Bravo Herr Scholz! Glückwunsch Herr Brandner! Verschärfung der Harz IV-Einkommensverordnung pünktlich zum
Amtsantritt. Kaum ist die neue Spitze im Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) mit Minister Olaf Scholz und Staatssekretär Klaus Brandner besetzt, da folgt auch schon die erste sozialpolitische Provokation mit einer Ohrfeige für Hartz IV-Betroffene. Stein des Anstoßes ist der Entwurf der neuen Verordnung zur Anrechnung von Einkommen und Vermögen beim Arbeitslosengeld II, die bereits zum Januar 2008 in Kraft treten soll.
Der Entwurf der neuen Arbeitslosengeld II-Verordnung (ALG II-Vo) , lässt für eine inhaltliche Diskussion keine Zeit mehr. Die Bundesregierung hat sie am 05.12.07 bereits abgenickt und der neue Minister Olaf Scholz braucht sie nur noch zu unterzeichnen.
Die Vorlage sieht unter anderem eine gravierende Verschlechterung bei der Einkommensanrechnung bei „Kleinstselbständigen“ in Arbeitslosengeld II-Bezug vor und eine 35 prozentige Kürzung der Hartz IV-Regelleistung, wenn eine Vollverpflegung bereitgestellt
wird. Das träfe vor allem Leistungsbeziehende, die sich im Krankenhaus behandeln lassen müssen.
In der Anrechnung der Krankenhausverpflegung an die Arbeitslosengeld II-Leistung sieht Harald Thomé, Vorsitzender des Erwerbslosenvereins Tacheles e.V., eine makabre Provokation kranker Menschen: „Entgegen den Empfehlungen des Petitionsausschusses des deutschen Bundestages und einer sich herausbildenden Rechtsprechung der Sozialgerichte will die Bundesregierung und das sozialdemokratisch geführte Ministerium, dass die mit Leistungskürzungen und anderen Nachteilen verbundene Verordnung schnellstmöglich durchkommt. Minister Scholz wird sie noch vor den Feiertagen erlassen.“ Thomé bemängelt, dass für Betroffene der Aufenthalt im Krankenhaus generell mit erheblichen Mehrkosten verbunden sei. „Zusätzliche Ausgaben wie
z.B. die Besuchskosten der Familienmitglieder, Ergänzungsernährung, erhebliche Telefonkosten oder die Anschaffung nötiger Krankenhausbekleidung sollen wohl aus gekürzten Leistungen bestritten werden.“
Die tatsächlichen Bedarfslagen werden von den „Experten“ des BMAS und Vertretern der Koalition schlichtweg ignoriert. Sie halten mit dieser Verordnung an der vielerorts gängigen Verwaltungspraxis fest und münzen die Verpflegung in einer stationären Einrichtung kurzerhand als finanziellen Vorteil um, der oberhalb einer „Bagatellegrenze“ zur Kürzung der Regelleistung führen müsse. Vollkommen unverständlich sei diese Einsticht vor dem Hintergrund der aktuellen Rechtsprechung. „Diese hat u.a. bereits im Detail dargelegt, dass es sich bei Krankenhausverpflegung nicht um ein marktfähiges Einkommen handelt, das leistungsmindernd an das Arbeitslosengeld II angerechnet werden kann,“ erläutert Thomé. Der Petitionsausschuss hatte in seiner Empfehlung eine Anrechnung der Krankenhauskost vor allem deshalb verworfen, weil der Gesetzgeber die Regeleistung absichtlich pauschaliert hätte. Dies diene zur Gleichbehandlung der Hilfebedürftigen und zur Vereinfachung des Verwaltungsverfahrens, schreib der Ausschuss dem BMAS ins Stammbuch. Doch das Ministerium begründet die neuen Verfahrensregeln gerade mit dem Argument der Verwaltungsvereinfachung. Dabei führt die Neuerung bei jedem Krankenhausaufenthalt zweifelsohne zu einem erhöhten Prüfaufwand der Behörde und somit zu Mehrarbeit.
„Anstatt bei diesem Thema endlich mal für Klarheit zu sorgen, geht die Große Koalition unter Federführung der SPD Arbeitsmarkt- und Sozialpolitiker Scholz und Brandner erneut auf Konfrontationskurs zu Hartz IV-Beziehern,“ beklagt sich Thomé. „Dabei wäre es höchste Zeit gewesen, diesen unsäglichen Leistungskürzung bei Krankenhausaufenthalt ein für allemal einen Riegel vorzuschieben und dabei auch die Bezieher von Sozialhilfe und Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung nicht zu vergessen.“ (PM, Frank Jäger/ Harald Thomé, Tacheles – Online – Redaktion- 11.12.07)
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