Im Monat Mai treten einige Veränderungen ein, die wichtig für Rentnerinnen und Rentner sind. Welche das sind, erläutern wir in diesem Artikel.
Wie geht es mit der Rentenanpassung 2025 weiter?
Formell braucht es zwei Hürden, bevor die im Juli geplante Rentensteigerung von 3,74 Prozent wirklich auf den Konten ankommt: Das Bundeskabinett muss die Rentenwertbestimmungsverordnung beschließen, anschließend muss der Bundesrat zustimmen.
Die neue – oder im Zweifel geschäftsführende – Bundesregierung plant, den Kabinettsbeschluss am 7. Mai zu fassen, damit der Bundesrat in seiner Sitzung Ende Mai den Weg freimachen kann. Ohne diese beiden Schritte bliebe die für 21 Millionen Menschen angekündigte Anpassung aus.
Inhaltlich ändert die Verordnung erstmals nichts mehr am längst vollzogenen Ost-West-Ausgleich: Der Rentenwert bleibt seit 2023 bundesweit einheitlich, sodass die prozentuale Erhöhung überall gleich ausfällt. Wer heute 1.000 Euro brutto Rente bezieht, erhielte ab 1. Juli 2025 knapp 1.037,40 Euro.
Wann landet die Mai-Rente auf dem Konto?
Wer seine Rente nachschüssig erhält – das betrifft alle Neurentnerinnen und -rentner seit April 2004 – kann am Freitag, dem 30. Mai 2025, mit dem Geldeingang rechnen. Für ältere Bestandsrenten, die vorschüssig gezahlt werden, wurde der Betrag bereits am 30. April überwiesen. Da der 31. Mai ein Samstag ist, greift die Regel „letzter Bankarbeitstag“.
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Rückerstattung bei den Pflegeversicherungsbeiträgen
Seit Juli 2023 richtet sich der Beitrag zur Pflegeversicherung nach der Zahl der Kinder unter 25 Jahren. Rentnerinnen und Rentner, bei denen die Deutsche Rentenversicherung bislang keine Kinderdaten hatte, zahlten zu hohe Beiträge. Diese Differenz wird nun rückwirkend erstattet.
Je nach Beitragshöhe und Kinderzahl können bis zu mehrere hundert Euro auf dem Konto eingehen; die Nachzahlungen laufen bereits seit April und dauern bis in den Juni hinein. Ein offizielles Schreiben informiert alle Berechtigten, doch ein Blick auf den Kontoauszug bleibt ratsam.
Rentenzuschlag von bis zu 7,5 Prozent
Rund drei Millionen Menschen mit Erwerbsminderungsrenten, die zwischen 2001 und 2018 begonnen haben, erhalten seit Juli 2024 automatisch einen pauschalen Zuschlag.
Bei frühen Rentenjahrgängen beträgt er 7,5 Prozent, bei späteren 4,5 Prozent. Die Sonderzahlung kommt nicht mit der Hauptüberweisung, sondern separat zwischen dem 10. und 20. Tag des Monats – unabhängig davon, ob die Grundrente vor- oder nachschüssig gezahlt wird. Grundlage ist das EM-Rentenbestandsverbesserungsgesetz.
Wer den Eingang im Mai kontrolliert, kann Verzögerungen frühzeitig reklamieren.
Welche Jahrgänge dürfen im Mai 2025 erstmals eine Rente beantragen?
Ab Mai dürfen Versicherte, die zwischen dem 2. Februar und dem 13. März 1959 geboren wurden, die Regelaltersrente beziehen.
Die Altersgrenze liegt für diesen Jahrgang bei 66 Jahren und zwei Monaten; nötig sind mindestens fünf Beitragsjahre sowie ein fristgerechter Antrag, der rückwirkend noch bis zum 31. Juli gestellt werden kann.
Für die Altersrente für langjährig Versicherte öffnet sich das Rentenfenster für Personen, die zwischen dem 2. April und dem 1. Mai 1962 geboren wurden und mindestens 35 Beitragsjahre vorweisen.
Der Einstieg ist mit 63 Jahren möglich, führt aber zu einem dauerhaften Abschlag von 13,2 Prozent.
Schwerbehinderte des Jahrgangs 1963 können ab dem 61. Lebensjahr und zehn Monaten mit einem Abschlag von 10,8 Prozent in Rente gehen, sofern ein Grad der Behinderung von mindestens 50 sowie 35 Versicherungsjahre nachgewiesen werden.
Wer 45 Versicherungsjahre gesammelt hat, profitiert von der Altersrente für besonders langjährig Versicherte.
Für die Geburtsmonate Dezember 1960 beginnt die abschlagsfreie Rente mit 64 Jahren und vier Monaten – also erstmals zum 1. Mai 2025. Personen, die ab Januar 1961 geboren wurden, müssen wegen des stufenweisen Anstiegs hingegen 64 Jahre und sechs Monate abwarten, sodass ihr frühester Beginn auf den 1. Juli 2025 fällt.
Digitale Ausweisdokumente: Das sollten Rentnerinnen und Rentner wissen
Die Digitalisierung macht einen großen Sprung: Ab Mai dürfen
Ausweisdokumente nur noch mit einem digital übermittelten Passfoto beantragt werden. Papierabzüge bleiben bis Ende Juli lediglich übergangsweise erlaubt, weil nicht alle Kommunen technisch sofort einsatzbereit sind.
Die Bundesregierung verspricht mehr Fälschungssicherheit und weniger Gang zum Bürgeramt, denn das Bild gelangt verschlüsselt direkt vom zertifizierten Fotostudio oder vom Behörden‐Terminal ins Melderegister.
Parallel startet das Kraftfahrt-Bundesamt die Testphase für eine Führerschein-App. Wer an der Pilotierung teilnimmt, kann den Scheckkartenführerschein künftig digital auf dem Smartphone vorzeigen; langfristig ist eine Ausweitung auf alle Bürgerinnen und Bürger im zweiten Halbjahr 2025 vorgesehen. Mietwagenfirmen, Autovermietungen im Ausland oder auch Reiseportale können den digitalen Nachweis dann elektronisch prüfen, sofern das Handy geladen ist.
Fazit: Was sollten Rentner jetzt konkret tun?
Auch wenn vieles automatisch läuft, bleibt Eigeninitiative wichtig. Wer zur neuen Rentengruppe gehört, sollte den Antrag rechtzeitig stellen, damit keine Zahlungsunterbrechung entsteht.
Rückerstattungen und Zuschläge sollten zeitnah überprüft und Unstimmigkeiten der Rentenversicherung gemeldet werden. Außerdem lohnt ein Blick auf die neue Führerschein-App und die Digitalfoto-Pflicht, denn beide Neuerungen können Behördengänge künftig merklich erleichtern.