Rente mit Jahrgang 1965: Mit und ohne Abschläge die Altersrente beziehen

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Wenn Sie im Jahr 1965 geboren wurden, fragen Sie sich möglicherweise, wann und unter welchen Bedingungen Sie in die Altersrente eintreten können.

Dieser Beitrag gibt Ihnen detaillierte Informationen, wie Sie entweder mit oder ohne finanzielle Abzüge in den Ruhestand gehen können.

Gesetzliches Renteneintrittsalter für den Jahrgang 1965

Für Personen, die 1965 geboren wurden, ist das gesetzliche Renteneintrittsalter der 67. Geburtstag.

Das bedeutet, dass Sie ab Ihrem 67. Geburtstag Anspruch auf Ihre reguläre Altersrente haben. Voraussetzung hierfür ist, dass Sie mindestens fünf Jahre in die gesetzliche Rentenversicherung eingezahlt haben. Diese Voraussetzung sollte in der Regel erfüllbar sein.

Die durchschnittliche Regelaltersrente betrug im Jahr 2023 727,85 Euro. Diese Zahl verdeutlicht, dass viele Menschen erst mit Erreichen des gesetzlichen Renteneintrittsalters in Rente gehen.

Frühzeitiger Renteneintritt: Die Rente mit 63

Eine Möglichkeit, bereits vor dem 67. Lebensjahr in Rente zu gehen, ist die sogenannte “Rente mit 63” oder offiziell die “Altersrente für langjährig Versicherte”. Hierbei müssen Sie eine Wartezeit von 35 Jahren in der gesetzlichen Rentenversicherung erfüllt haben.

Was sind die Voraussetzungen?

  • 35 Jahre Wartezeit: Diese Zeit kann durch Beitragszeiten, Erziehungszeiten, Pflegezeiten und sogar Zeiten der Arbeitslosigkeit erreicht werden.
  • Frühester Renteneintritt: Ab 63 Jahren ist ein Renteneintritt möglich.

Welche Abschläge sind zu erwarten?

Für jeden Monat, den Sie vor Ihrem 67. Geburtstag in Rente gehen, wird ein Abschlag von 0,3 Prozent Ihrer Rentenansprüche vorgenommen. Bei einem Renteneintritt mit 63 Jahren summiert sich dieser Abschlag auf 14,4 Prozent.

Rente mit Schwerbehinderung

Eine weitere Möglichkeit, früher in Rente zu gehen und gleichzeitig geringere Abschläge in Kauf zu nehmen, bietet die Altersrente für schwerbehinderte Menschen.

Welche Bedingungen gelten hier?

  • Schwerbehinderung: Sie müssen einen Grad der Behinderung von mindestens 50 Prozent nachweisen können.
  • Wartezeit: Auch hier müssen Sie die 35-jährige Wartezeit erfüllt haben.

Abschläge und rentenfreier Einstieg

  • Mit 63 Jahren: Bei einem Renteneintritt mit 63 Jahren beträgt der Abschlag 7,2 Prozent.
  • Mit 62 Jahren: Ein Renteneintritt ist bereits ab 62 Jahren möglich, dann jedoch mit einem Abschlag von 10,8 Prozent.
  • Mit 65 Jahren: Ab 65 Jahren können schwerbehinderte Menschen ohne Abschläge in Rente gehen.

Wichtig zu beachten ist, dass die Schwerbehinderung spätestens drei Monate vor Rentenbeginn noch bestehen muss.

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Rente nach 45 Jahren Wartezeit

Für besonders langjährig Versicherte, die eine Wartezeit von 45 Jahren erfüllt haben, gibt es die Möglichkeit, bereits mit 65 Jahren ohne Abschläge in Rente zu gehen.

Voraussetzungen und Vorteile

  • 45 Jahre Wartezeit: Diese müssen durch Beitragszeiten erfüllt sein, wobei Zeiten der Arbeitslosigkeit hier nur begrenzt berücksichtigt werden.
  • Renteneintritt ohne Abschläge: Ab 65 Jahren können Sie ohne finanzielle Einbußen in Rente gehen.

Es ist jedoch wichtig zu beachten, dass ein früherer Renteneintritt ohne Abschläge (z. B. mit 63 Jahren) nur über die Altersrente für langjährig Versicherte möglich ist, was dann mit den entsprechenden Abschlägen verbunden ist.

Hinzuverdienstmöglichkeiten in der Altersrente

Seit einigen Jahren gibt es erfreuliche Regelungen, die es Rentnern ermöglichen, auch nach dem Renteneintritt unbegrenzt hinzuverdienen zu können, ohne dass die Rente gekürzt wird.

Was bedeutet das für Sie?

  • Unbegrenzter Hinzuverdienst: Sie können nach dem Renteneintritt weiterhin arbeiten und unbegrenzt hinzuverdienen.
  • Erwerb zusätzlicher Rentenpunkte: Durch Ihre zusätzliche Arbeit erwerben Sie weitere Rentenpunkte, die Ihre Rente erhöhen können.

Abschläge, die bei einem früheren Renteneintritt in Kauf genommen wurden, bleiben jedoch bestehen. Durch die zusätzliche Erwerbstätigkeit können Sie jedoch die finanziellen Einbußen teilweise ausgleichen.

Was ist das Fazit?

Für den Jahrgang 1965 gibt es verschiedene Möglichkeiten, in Rente zu gehen. Ob Sie die reguläre Altersrente mit 67 Jahren, die Altersrente für langjährig Versicherte ab 63 Jahren oder die Altersrente für schwerbehinderte Menschen in Anspruch nehmen möchten – jede Option hat ihre eigenen Vor- und Nachteile. Wichtig ist immer, die Rente genau zu planen, um keine Nachteile zu erleiden.