstellt.

Ein solcher Zuschuss ist jedoch keine allgemeine Finanzierung für die Sanierung eines alten Hauses. Ob etwa ein Badumbau oder Treppenlift gefördert werden kann, sollte vor der Beauftragung mit der Pflegekasse geklärt werden.

Der Weg zum Supermarkt gehört zur Wohnfrage dazu

Selbst ein gut angepasstes Haus löst nicht jedes Alltagsproblem. Wenn Einkaufsmöglichkeiten, Arztpraxis und Apotheke nur mit dem Auto erreichbar sind, hängt die Selbstständigkeit auch davon ab, wie lange das Autofahren möglich bleibt.

Entscheidend ist deshalb die tatsächlich nutzbare Verbindung: Gibt es einen erreichbaren Bus, sichere Fußwege und eine verlässliche Einkaufshilfe? Auch der Ratgeber der Sparkassen nennt die Versorgung ohne Auto oder Fahrrad ausdrücklich als Kriterium für Wohneigentum im Alter.

Bei Irmgard W. ist eine solche Versorgungslücke nicht dokumentiert. Für die eigene Planung sollte die Entfernung zu Geschäften dennoch ebenso konkret geprüft werden wie die Treppe innerhalb des Hauses.

Ein Umzug muss bezahlbar und tatsächlich möglich sein

Eine kleinere Wohnung kann Arbeit abnehmen, doch sie ist nicht automatisch die günstigere Lösung. Neben der neuen Miete oder dem Kaufpreis entstehen möglicherweise Umzugs-, Renovierungs- und Einrichtungskosten.

Wie schwierig ein Wechsel sein kann, zeigt das vom NDR porträtierte Ehepaar Jacobs aus Osnabrück. Die beiden wollten ihr 130 Quadratmeter großes Reihenhaus gegen eine kleinere Wohnung in der Nähe tauschen, schätzten den Verkaufserlös ihres Hauses aber auf lediglich etwa die Hälfte des Kaufpreises ihrer gewünschten Neubauwohnung.

Deshalb sollten Eigentümer konkrete Alternativen vergleichen, bevor sie sich auf einen Verkauf festlegen. Dazu gehören neben den Kosten auch erreichbare Unterstützung, vertraute Kontakte und die Eignung der neuen Wohnung.

Auch Eigentümer können Unterstützung prüfen

Bei geringem Einkommen kommt für selbst nutzende Eigentümer unter bestimmten Voraussetzungen Wohngeld als Lastenzuschuss infrage. Berücksichtigt werden dabei bestimmte Belastungen des Wohneigentums, darunter Bewirtschaftungskosten und Grundsteuer.

Reicht das Einkommen insgesamt nicht zum Leben, kann außerdem eine Prüfung der Grundsicherung im Alter erforderlich sein.

Beispiel aus der Praxis: Keine Kreditrate, trotzdem 650 Euro im Monat

Ein ergänzendes fiktives Rechenbeispiel: Ein alleinlebender Rentner zahlt für sein schuldenfreies Haus im Jahresdurchschnitt monatlich 430 Euro für Energie, Wasser, Abgaben, Versicherungen und Wartung. Weitere 220 Euro legt er für künftige Reparaturen zurück.

Damit bindet das Wohnen einschließlich dieser Rücklage monatlich 650 Euro, obwohl keine Kreditrate mehr anfällt. Muss kurzfristig eine Reparatur für 12.000 Euro bezahlt werden, reicht selbst die über drei Jahre angesparte Rücklage von 7.920 Euro dafür nicht aus.

Diese Zahlen sind frei gewählt und keine Durchschnittswerte. Sie zeigen, weshalb die Frage nach einem tragbaren Eigenheim im Alter erst beantwortet ist, wenn laufende Ausgaben, größere Arbeiten und der praktische Alltag gemeinsam betrachtet werden.


Quellen: „Humanes Leben – Humanes Sterben“, Ausgabe 2024/4, „Barrierefreies Wohnen im Alter“; NDR/tagesschau.de, „Senioren-WGs: Wenn das Haus zu groß und zu teuer wird“, 31.10.2024, und „Wohnungsmarkt: Viel Leerstand bei älteren Menschen“, 16.02.2025; Sparkassen-Ratgeber zur Immobilie als Altersvorsorge; Bundesgesundheitsministerium zu Zuschüssen zur Wohnungsanpassung; Bundesbauministerium zum Lastenzuschuss.