Tagespflege zusätzlich zum Pflegegeld: Bei Pflegegrad 3 sind bis zu 1.357 Euro möglich

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Wer einen Angehörigen zu Hause pflegt, braucht verlässliche Entlastung, ohne dadurch gleich das Pflegegeld zu verlieren. Genau dafür gibt es die Tagespflege: Bei Pflegegrad 3 übernimmt die Pflegekasse dafür bis zu 1.357 Euro im Monat zusätzlich.

Die Leistung wird weder auf das Pflegegeld noch auf ambulante Pflegesachleistungen angerechnet. Trotzdem kann eine spürbare Rechnung übrig bleiben, denn Unterkunft, Verpflegung und weitere Kosten sind durch dieses Budget nicht automatisch bezahlt.

599 Euro Pflegegeld und bis zu 1.357 Euro Tagespflege sind nebeneinander möglich

Bei Pflegegrad 3 beträgt das volle Pflegegeld 599 Euro monatlich, sofern die Voraussetzungen für diese Leistung erfüllt sind. Zusätzlich können bis zu 1.357 Euro für Tages- und Nachtpflege eingesetzt werden, ohne dass allein deshalb das Pflegegeld sinkt.

Rechnerisch sind damit Leistungen im Wert von bis zu 1.956 Euro im Monat möglich. Auf das Konto werden aber nicht einfach 1.956 Euro überwiesen: Das Pflegegeld ist eine Geldleistung, das zusätzliche Budget bezahlt tatsächlich genutzte und abrechenbare Leistungen der Einrichtung.

Die gesetzliche Grundlage ist § 41 SGB XI, der die zusätzliche Nutzung ausdrücklich vorsieht. Die Beträge gelten bereits seit Januar 2025 und weiterhin im Jahr 2026.

Pflegegrad Volles Pflegegeld monatlich Zusätzliches Budget für Tages- und Nachtpflege monatlich
Pflegegrad 2 347 Euro Bis zu 721 Euro
Pflegegrad 3 599 Euro Bis zu 1.357 Euro
Pflegegrad 4 800 Euro Bis zu 1.685 Euro
Pflegegrad 5 990 Euro Bis zu 2.085 Euro

Die Pflegegeldbeträge ergeben sich aus § 37 SGB XI; vorausgesetzt ist jeweils der Anspruch auf das volle Pflegegeld. Bei Pflegegrad 1 gibt es weder dieses Pflegegeld noch ein eigenes Tagespflegebudget, allerdings kann der Entlastungsbetrag zur Finanzierung beitragen.

Angehörige müssen nicht erst an ihre Grenzen kommen

Tagespflege bedeutet, dass pflegebedürftige Menschen einen Teil des Tages in einer Einrichtung verbringen und anschließend nach Hause zurückkehren. Dort erhalten sie Pflege und Betreuung, können gemeinsam essen und an Angeboten teilnehmen, während Angehörige Zeit für ihre Arbeit oder Erholung gewinnen.

Ein Anspruch besteht ab Pflegegrad 2, wenn die häusliche Pflege nicht ausreichend gesichert werden kann oder die zusätzliche Betreuung erforderlich ist, um sie zu ergänzen oder zu stärken. Angehörige müssen also nicht warten, bis die Versorgung zu Hause zusammenbricht.

Nachtpflege kann beispielsweise Menschen mit einem gestörten Tag-Nacht-Rhythmus unterstützen und ihren Angehörigen wieder Schlaf ermöglichen. Passende Angebote sind allerdings vielerorts schwerer zu finden als Tagespflegeplätze.

Was die Pflegekasse aus dem zusätzlichen Budget bezahlt

Übernommen werden innerhalb des jeweiligen Höchstbetrags die pflegebedingten Aufwendungen, die Betreuung und die in der Einrichtung notwendige medizinische Behandlungspflege. Auch die notwendige Beförderung von der Wohnung zur Einrichtung und zurück gehört zum Anspruch.

Der Fahrdienst ist deshalb bei der Kostenplanung mitzudenken: Seine Abrechnung kann das verfügbare Monatsbudget mit ausschöpfen. Wie viele Betreuungstage bezahlt werden können, hängt von den vereinbarten Preisen und dem konkreten Leistungsumfang ab.

Unterkunft und Essen bleiben zunächst eigene Kosten

Die 1.357 Euro bei Pflegegrad 3 sind keine Zusage, dass sämtliche Kosten der Tagespflege übernommen werden. Unterkunft und Verpflegung sowie gesondert berechenbare Investitionskosten müssen grundsätzlich selbst getragen werden, wie das Bundesgesundheitsministerium zur Tages- und Nachtpflege erläutert.

Investitionskosten können etwa für die Gebäude und Ausstattung der Einrichtung anfallen. Hinzu kommt ein weiterer möglicher Eigenanteil, wenn bereits die abrechenbaren Pflege- und Beförderungskosten den monatlichen Höchstbetrag überschreiten.

Deshalb sagt der Tagessatz allein noch wenig darüber aus, was eine Familie am Monatsende tatsächlich bezahlen muss. Ein schriftlicher Kostenvoranschlag sollte den Kassenanteil und sämtliche voraussichtlichen Eigenkosten getrennt ausweisen.

131 Euro Entlastungsbetrag können die Rechnung senken

Pflegebedürftigen in häuslicher Pflege steht zusätzlich ein Entlastungsbetrag von bis zu 131 Euro monatlich zu. Dieser kann auch im Zusammenhang mit Tages- und Nachtpflege eingesetzt werden, insbesondere für Kostenanteile von Unterkunft und Verpflegung.

Voraussetzung ist, dass noch entsprechendes Guthaben vorhanden ist und die Aufwendungen nachgewiesen werden. Wer den Betrag bereits für eine anerkannte Alltagshilfe verbraucht hat, kann dieselben Mittel nicht erneut für die Tagespflege abrechnen.

Anders als das Tagespflegebudget lassen sich nicht verbrauchte Entlastungsbeträge ansammeln und grundsätzlich bis zum 30. Juni des Folgejahres nutzen. Wie diese Leistung funktioniert, erläutert unser Beitrag zum Entlastungsbetrag von bis zu 1.572 Euro im Jahr.

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Ein Pflegedienst zu Hause wird anders angerechnet

Bei der Kombination mit einem ambulanten Pflegedienst muss genau unterschieden werden: Werden Pflegesachleistungen nach § 36 SGB XI genutzt, kann sich das Pflegegeld nach den Regeln der Kombinationsleistung anteilig verringern. Die Tagespflege löst diese Kürzung dagegen nicht aus.

Wer beispielsweise bereits wegen eines Pflegedienstes nur anteiliges Pflegegeld erhält, verliert durch die zusätzliche Tagespflege keinen weiteren Anteil. Wie die Berechnung für den ambulanten Dienst funktioniert, zeigt die Kombinationsleistungstabelle für 2026.

Ungenutzte 1.357 Euro werden nicht ausgezahlt

Das Budget für Tages- und Nachtpflege gilt je Kalendermonat und gemeinsam für beide Angebote. Wer tagsüber und nachts eine Einrichtung nutzt, erhält deshalb nicht zweimal den jeweiligen Höchstbetrag.

Nicht ausgeschöpfte Beträge werden weder zusätzlich als Pflegegeld ausgezahlt noch für spätere Monate angespart. Wer im September keine Tagespflege nutzt, hat dadurch im Oktober kein verdoppeltes Budget.

Vor dem ersten Besuch Antrag und Eigenanteil klären

Die Tages- oder Nachtpflege muss bei der Pflegekasse beantragt werden; die Einrichtung muss für die Versorgung zulasten der Pflegeversicherung zugelassen sein. Gesetzliche Pflegekassen rechnen die übernommenen Leistungen in der Regel direkt mit dem Anbieter ab.

Vor Vertragsabschluss sollten Familien klären, welche Besuchstage vorgesehen sind, wie der Fahrdienst organisiert wird und welche Kosten bei abgesagten Terminen entstehen. Die Pflegeberatung oder ein Pflegestützpunkt kann bei der Suche und der Finanzierung helfen.

Reichen die Versicherungsleistungen sowie das eigene Einkommen und Vermögen zur Deckung notwendiger Kosten nicht aus, kommt unter den jeweiligen Voraussetzungen Hilfe zur Pflege durch das Sozialamt infrage. Betroffene sollten den Bedarf dort frühzeitig und möglichst vor Beginn der kostenpflichtigen Versorgung anzeigen.

Beispiel aus der Praxis: Entlastung für die Tochter, Pflegegeld für die Mutter

Ein fiktives Rechenbeispiel: Frau Schneider hat Pflegegrad 3, lebt zu Hause und wird von ihrer Tochter versorgt. Sie besucht an acht Tagen im Monat eine zugelassene Tagespflege; die häusliche Versorgung außerhalb dieser Zeiten bleibt gesichert.

Angenommen, für Pflege, Betreuung und notwendige Beförderung fallen insgesamt 800 Euro an, übernimmt die Pflegekasse diese aus dem Tagespflegebudget. Zusätzlich berechnet die Einrichtung 200 Euro für Unterkunft und Verpflegung sowie 80 Euro Investitionskosten.

Frau Schneider setzt ihren noch vollständig verfügbaren Entlastungsbetrag von 131 Euro für Unterkunft und Verpflegung ein, sodass von den 280 Euro Eigenkosten noch 149 Euro bleiben. Ihr Pflegegeld von 599 Euro wird durch die Tagespflege nicht gekürzt; die angenommenen Preise dienen nur der Veranschaulichung.

Sechs Fragen und Antworten zur Tagespflege zusätzlich zum Pflegegeld

Wird das Pflegegeld wegen der Tagespflege gekürzt?

Nein, die Tages- und Nachtpflege nach § 41 SGB XI wird nicht auf das Pflegegeld angerechnet. Die sonstigen Voraussetzungen für den Pflegegeldanspruch müssen weiterhin erfüllt sein.

Wie viel zahlt die Pflegekasse bei Pflegegrad 3?

Für abrechenbare Leistungen der Tages- und Nachtpflege stehen zusammen bis zu 1.357 Euro je Kalendermonat zur Verfügung. Der Betrag wird zusätzlich zum Pflegegeld oder zu ambulanten Pflegesachleistungen gewährt.

Kann ich die 1.357 Euro auf mein Konto überweisen lassen?

Nein, das Budget ist für tatsächlich genutzte Leistungen bestimmt. Nicht verbrauchte Beträge werden weder ausgezahlt noch in den nächsten Monat übertragen.

Welche Kosten muss ich trotz Pflegegrad selbst tragen?

Grundsätzlich bleiben Unterkunft, Verpflegung und gesondert berechenbare Investitionskosten sowie Pflegekosten oberhalb des Monatsbudgets selbst zu finanzieren. Zusätzliche Erstattungen, etwa über den verfügbaren Entlastungsbetrag, können die Belastung verringern.

Kann ich Tagespflege und einen ambulanten Pflegedienst gleichzeitig nutzen?

Ja, beide Leistungen lassen sich verbinden. Ambulante Pflegesachleistungen können das Pflegegeld anteilig mindern, während die Tagespflege keine zusätzliche Kürzung verursacht.

Welche Möglichkeit gibt es mit Pflegegrad 1?

Bei Pflegegrad 1 besteht kein Anspruch auf das gesonderte Tagespflegebudget. Für die Kosten kann aber der Entlastungsbetrag von bis zu 131 Euro monatlich eingesetzt werden.