Strom: Bürgergeld-Bezieher müssen bis zu 147 Euro zusätzlich zahlen

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Für viele Bürgergeld-Bezieher reicht der im Regelsatz berücksichtigte Betrag für Haushaltsstrom nicht aus. Nach einer Auswertung des Vergleichsportals Verivox müssen alleinlebende Leistungsberechtigte im bundesweiten Durchschnitt rund 56 Euro pro Jahr aus anderen Teilen ihres Regelsatzes zuschießen.

Je nach Bundesland fällt die Versorgungslücke deutlich größer aus. In Hamburg kann sie bei einem durchschnittlichen Stromtarif bis zu 147 Euro im Jahr betragen. Das entspricht einer zusätzlichen Belastung von mehr als zwölf Euro im Monat.

Haushaltsstrom wird nicht zusätzlich vom Jobcenter bezahlt

Anders als die angemessenen Kosten für Unterkunft und Heizung wird normaler Haushaltsstrom nicht gesondert vom Jobcenter übernommen. Die Ausgaben für Beleuchtung, Kühlschrank, Waschmaschine, Fernseher und andere Elektrogeräte müssen aus dem monatlichen Regelbedarf bezahlt werden.

Alleinstehende erhalten 2026 weiterhin 563 Euro im Monat. Die Bundesregierung hat die Regelbedarfe zum Jahreswechsel nicht erhöht, sodass es nach 2025 erneut bei einer Nullrunde geblieben ist.

In diesem Betrag sind rechnerisch rund 45,70 Euro monatlich für Strom enthalten. Bei einem Jahresverbrauch von 1.500 Kilowattstunden lagen die durchschnittlichen Kosten in der Verivox-Auswertung jedoch bei etwa 50,33 Euro im Monat.

Durchschnittlich fehlen 56 Euro im Jahr

Aus der Differenz zwischen dem rechnerisch vorgesehenen Stromanteil und den tatsächlichen Durchschnittskosten ergibt sich für einen Singlehaushalt eine Lücke von rund 4,63 Euro im Monat. Auf das gesamte Jahr gerechnet fehlen damit etwa 56 Euro.

Berechnung für einen Singlehaushalt Betrag
Rechnerischer Stromanteil im Regelbedarf 45,70 Euro monatlich
Durchschnittliche tatsächliche Stromkosten 50,33 Euro monatlich
Monatliche Differenz 4,63 Euro
Jährliche Differenz rund 56 Euro

Diese Rechnung beschreibt allerdings nur einen bundesweiten Durchschnitt. Der persönliche Betrag kann erheblich abweichen, weil Strompreise, Grundgebühren, Verbrauch und Vertragsbedingungen unterschiedlich sind.

In Hamburg kann die Lücke 147 Euro erreichen

Besonders hoch fällt die Belastung nach dem Bundesländervergleich in Hamburg aus. Dort liegt die rechnerische Differenz bei bis zu 147 Euro im Jahr. Im Saarland und in Baden-Württemberg wurden Fehlbeträge von ungefähr 100 Euro ermittelt, in Nordrhein-Westfalen waren es etwa 80 Euro.

Bundesland oder Vergleichswert Mögliche jährliche Mehrbelastung
Hamburg bis zu 147 Euro
Saarland rund 100 Euro
Baden-Württemberg rund 100 Euro
Nordrhein-Westfalen rund 80 Euro
Bundesweiter Durchschnitt rund 56 Euro

Die Beträge sind keine feste Nachzahlung, die jeder Bürgergeld-Bezieher automatisch leisten muss. Sie zeigen vielmehr, um wie viel die durchschnittlichen Stromkosten den rechnerisch im Regelbedarf enthaltenen Betrag übersteigen können.

Warum die Stromkosten regional unterschiedlich sind

Strompreise setzen sich aus dem Arbeitspreis je Kilowattstunde und einer monatlichen oder jährlichen Grundgebühr zusammen. Hinzu kommen regionale Netzentgelte, Steuern, Umlagen und die Preisgestaltung des jeweiligen Versorgers.

Auch die Art des Vertrags wirkt sich erheblich auf die Rechnung aus. Haushalte in der teuren Grundversorgung zahlen häufig mehr als Kunden mit einem günstigeren Sondervertrag.

Besonders problematisch ist das für Menschen, die wegen negativer Bonitätsmerkmale, früherer Zahlungsrückstände oder fehlender Vergleichsmöglichkeiten keinen günstigen Tarif erhalten. Sie können nicht immer von den niedrigsten Angeboten auf dem Markt profitieren.

Günstige Neukundentarife können die Lücke schließen

Die Auswertung zeigt zugleich, dass die Strompauschale bei günstigen Neukundentarifen ausreichen kann. Für entsprechende Angebote wurden durchschnittliche Kosten von etwa 40,48 Euro im Monat berechnet.

Damit lägen die jährlichen Stromausgaben rechnerisch sogar rund 64 Euro unter dem Betrag, der im Regelbedarf für Strom vorgesehen ist. Allerdings sind Neukundenangebote nicht für jeden Haushalt erreichbar und enthalten teilweise zeitlich begrenzte Boni.

Bei einem Tarifvergleich sollte deshalb nicht allein auf den ausgewiesenen Bonus geachtet werden. Entscheidend ist der Gesamtpreis im ersten Vertragsjahr und nach Ablauf der Preisgarantie.

Eine Stromnachzahlung trägt das Jobcenter meist nicht

Entsteht bei der Jahresabrechnung eine Nachzahlung für Haushaltsstrom, übernimmt das Jobcenter diese grundsätzlich nicht als Kosten der Unterkunft. Die Forderung muss normalerweise aus dem Regelbedarf oder vorhandenen Rücklagen bezahlt werden.

Das gilt auch dann, wenn der tatsächliche Abschlag höher ist als der rechnerisch berücksichtigte Stromanteil. Ein Anspruch auf eine dauerhafte zusätzliche Strompauschale besteht im Regelfall nicht.

Kann die Nachzahlung nicht sofort beglichen werden und droht eine Stromsperre, kommt unter bestimmten Voraussetzungen ein Darlehen des Jobcenters in Betracht. Die Leistung wird anschließend meist durch monatliche Aufrechnung mit dem Regelbedarf zurückgezahlt.

Ausnahme bei Strom für Heizung oder Warmwasser

Nicht jeder Stromverbrauch gehört vollständig zum allgemeinen Haushaltsstrom. Wird die Wohnung beispielsweise mit einer Stromheizung beheizt, können die angemessenen Heizstromkosten den Kosten der Unterkunft und Heizung zugeordnet werden.

Auch bei einer dezentralen Warmwasserbereitung durch einen elektrischen Durchlauferhitzer oder Boiler kann ein Mehrbedarf bestehen. Die Höhe richtet sich grundsätzlich nach dem Alter und der jeweiligen Regelbedarfsstufe.

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Betroffene sollten dem Jobcenter mitteilen, wenn Warmwasser elektrisch erzeugt wird. Ohne entsprechende Angaben im Antrag oder Weiterbewilligungsantrag kann dieser Mehrbedarf unberücksichtigt bleiben.

Hohe Abschläge sollten überprüft werden

Ein hoher monatlicher Abschlag bedeutet nicht automatisch, dass der tatsächliche Verbrauch genauso hoch ist. Stromanbieter berechnen Abschläge häufig auf Grundlage früherer Verbrauchswerte oder einer Schätzung.

Nach einem Umzug oder einem Wechsel der Haushaltsgröße können diese Werte unzutreffend sein. Ein aktueller Zählerstand hilft dabei, den voraussichtlichen Jahresverbrauch realistischer einzuschätzen.

Zu niedrige Abschläge sind allerdings ebenfalls riskant. Sie entlasten zwar kurzfristig das Monatsbudget, können aber am Ende des Abrechnungsjahres zu einer hohen Nachforderung führen.

Stromsperren können gravierende Folgen haben

Wer Rechnungen oder Abschläge nicht bezahlt, muss mit Mahnkosten und einer Sperrandrohung rechnen. Vor einer Unterbrechung der Versorgung müssen jedoch gesetzliche Voraussetzungen und Fristen eingehalten werden.

Bei einer konkreten Sperrandrohung sollten Betroffene sofort mit dem Versorger sprechen und eine Ratenzahlung beantragen. Gleichzeitig kann beim Jobcenter ein Darlehen wegen einer vergleichbaren Notlage beantragt werden.

Besondere gesundheitliche, familiäre oder soziale Umstände sollten schriftlich mitgeteilt und nach Möglichkeit belegt werden. Das betrifft beispielsweise Haushalte mit pflegebedürftigen Personen oder medizinischen Geräten, die Strom benötigen.

Warum die Nullrunde die Belastung verschärft

Der Regelbedarf für Alleinstehende beträgt auch 2026 weiterhin 563 Euro. Steigen einzelne Ausgaben, ohne dass die Leistung angepasst wird, müssen Betroffene an anderer Stelle sparen.

Die zusätzlichen Stromkosten werden damit häufig aus Beträgen finanziert, die rechnerisch für Lebensmittel, Kleidung, Mobilität oder gesellschaftliche Teilhabe vorgesehen sind. Schon eine Lücke von zwölf Euro im Monat kann bei einem sehr knappen Haushaltsbudget spürbar sein.

Die Versorgungslücke ist gegenüber früheren Jahren zwar kleiner geworden. Nach der Verivox-Auswertung fehlten 2024 durchschnittlich noch 129 Euro und 2025 rund 74 Euro im Jahr, während für 2026 etwa 56 Euro ermittelt wurden.

Praxisbeispiel: 147 Euro fehlen in der Haushaltskasse

Eine alleinstehende Bürgergeld-Bezieherin aus Hamburg verbraucht jährlich 1.500 Kilowattstunden Strom. Ihr Tarif kostet einschließlich Grundgebühr rund 697 Euro im Jahr, während im Regelbedarf rechnerisch nur etwa 548 Euro für Haushaltsstrom berücksichtigt werden.

Die Frau muss deshalb ungefähr 149 Euro aus anderen Teilen ihres Regelbedarfs aufbringen. Um eine Nachzahlung zu vermeiden, erhöht sie ihren monatlichen Abschlag und prüft gleichzeitig einen Tarifwechsel.

Findet sie einen Vertrag, der zehn Euro im Monat günstiger ist, verringert sich ihre jährliche Belastung um 120 Euro. Vor einem Wechsel kontrolliert sie jedoch, ob der günstigere Preis nur durch einen einmaligen Neukundenbonus entsteht.

Häufige Fragen zu den Stromkosten beim Bürgergeld

1. Bezahlt das Jobcenter die monatliche Stromrechnung?

Normaler Haushaltsstrom wird grundsätzlich nicht gesondert bezahlt. Die Kosten müssen aus dem monatlichen Regelbedarf getragen werden.

2. Müssen alle Bürgergeld-Bezieher 147 Euro zusätzlich zahlen?

Nein. Die 147 Euro bezeichnen eine mögliche jährliche Versorgungslücke für einen durchschnittlichen Singlehaushalt in Hamburg. Der persönliche Betrag hängt vom Tarif, Verbrauch, Wohnort und der Grundgebühr ab.

3. Wie viel ist im Regelbedarf für Strom vorgesehen?

Für eine alleinstehende Person werden rechnerisch rund 45,70 Euro pro Monat angesetzt. Es handelt sich dabei jedoch nicht um einen gesondert ausgezahlten oder verbindlich ausgewiesenen Stromzuschuss.

4. Übernimmt das Jobcenter eine Stromnachzahlung?

Eine gewöhnliche Nachzahlung für Haushaltsstrom wird in der Regel nicht als Zuschuss übernommen. Bei drohender Stromsperre kann unter bestimmten Voraussetzungen ein Darlehen möglich sein.

5. Was gilt bei einem elektrischen Durchlauferhitzer?

Wird Warmwasser dezentral mit Strom erzeugt, kann ein zusätzlicher Mehrbedarf bestehen. Dieser muss dem Jobcenter mitgeteilt werden und hängt von der jeweiligen Regelbedarfsstufe ab.

6. Lohnt sich ein Wechsel des Stromanbieters?

Ein Wechsel kann die Kosten deutlich senken, besonders wenn der Haushalt noch in der Grundversorgung ist. Vor Vertragsabschluss sollten Gesamtpreis, Grundgebühr, Preisgarantie, Laufzeit und die Bedingungen eines Neukundenbonus geprüft werden.