Menschen mit Behinderung stehen im Alltag oft vor besonderen Herausforderungen. Hilfsmittel leisten hier einen wichtigen Beitrag zur Selbstständigkeit und Lebensqualität.
Doch welche Hilfsmittel gibt es, und wer Ăźbernimmt die Kosten? In diesem Artikel zeigen wir, welche Hilfsmittel es gibt sind und wer bei der Finanzierung unterstĂźtzten kann.
Welche Arten von Hilfsmitteln gibt es?
Hilfsmittel werden in drei Hauptkategorien eingeteilt, die spezifische Funktionen erfĂźllen:
- Ausgleich von Funktionen: Diese Hilfsmittel zielen darauf ab, eine eingeschränkte KÜrperfunktion zu kompensieren. Ein typisches Beispiel sind gebogene Bestecke, die Menschen mit eingeschränkter Handgelenksbeweglichkeit das selbstständige Essen ermÜglichen.
- Unterstßtzung bei Funktionen: Hilfsmittel in dieser Kategorie bieten Unterstßtzung bei der Ausfßhrung bestimmter Tätigkeiten. Dazu gehÜren etwa Haltegriffe im Bad, die die Standsicherheit erhÜhen und so Stßrze verhindern helfen.
- Ersatz von Funktionen: Hierbei handelt es sich um Hilfsmittel, die verlorene KÜrperfunktionen ersetzen. Ein Beispiel ist das Einhänderbrett, das es Menschen mit gelähmten Händen ermÜglicht, Brot zu schneiden oder zu schmieren.
Welche unterschiedlichen Hilfsmittel gibt es?
Die Bandbreite an verfßgbaren Hilfsmitteln ist vielfältig und reicht von einfachen Alltagshelfern bis zu komplexen technischen Geräten:
- Ess- und Trinkhilfen: Speziell angepasste Geschirr- und Besteckteile.
- Mobilitätshilfen: GehstÜcke, Rollatoren, Rollstßhle und Treppenlifte, die die Fortbewegung erleichtern.
- Hilfsmittel fßr Haushalt und Hygiene: Geräte wie spezielle Kßchenutensilien oder Badewannensitze.
- Technische Hilfsmittel: HÜrgeräte, Notrufsysteme, sowie spezielle Computer und Tablets.
- Arbeitsplatzhilfen: Spezielle Geräte und Software, die den Zugang zum Arbeitsmarkt erleichtern.
- Pflegehilfsmittel: Pflegebetten, Inkontinenzmaterial und andere Verbrauchsmaterialien.
Wer Ăźbernimmt die Kosten fĂźr die Hilfsmittel?
Die Finanzierung von Hilfsmitteln erfolgt durch verschiedene Träger, abhängig von der Art des Hilfsmittels und dem Anwendungsbereich:
- Krankenkassen: Ăbernehmen häufig die Kosten fĂźr Hilfsmittel, die im häuslichen Umfeld benĂśtigt werden. Hierzu zählen RollstĂźhle oder HĂśrgeräte. Voraussetzung ist, dass das Hilfsmittel im Hilfsmittelverzeichnis der Krankenkassen gelistet ist. Bei Ăberschreiten des festgelegten Kostenrahmens kann ein Eigenanteil erforderlich sein.
- Pflegekassen: Zuständig fßr Pflegehilfsmittel, die zur Pflege im häuslichen Umfeld erforderlich sind, wie Pflegebetten oder Lagerungshilfen. Diese Kostenßbernahme gilt speziell fßr Menschen, die Leistungen aus der Pflegeversicherung erhalten.
- Unfallversicherungen: Ăbernehmen die Kosten fĂźr Hilfsmittel, wenn die Notwendigkeit durch einen Unfall oder eine Berufskrankheit verursacht wurde. Dazu gehĂśren oft Prothesen oder spezielle orthopädische Hilfsmittel.
- Rentenversicherungen: Finanzieren Hilfsmittel, die zur Sicherung oder Wiederherstellung der Erwerbsfähigkeit notwendig sind. Voraussetzung ist, dass das Hilfsmittel die berufliche Teilhabe sichert.
- Arbeitsagenturen und Integrationsämter: Diese Träger sind fßr die Finanzierung von Hilfsmitteln im beruflichen Kontext zuständig, insbesondere wenn diese zur Eingliederung in den Arbeitsmarkt beitragen.
Wo beantrage ich die Hilfsmittel und wer genehmigt sie?
Der Prozess zur Beantragung von Hilfsmitteln umfasst mehrere Schritte und sollte gut vorbereitet sein:
- Arztbesuch und Verordnung: Zunächst wird bei einem Arztbesuch festgestellt, ob ein Hilfsmittel notwendig ist. Der Arzt stellt die Verordnung aus, die als Grundlage fßr den Antrag dient.
- Hilfsmittelberatung: In vielen Fällen ist eine zusätzliche Beratung sinnvoll, um das am besten geeignete Hilfsmittel zu finden. Dies kann durch spezialisierte Beratungsstellen oder Fachhändler erfolgen.
- Antragstellung bei der Krankenkasse oder dem zuständigen Träger: Mit der ärztlichen Verordnung und gegebenenfalls einem Kostenvoranschlag wird der Antrag beim entsprechenden Träger eingereicht. Die Krankenkasse oder der zuständige Träger prßft dann den Antrag und entscheidet ßber die Genehmigung oder Ablehnung.
- Widerspruch bei Ablehnung: Sollte der Antrag abgelehnt werden, besteht die MÜglichkeit, Widerspruch einzulegen. Hierbei kÜnnen unabhängige Beratungsstellen oder Verbände wie der Sozialverband Deutschland VdK Unterstßtzung bieten.



