Rente: Auch Rentner haben Anspruch auf Wohngeld

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Viele Rentnerinnen und Rentner beziehen eine zu geringe Rente. Viele wissen jedoch nicht, dass das Wohngeld des Bundesministeriums für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen (BMWSB) eine Möglichkeit bietet, finanzielle Unterstützung zu erhalten. Dieser Zuschuss zur Miete oder Belastung ist insbesondere für Haushalte mit geringer Rente gedacht.

Wie die Deutsche Rentenversicherung (DRV) hinweist, sind viele Darstellungen “faktisch falsch”. Vielfach werden auf nicht seriösen Seiten falsche Ansprüche dargestellt.

Auch die Zugangsvorraussetzungen sind oftmals falsch erläutert. Dennoch haben Rentnerinnen und Rentner unter bestimmten Vorraussetzungen einen Anspruch auf das Wohngeld, wenn die Rente zu gering ausfällt.

Wohngeldanspruch in der Rente prüfen

Laut dem Ministerium hängt der Wohngeld-Anspruch von “der Anzahl der Haushaltsmitglieder, der Höhe des Gesamteinkommens und der zuschussfähigen Miete oder Belastung ab”. Auch “Eigentümer von Wohnraum und Bewohner von Pflegeheimen können Wohngeld beantragen”.

Die Hürde der Scham überwinden

Trotz der potenziellen finanziellen Entlastung verzichten viele Rentner aus Scham darauf, Wohngeld zu beantragen. Dr. Utz Anhalt, erklärt, dass “alleinstehende Rentner mit einer Rente unter 1000 Euro netto oft unter die staatliche Grundsicherung fallen”. Die Verbraucherzentrale betont jedoch, dass Wohngeld keine schambehaftete Angelegenheit sein sollte.

Antrag auf Wohngeld: Klare Ansprüche und notwendige Unterlagen

Die Verbraucherzentrale appelliert an Rentner, keinen Antrag auf Wohngeld aufgrund von Schamgefühlen zu vermeiden. Klare gesetzliche Ansprüche sind definiert, und je länger die Antragstellung verzögert wird, desto “höher können sich auch Schulden anhäufen”.

Wohngeld und Eigentum

Wer Wohngeld beantragt, das nach dem monatlichen Renteneinkommen berechnet wird, darf als einzelner Mensch ein Schoneigentum von 60.000 Euro behalten, bei einem Zweipersonen-Haushalt bleiben 80.000 Euro unberücksichtigt.

Viele Betroffene nutzen ihren Wohngeld-Anspruch nicht

Derzeit beantragen nur 50 Prozent der Berechtigten Wohngeld. Bekannte Gründe sind oft psychologischer Natur: Manche fürchten, dass nach einem zähen bürokratischen Aufwand am Ende doch nichts herauskommt, andere Betroffene wissen schlicht nicht, dass sie einen Anspruch haben.

Unterlagen für den Antrag auf Wohngeld

Die Verbraucherzentrale hat eine Liste der benötigten Unterlagen für den Wohngeldantrag erstellt:

  • Ausgefüllter Antrag auf Wohngeld (als Mieter oder Eigentümer)
  • Mietbescheinigung vom Vermieter
  • Kopie des Mietvertrags und einer Mietquittung
  • Personalausweis oder Reisepass
  • Meldebestätigung
  • Verdienstbescheinigung vom Arbeitgeber
  • Einkommensnachweise (Ausbildungs- oder Arbeitsvertrag, Lohnabrechnungen)
  • Weitere Unterlagen je nach Lebenssituation

Der Antrag muss bei der Wohngeldstelle der jeweiligen Kommune gestellt werden. Damit können Rentner ihre finanzielle Situation im Ruhestand verbessern und auf staatliche Unterstützung zählen.

Rechenbeispiele finden Sie zum Beispiel hier.

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