Hartz IV: Die Antwort auf Niedriglohn-Jobs

Lesedauer 2 Minuten

Warum wir Niedriglohn-Jobs brauchen? Die Antwort!
(zum Interview mit gleichem Titel in der Welt Online vom 11.12.2007 mit dem Vorstandsmitglied der Bundesagentur für Arbeit, Herrn Heinrich Alt)

Werter Herr Alt, ihr Interview (s.o.) in der Welt Online vom 11.12.2007 hat mich doch ziemlich verwundert – oder eigentlich nicht. Eher ziemlich wütend gemacht hat es mich, denn hier stellen sie wieder mal massiv und nachhaltig die Unwissenheit und das Desinteresse zur Schau, das ihresgleichen an Tatsachen, Gesetzgebung und dem „gemeinen“ Volk hat.

Zitat:
WELT ONLINE: Ist Hartz IV sozial gerecht? Alt: Gerecht ist vielleicht das zu große Wort, ich kann das, so wie es im Moment geregelt ist, gut akzeptieren. Grundsicherungsempfänger zahlen keine Rundfunkgebühren oder Zuzahlungen zu Arzneimitteln.

Aha, das ist mir absolut neu! Nur leider stimmt es nicht! Hartz IV Empfänger zahlen nur dann keine GEZ-Gebühren, wenn sie außer
ALG II kein Einkommen haben. Schon der befristete Zuschlag nach Bezug von Arbeitslosengeld I (§ 24 SGB II) macht eine Gebührenbefreiung unmöglich – auch wenn er nur 1 Euro beträgt! Und die gesetzlich festgelegten Zuzahlungen zu medizinischen Leistungen wie: Fahrkosten, Heil- und Hilfsmittel, Medikamenten usw. muss auch ein Hartz IV Empfänger bis zum Erreichen seiner gesetzlich festgelegten Belastungsgrenze zahlen, die derzeit bei 83,28 Euro/Jahr liegt.

Zitat:
Alt: Weiteres Potenzial gäbe es, wenn wir überprüfen, ob wirklich alle arbeitsfähig sind. WELT ONLINE: Wie denn? Alt: Die Frage ist doch: Wie stellen wir fest, ob jemand drei Stunden arbeiten kann am Tag? Ich glaube, die klügste Form wäre ein Praxistest, zum Beispiel im Rahmen einer Trainingsmaßnahme. Wir müssen sehen, wer wirklich ins System gehört. Zehn Millionen in diesem Land haben unsere Leistungen schon in Anspruch genommen. Das ist viel.

Ein Praxistest? Also wie auf dem Pferdemarkt: Mund auf! Zähne zeigen! Arme und Beine zeigen! Kann arbeiten! Da fühlt man sich doch glatt wie auf dem Sklavenmarkt – oder wie vor längst vergangenen Zeiten bei der Musterung zum Arbeitsdienst! Was bitte ist denn falsch an der seit Jahrzehnten praktizierten und gesetzlich festgelegten Vorschrift (§ 96 SGB X), den Amtsarzt aus
medizinischer Sicht entscheiden zu lassen, wer 3 Std./Tag arbeiten kann und wer nicht? Ist der nicht kompetenter als ein medizinischer Laie beim Sozialamt oder der ARGE?

Solange sie und ihresgleichen die Tatsachen in diesem Land ignorieren, Gesetze und Verordnungen verleugnen, einfach gesagt: keine Ahnung haben, wovon sie eigentlich reden – oder zumindest so tun – und damit noch im großen Stil Meinungsmache betreiben, bleibt Sozialpolitik nur ein hohles Wort und die Wahrheit auf der Strecke. (Ein Kommentar von Falko M., 11.12.2007)

Ist das Bürgergeld besser als Hartz IV?

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