Altersteilzeit ermöglicht einen Übergang von der Erwerbszeit zur Rente und kann sogar bedeuten, Gehalt zu bekommen und nicht mehr zu arbeiten. Das ist allerdings an Bedingungen geknüpft.
Wir zeigen Ihnen in diesem Beitrag, wann die Möglichkeit zur Alterszeit besteht, wann sich dieses Modell lohnen kann, was Sie beachten müssen und was Altersteilzeit für Ihre Rente bedeutet.
Inhaltsverzeichnis
Es gibt zwei Modelle, Altersteilzeit zu organisieren
Grundsätzlich lässt sich Altersteilzeit auf zwei Arten organisieren. Entweder arbeiten Sie die erste Hälfte der Altersteilzeit voll weiter, und die zweite Hälfte überhaupt nicht mehr oder Sie halbieren die Arbeitszeit und arbeiten die gesamte Zeit bis zur Rente in Teilzeit.
Was bedeutet das für das Gehalt?
Ihr Gehalt wird erst einmal für die gesamte Altersteilzeit halbiert. Bis dahin ließe sich auf das Modell mit einem Schulterzucken reagieren, denn das wäre nicht anders, als wenn Sie regulär von Voll- auf Teilzeit wechseln.
Doch bei der Alterszeit gelten Sonderregeln. Denn der Arbeitgeber muss das zunächst halbierte Gehalt aufstocken und außerdem die ausbleibenden Rentenbeiträge teilweise ausgleichen. Sie haben also wegen der geringeren Arbeitszeit zwar weniger Gehalt, verdienen aber mehr, als Sie normalerweise in Teilzeit bekämen.
Ist der Arbeitgeber zur Teilzeit verpflichtet?
Der Arbeitgeber hat die Möglichkeit, Ihnen Altersteilzeit zu gewähren, muss dies aber nicht per Gesetz. Allerdings sind Arbeitgeber in zahlreichen Branchen durch Tarifverträge verpflichtet, Alterszeit zuzulassen. Auch Betriebsvereinbarungen enthalten oft Altersteilzeit.
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Achten Sie auf die Feinheiten
Arbeitgeber achten darauf, abgesichert zu sein, und so enthalten Verträge, nach denen Alterszeit möglich ist, oft Klauseln, damit Firmen die Möglichkeit bleibt, diese im Einzelfall abzulehnen.
Alterszeit könnte nur gewährt werden, bis eine bestimmte Anzahl der Arbeitnehmer diese beansprucht. Wenn die Quote erfüllt ist, können Sie erst dann in Altersteilzeit wechseln, wenn diese Kollegen in Rente gehen. Oder der Arbeitgeber regelt, dass Alterszeit nur möglich ist, wenn nicht betriebliche Gründe dagegen sprechen – wie Personalmangel.
Umgekehrt gehen Tarifverträge auch zu Ihren Gunsten über Grundregeln hinaus. Während der Arbeitgeber das Gehalt generell um 20 Prozent aufstocken muss, verpflichten manche Vereinbarungen den Arbeitgeber dazu, 80 Prozent oder mehr des vollen Nettogehalts auszuzahlen.
Was sind die Voraussetzungen, um Alterszeit zu erhalten?
Diese speziellen Regelungen kommen zu den allgemeinen Voraussetzungen hinzu, die Sie für eine Altersteilzeit zu erfüllen haben. Sie müssen nämlich für Altersteilzeit mindestens 55 Jahre alt sein und innerhalb der letzten fünf Jahre mindestens 1080 Tage (nahezu drei Jahre) sozialversicherungspflichtig angestellt gewesen sein. Darunter fallen auch Zeiten des Krankengeldbezugs.
Bis wann müssen Sie Altersteilzeit vereinbaren?
Sie müssen die Altersteilzeit generell bis zu einem möglichen Eintritt in die Altersrente vereinbaren. Sie können also nicht zum Beispiel mit 55 Jahren für zwei Jahre in Altersteilzeit und dann bis zum Renteneintritt normal weiterarbeiten.
Umgekehrt bedeutet Renteneintritt nicht notwendig die Regelaltersgrenze für die reguläre Altersrente. Der Stichtag bei einer möglichen vorzeitigen Altersrente gilt ebenso. Das kommt für Sie infrage, wenn Sie als langjährig Versicherter mit 35 Jahren bei der gesetzlichen Rentenversicherung vier Jahre vorzeitig das Erwerbsleben beenden könnten.
Dann könnten Sie ab Jahrgang 1964, mit 63 statt mit 67 Jahren in Ruhestand gehen. Sie könnten also vom 55. Lebensjahr bis zum 63. Geburtstag in Altersteilzeit beschäftigt sein. Ein späterer Eintritt (mit 57 oder 60 etc.) ist kein Problem, aber ein früheres Ende des Modells nicht möglich.
Müssen Sie vorzeitig in Rente gehen?
Wenn Sie die Altersteilzeit bis zum frühestmöglichen Termin vereinbaren, sind Sie nicht verpflichtet, dann auch wirklich in Rente zu gehen. Ebenso können Sie regulär in Altersrente gehen, und die Jahre zwischen 63 und 67 Jahren regulär arbeiten oder auch Arbeitslosengeld beziehen.
Die Altersteilzeit regeln Sie mit Ihrem Arbeitgeber
Grundsätzlich gibt es also zwei Arten, die Altersteilzeit zu gestalten. In der Praxis regeln Sie die Aufteilung aber mit Ihrem Arbeitgeber. Es geht immer um die tatsächlich geleisteten Arbeitsstunden, egal, ob Sie erst voll und dann überhaupt nicht arbeiten oder die Arbeitszeit in der gesamten Zeit reduzieren.
In Absprache mit dem Arbeitgeber sind flexiblere Modelle möglich, zum Beispiel, in der ersten Phase der Altersteilzeit 70 Prozent der Zeit zu arbeiten, und in der zweiten Hälfte 30 Prozent oder von einer Dreiviertel- auf eine Viertelstelle zu reduzieren. Das monatliche Gehalt halbiert sich erst einmal immer für die gesamte Dauer der Altersteilzeit.
Mehr Netto vom Brutto
Auch mit dem Aufstocken des Arbeitgebers bleibt Altersteilzeit wegen der geringeren Arbeitszeit unter dem vollen Gehalt, das Sie zuvor bezogen. Allerdings relativiert sich dieser Unterschied oft deutlich, wenn es um Netto- und Bruttoeinkommen geht.
Das ist immer dann der Fall, wenn Sie wegen des gesunkenen Einkommens in einen anderen Steuersatz rutschen. Von Ihrem Bruttoeinkommen müssen Sie dann weniger Steuern zahlen als zuvor. Der Aufstockungsbetrag ist ein zusätzlicher Bonus. Denn für diese 20 Prozent oder mehr müssen Sie weder Sozialabgaben noch Lohnsteuer leisten. Allerdings wird er beim Berechnen der Einkommenssteuer als steuerpflichtige Einnahme berücksichtigt.
Wie sieht es mit den Rentenbeiträgen aus?
Für Ihre Rentenbeiträge bietet die Altersteilzeit echte Vorteile. Denn generell bedeutet ein niedrigeres Gehalt geringere Rentenbeiträge und damit später auch weniger Rente. Bei der Altersteilzeit muss jedoch der Arbeitgeber 90 Prozent der zuvor geleisteten Rentenbeiträge zahlen.
Rentenberechnung ist kompliziert und individuell. Generell sind die Einbußen bei der Altersteilzeit gering. Bei einem Durchschnittsverdienst liegen sie bei rund 15 bis 20 Euro, und das ohne die jährlichen Rentenanpassungen.
Was ist mit den Abschlägen?
Die Altersteilzeit hat nichts mit den Abschlägen zu tun, die Sie bei einer vorzeitigen Rente für langjährig Versicherte leisten müssen. Diese betragen 0,3 Prozent pro Monat, und wenn Sie mit 63 Jahren statt mit 67 Jahren in Ruhestand gehen, dann sind das satte 14,4 Prozent. Hier sollten Sie sich im Vorfeld genau beraten lassen, welches Rentenmodell für Sie sinnvoll ist. Kostenlose Beratung bietet die Deutsche Rentenversicherung, und auch eine Beratung bei Sozialverbänden wie dem SoVD ist möglich.
Lohnfortzahlung und Krankengeld
Der Anspruch auf Lohnfortzahlung bei Krankheit und Krankengeld besteht auch bei Altersteilzeit. Das Krankengeld wird dabei nach dem jetzt geringeren Gehalt berechnet, und das ohne die Aufstockung des Arbeitgebers.
Wie sieht es mit Nebenjobs aus?
Gehen Sie besser auf Nummer sicher. Grundsätzlich spricht nichts gegen einen Nebenjob bei Altersteilzeit. Sie sollten vertraglich vereinbaren, dass eine zusätzliche Beschäftigung zwar anzeigepflichtig ist, aber nicht genehmigungspflichtig. Bisweilen schreiben Tarifverträge vor, dass bei Altersteilzeit nur ein Minijob zusätzlich erlaubt ist.