Studiengebühren: Rückzahlung von Säumnisgebühren

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VG Gera verurteilt FSU Jena zur Rückzahlung von Säumnisgebühren an Studierende

(Jena/Gera) Ein am Freitag vergangener Woche ergangenes Urteil des Verwaltungsgerichts Gera sorgt derzeit für Unruhe an der Friedrich-Schiller-Universität Jena (FSU Jena). Nach dieser Musterentscheidung (2 K 1287/06 Ge) können Studierende in mehreren tausend Fällen die unrechtmäßig erhobene Säumnisgebühr für verspätete Rückmeldungen zurück verlangen. Um diese Forderung geltend zu machen, wird der StuRa ein entsprechendes Formular auf seiner Website anbieten.

Mike Niederstraßer, der als Musterkläger des StuRa die gerichtliche Auseinandersetzung führte, erklärte zu Urteil: „Die Hinhaltetaktik der Universität hat sich letztlich nicht bewährt. Der seit den neunziger Jahren dauernde Versuch, mit einer durch Exmatrikulationsdrohungen durchgesetzten Gebühr an Studierenden widerrechtlich Geld zu verdienen, wurde nun endgültig abgewehrt.“

Voraus gegangen war ein fast zweijähriger Rechtsstreit mit Unterstützung des Studierendenrates und des Münsteraner Anwalts W. Achelpöhler, in dem die FSU zunächst versuchte, jedweden Rechtsschutz zu unterbinden. Nachdem dies bereits 2006 gescheitert war, versuchte sie dann zu argumentieren, dass mittels der Sanktion eine Erziehung der Studierenden
vorgenommen werden sollte. Da für diesen Grundrechtseingriff aber keine Gesetzesgrundlage existierte, wurde die Gebühren nun als rechtswidrig befunden.

Nach dem Urteil können nun die Studierenden ihr Geld den Fällen zurück verlangen, in denen, wie jahrelang üblich kein Gebührenbescheid ergangen ist, was Ausgangspunkt des Rechtsstreits war. Mit dem neuen Hochschulgebührengesetz können jetzt zwar Säumnisgebühren erhoben werden. Diese dürfen dem 1998’er Urteil des BVerfG zu den Rückmeldegebühren zufolge jedoch nicht höher als die tatsächlichen Kosten von 2,96 Euro sein. Nach Informationen der Uni zahlten bisher je
Semester etwa 1.000 Studierende 25 Euro wegen verspäteter Rückmeldung. Dieses Urteil ist auch richtungsweisend für ganz Thüringen, da die Gebührenordnungen der anderen Hochschulen auf diese Weise ebenfalls eine einträgliche Geldquelle erfunden hatten. (09.05.07)