Rente: EM-Rente bewilligt – das kann den Arbeitsvertrag sofort beenden

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Erhalten Sie eine befristete volle Erwerbsminderungsrente, ruht Ihr Arbeitsvertrag einfach weiter. Wird die Rente unbefristet bewilligt, endet das Arbeitsverhältnis häufig automatisch – aber nur, wenn Tarif oder Arbeitsvertrag das ausdrücklich vorsehen. Prüfen Sie darum sofort Ihre Unterlagen oder sprechen Sie die Personalabteilung an.

Warum zahlt die Rentenkasse überhaupt vor dem 67. Geburtstag?

Das Sozialgesetzbuch VI (§ 43 SGB VI) springt ein, wenn Versicherte wegen Krankheit dauerhaft weniger als drei Stunden am Tag arbeiten können. Voraussetzung sind in der Regel 60 Beitragsmonate innerhalb der letzten fünf Jahre. Die Rente ersetzt das Einkommen bis zur regulären Altersrente oder bis Ihre Gesundheit sich bessert.

Befristete Erwerbsminderungsrente: Ihr Job pausiert nur

Die Rentenversicherung prüft oft erst, ob sich Ihr Zustand erholt. Deshalb bewilligt sie die Leistung häufig für 24 Monate. In dieser Zeit:

Kein Lohn von der Firma, aber auch keine Kündigung.
Ihr Arbeitsverhältnis bleibt bestehen, ähnlich wie während längerer Krankengeld-Phasen.

Nach Ablauf dürfen Sie zurückkehren, sofern Ihnen die Ärztinnen wieder mindestens sechs Stunden Arbeitsfähigkeit täglich bescheinigen.

Unbefristete Rente: Was sagt Ihr Vertrag?

Gewährt die Kasse die volle Rente bis zur Altersgrenze, müssen Sie genauer hinsehen. Drei Varianten sind möglich:

1. Automatische Beendigung
Häufig im öffentlichen Dienst: § 33 TVL oder vergleichbare Klauseln kappen das Arbeitsverhältnis zum Ende des Monats nach Rentenbewilligung.

2. Kündigung durch den Arbeitgeber
Fehlt eine Automatik, kann der Arbeitgeber ordentlich kündigen. Der Kündigungsschutz bleibt jedoch bestehen; eine Sozialauswahl ist nötig.

3. Aufhebungsvertrag
Einige Unternehmen schlagen eine einvernehmliche Lösung mit Abfindung vor. Holen Sie sich vorher Rechtsrat, damit Sie keine Sperre beim Arbeitslosengeld riskieren.

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Beschäftigte bei Bund, Ländern oder Kommunen finden die entscheidende Passage oft im Tarifvertrag oder in der Beamtenversorgung. Dort steht meist: “Das Arbeitsverhältnis endet mit Ablauf des Monats, in dem die Rentenbewilligung zugeht.” Prüfen Sie zusätzlich, ob Resturlaub oder Zeitguthaben ausgezahlt werden.

Mehr Geld trotz Rente: Hinzuverdienst clever nutzen

Seit 2023 dürfen Beziehende einer vollen Erwerbsminderungsrente bis zu 17.823 Euro brutto jährlich hinzuverdienen, ohne dass die Rente sinkt. Diese Grenze bietet Chancen für Minijobs im Homeoffice, wenn Ihr Gesundheitszustand kleine Einsätze zulässt.

Schritt-für-Schritt-Plan: So handeln Sie jetzt

Lesen Sie zunächst aufmerksam Ihren Rentenbescheid, um festzustellen, ob die Leistung nur für einen befristeten Zeitraum oder auf unbestimmte Zeit bewilligt wurde. Anschließend nehmen Sie Ihren Arbeits- beziehungsweise Tarifvertrag zur Hand und suchen gezielt nach Klauseln, die eine „Rente wegen voller Erwerbsminderung“ behandeln. Haben Sie die Vertragslage geklärt, wenden Sie sich schriftlich an die Personalabteilung, um verbindlich zu erfahren, ob und zu welchem Zeitpunkt Ihr Arbeitsverhältnis endet.

Ist die Situation weiterhin unklar, sichern Sie sich juristisch ab, indem Sie Beratung bei einem Fachanwalt, Ihrer Gewerkschaft oder einem Sozialverband wie dem SoVD einholen. Parallel dazu prüfen Sie Ihre Einkommensquellen sorgfältig und kalkulieren, ob Krankengeld, Übergangsgeld oder gegebenenfalls Arbeitslosengeld nötig sind, um finanzielle Lücken zu schließen.

Praxisbeispiel: Metallarbeiterin aus NRW

Sabine K. erhält nach zwei Bandscheiben-OPs eine volle Erwerbsminderungsrente auf zwei Jahre. Ihr Metalltarifvertrag enthält keine automatische Endklausel. Folge: Sabines Vertrag ruht; sie behält Anspruch auf betriebliche Altersvorsorge und kann nach Reha-Maßnahmen eventuell zurückkehren.