Das Merkzeichen „B“ steht für die Berechtigung zur kostenlosen Mitnahme einer Begleitperson im öffentlichen Nahverkehr. Dieses Merkzeichen wird im Schwerbehindertenausweis eingetragen und ermöglicht Menschen mit erheblichen Einschränkungen der Mobilität, die Unterstützung durch eine Begleitperson kostenfrei in Anspruch zu nehmen.
Diese Person darf dann ohne eigene Fahrkarte in Bussen, Straßenbahnen, U- und S-Bahnen sowie in Fernverkehrszügen der Deutschen Bahn mitreisen.
Inhaltsverzeichnis
Wer hat Anspruch auf das Merkzeichen B?
Das Merkzeichen „B“ wird Personen zuerkannt, die aufgrund ihrer Behinderung regelmäßig oder dauerhaft auf die Hilfe Dritter angewiesen sind, insbesondere bei der Nutzung öffentlicher Verkehrsmittel.
Die Begleitperson kann dabei helfen, sicher ein- und auszusteigen sowie sich in Verkehrseinrichtungen wie Bahnhöfen oder Bushaltestellen zurechtzufinden.
Zu den wichtigen Voraussetzungen zählen:
Schwere Gehbehinderung:
Personen mit einer erheblichen Einschränkung der Bewegungsfähigkeit im Straßenverkehr, die es ihnen schwer oder unmöglich macht, sich ohne Unterstützung fortzubewegen.
Sehbehinderung:
Menschen, die stark sehbehindert oder blind sind und daher Schwierigkeiten haben, sich eigenständig im öffentlichen Raum zu orientieren.
Hilflose Personen:
Personen, die aufgrund körperlicher, geistiger oder seelischer Beeinträchtigungen auf dauerhafte Hilfe angewiesen sind. Dazu gehören Menschen mit schweren Anfallserkrankungen oder die Amputation beider Gliedmaßen.
Vorteile des Merkzeichens B im Überblick
Das Merkzeichen „B“ bietet verschiedene Nachteilsausgleiche und Vorteile, die den Alltag der betroffenen Personen erheblich erleichtern können. Hier eine Übersicht der wichtigsten Vorteile:
Kostenlose Mitnahme einer Begleitperson:
Diese kann ohne zusätzliche Fahrkarte im Nah- und Fernverkehr mitreisen. Dies schließt Busse, Straßenbahnen, U- und S-Bahnen sowie Züge der Deutschen Bahn ein.
Steuerliche Absetzbarkeit:
Kosten, die durch die Mitnahme einer Begleitperson entstehen, können bis zu einem bestimmten Betrag steuerlich abgesetzt werden, was eine finanzielle Entlastung bedeutet.
Parkerleichterungen:
Mit einer orangefarbenen Parkkarte, die in Verbindung mit dem Merkzeichen „B“ beantragt werden kann, sind in vielen Fällen Sonderparkplätze nutzbar, was den Zugang zu verschiedenen Einrichtungen erleichtert.
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Besondere Hinweise und Regelungen
Wichtig ist, dass das Merkzeichen „B“ nicht zur Mitnahme einer Begleitperson verpflichtet. Es bietet jedoch die Option, diese bei Bedarf kostenlos mitzunehmen.
Dies ist besonders nützlich für Menschen, die zwar mobilitätseingeschränkt sind, aber dennoch einen Großteil ihres Alltags selbstständig bewältigen können.
Die Begleitperson stellt lediglich eine unterstützende Funktion dar und trägt zur Sicherheit und Mobilität der schwerbehinderten Person bei.
Kombination mit anderen Merkzeichen
Das Merkzeichen „B“ kann in Kombination mit anderen Merkzeichen im Schwerbehindertenausweis geführt werden. Diese Kombinationen können zusätzlichen Nutzen bringen und die Inanspruchnahme weiterer Nachteilsausgleiche ermöglichen.
Mögliche Kombinationen sind:
G und B:
Menschen mit einer erheblichen Gehbehinderung, die zur Mitnahme einer Begleitperson berechtigt sind.
H und B:
Personen, die als hilflos gelten und zusätzlich eine Begleitperson mitnehmen dürfen.
Gl und B:
Gehörlose Menschen, die ebenfalls eine Begleitperson kostenfrei mitnehmen können.
Beantragung des Merkzeichens B
Die Beantragung des Merkzeichens „B“ erfolgt über das zuständige Versorgungsamt. Hierbei müssen alle relevanten medizinischen Befunde und der Grad der Behinderung (GdB) vorgelegt werden.
Das Amt entscheidet dann anhand dieser Unterlagen und gegebenenfalls weiterer Gutachten über die Zuerkennung des Merkzeichens. Bei der Beantragung sollten Sie alle Ihre Einschränkungen detailliert angeben, um sicherzustellen, dass das Merkzeichen korrekt und vollständig eingetragen wird.
Zusammenfassung
Das Merkzeichen „B“ ist ein wichtiger Bestandteil des Schwerbehindertenausweises und bietet zahlreiche Vorteile für Menschen mit Mobilitätseinschränkungen. Es ermöglicht nicht nur die kostenlose Mitnahme einer Begleitperson, sondern bietet auch steuerliche und praktische Erleichterungen, die den Alltag der Betroffenen erheblich erleichtern.
Es lohnt sich daher, das Merkzeichen bei entsprechenden Voraussetzungen zu beantragen und die damit verbundenen Nachteilsausgleiche in Anspruch zu nehmen.
Für weiterführende Informationen und spezifische Fragen wenden Sie sich bitte an das zuständige Versorgungsamt oder an spezialisierte Beratungsstellen für Menschen mit Behinderung
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Carolin-Jana Klose ist seit 2023 Autorin bei Gegen-Hartz.de. Carolin hat Pädagogik studiert und ist hauptberuflich in der Gesundheitsprävention tätig. Ihre Expertise liegt im Sozialrecht, Gesundheitsprävention sowie bei gesellschaftspolitischen Themen. Sie ist aktiv in der Erwerbslosenberatung und engagiert sich politisch für Armutsbetroffene.