Schwerbehinderung: Auf diese Hilfsmittel haben Sie ein Anrecht – Aber wer bezahlt?

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Menschen mit Behinderung stehen im Alltag oft vor besonderen Herausforderungen. Hilfsmittel leisten hier einen wichtigen Beitrag zur Selbstständigkeit und Lebensqualität.

Doch welche Hilfsmittel gibt es, und wer übernimmt die Kosten? In diesem Artikel zeigen wir, welche Hilfsmittel es gibt sind und wer bei der Finanzierung unterstützten kann.

Welche Arten von Hilfsmitteln gibt es?

Hilfsmittel werden in drei Hauptkategorien eingeteilt, die spezifische Funktionen erfüllen:

  1. Ausgleich von Funktionen: Diese Hilfsmittel zielen darauf ab, eine eingeschränkte Körperfunktion zu kompensieren. Ein typisches Beispiel sind gebogene Bestecke, die Menschen mit eingeschränkter Handgelenksbeweglichkeit das selbstständige Essen ermöglichen.
  2. Unterstützung bei Funktionen: Hilfsmittel in dieser Kategorie bieten Unterstützung bei der Ausführung bestimmter Tätigkeiten. Dazu gehören etwa Haltegriffe im Bad, die die Standsicherheit erhöhen und so Stürze verhindern helfen.
  3. Ersatz von Funktionen: Hierbei handelt es sich um Hilfsmittel, die verlorene Körperfunktionen ersetzen. Ein Beispiel ist das Einhänderbrett, das es Menschen mit gelähmten Händen ermöglicht, Brot zu schneiden oder zu schmieren.

Welche unterschiedlichen Hilfsmittel gibt es?

Die Bandbreite an verfügbaren Hilfsmitteln ist vielfältig und reicht von einfachen Alltagshelfern bis zu komplexen technischen Geräten:

  1. Ess- und Trinkhilfen: Speziell angepasste Geschirr- und Besteckteile.
  2. Mobilitätshilfen: Gehstöcke, Rollatoren, Rollstühle und Treppenlifte, die die Fortbewegung erleichtern.
  3. Hilfsmittel für Haushalt und Hygiene: Geräte wie spezielle Küchenutensilien oder Badewannensitze.
  4. Technische Hilfsmittel: Hörgeräte, Notrufsysteme, sowie spezielle Computer und Tablets.
  5. Arbeitsplatzhilfen: Spezielle Geräte und Software, die den Zugang zum Arbeitsmarkt erleichtern.
  6. Pflegehilfsmittel: Pflegebetten, Inkontinenzmaterial und andere Verbrauchsmaterialien.

Wer übernimmt die Kosten für die Hilfsmittel?

Die Finanzierung von Hilfsmitteln erfolgt durch verschiedene Träger, abhängig von der Art des Hilfsmittels und dem Anwendungsbereich:

  1. Krankenkassen: Übernehmen häufig die Kosten für Hilfsmittel, die im häuslichen Umfeld benötigt werden. Hierzu zählen Rollstühle oder Hörgeräte. Voraussetzung ist, dass das Hilfsmittel im Hilfsmittelverzeichnis der Krankenkassen gelistet ist. Bei Überschreiten des festgelegten Kostenrahmens kann ein Eigenanteil erforderlich sein.
  2. Pflegekassen: Zuständig für Pflegehilfsmittel, die zur Pflege im häuslichen Umfeld erforderlich sind, wie Pflegebetten oder Lagerungshilfen. Diese Kostenübernahme gilt speziell für Menschen, die Leistungen aus der Pflegeversicherung erhalten.
  3. Unfallversicherungen: Übernehmen die Kosten für Hilfsmittel, wenn die Notwendigkeit durch einen Unfall oder eine Berufskrankheit verursacht wurde. Dazu gehören oft Prothesen oder spezielle orthopädische Hilfsmittel.
  4. Rentenversicherungen: Finanzieren Hilfsmittel, die zur Sicherung oder Wiederherstellung der Erwerbsfähigkeit notwendig sind. Voraussetzung ist, dass das Hilfsmittel die berufliche Teilhabe sichert.
  5. Arbeitsagenturen und Integrationsämter: Diese Träger sind für die Finanzierung von Hilfsmitteln im beruflichen Kontext zuständig, insbesondere wenn diese zur Eingliederung in den Arbeitsmarkt beitragen.

Wo beantrage ich die Hilfsmittel und wer genehmigt sie?

Der Prozess zur Beantragung von Hilfsmitteln umfasst mehrere Schritte und sollte gut vorbereitet sein:

  1. Arztbesuch und Verordnung: Zunächst wird bei einem Arztbesuch festgestellt, ob ein Hilfsmittel notwendig ist. Der Arzt stellt die Verordnung aus, die als Grundlage für den Antrag dient.
  2. Hilfsmittelberatung: In vielen Fällen ist eine zusätzliche Beratung sinnvoll, um das am besten geeignete Hilfsmittel zu finden. Dies kann durch spezialisierte Beratungsstellen oder Fachhändler erfolgen.
  3. Antragstellung bei der Krankenkasse oder dem zuständigen Träger: Mit der ärztlichen Verordnung und gegebenenfalls einem Kostenvoranschlag wird der Antrag beim entsprechenden Träger eingereicht. Die Krankenkasse oder der zuständige Träger prüft dann den Antrag und entscheidet über die Genehmigung oder Ablehnung.
  4. Widerspruch bei Ablehnung: Sollte der Antrag abgelehnt werden, besteht die Möglichkeit, Widerspruch einzulegen. Hierbei können unabhängige Beratungsstellen oder Verbände wie der Sozialverband Deutschland VdK Unterstützung bieten.
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