540 Euro zusätzlich vom Staat: Das klingt für viele Rentner nach einer willkommenen Entlastung bei Lebensmitteln, Miete und Strom. Doch die beschlossene Förderung trifft nur die wenigsten Rentner.
Wer bereits im Ruhestand ist, bekommt deshalb ab 2027 nicht automatisch mehr Geld überwiesen. Die volle Zulage erhält nur, wer förderberechtigt ist und jährlich 1.800 Euro selbst in einen entsprechenden Vorsorgevertrag einzahlt.
Dr. Utz Anhalt zu den Hintergründen
Was tatsächlich beschlossen wurde
Der Bundestag beschloss die Reform der steuerlich geförderten privaten Altersvorsorge am 27. März 2026, der Bundesrat stimmte am 8. Mai zu. Das Gesetz wurde anschließend im Bundesgesetzblatt veröffentlicht; die neuen Produkte sollen ab dem 1. Januar 2027 angeboten werden.
Damit bekommt die Riester-Rente einen Nachfolger für das Neugeschäft. Vorgesehen sind unter anderem Altersvorsorgedepots, die Investitionen in Fonds und ETFs ohne verpflichtende Beitragsgarantie ermöglichen, sowie weiterhin Produkte mit Garantien.
Die politische Botschaft lautet: Private Vorsorge soll attraktiver werden. Für Menschen, deren Rente heute nicht zum Leben reicht, entsteht daraus allerdings noch keine unmittelbare Hilfe.
540 Euro im Jahr – nicht im Monat und nicht auf das Rentenkonto
Die Förderung richtet sich nach dem selbst eingezahlten Betrag. Auf die ersten 360 Euro Jahresbeitrag gibt es 50 Prozent Grundzulage, auf weitere Einzahlungen bis insgesamt 1.800 Euro kommen 25 Prozent hinzu.
Bei voller Ausschöpfung ergeben sich daraus 180 Euro für die erste Beitragsstufe und weitere 360 Euro für die zweite. Zusammen sind das höchstens 540 Euro Grundzulage jährlich.
Die folgende Tabelle zeigt die daraus berechneten Beträge für unmittelbar Förderberechtigte ohne Kinderzulage.
| Durchschnittlicher eigener Monatsbeitrag | Eigener Jahresbeitrag | Grundzulage pro Jahr | Einzahlung einschließlich Grundzulage |
|---|---|---|---|
| 10 Euro | 120 Euro | 60 Euro | 180 Euro |
| 25 Euro | 300 Euro | 150 Euro | 450 Euro |
| 30 Euro | 360 Euro | 180 Euro | 540 Euro |
| 50 Euro | 600 Euro | 240 Euro | 840 Euro |
| 100 Euro | 1.200 Euro | 390 Euro | 1.590 Euro |
| 150 Euro | 1.800 Euro | 540 Euro | 2.340 Euro |
Die letzte Spalte zeigt die Summe aus Eigenbeitrag und Grundzulage vor Kosten sowie möglichen Anlagegewinnen oder Verlusten. Sie ist keine garantierte spätere Rentenzahlung.
Die Zulagen fließen in den Altersvorsorgevertrag. Sie stehen deshalb nicht als frei verfügbares Geld für laufende Rechnungen bereit.
Warum der Rentenbezug allein keinen Anspruch begründet
Die Förderung knüpft an bestimmte persönliche Voraussetzungen an. Allein der Bezug einer gesetzlichen Altersrente begründet keine unmittelbare Förderberechtigung; wer ausschließlich von seiner Altersrente lebt, kann aus der neuen Höchstzulage deshalb keinen Zahlungsanspruch ableiten.
Umgekehrt wäre die Aussage, Rentner seien ausnahmslos ausgeschlossen, ebenfalls zu pauschal. Bei einer zusätzlichen förderfähigen Beschäftigung oder einer anderen anspruchsbegründenden Situation muss der Einzelfall geprüft werden.
Auch eine Erwerbsminderungsrente ist anders zu beurteilen als eine Altersrente. Beim Bezug einer Rente wegen voller Erwerbsminderung kann unter weiteren Voraussetzungen eine unmittelbare Förderberechtigung bestehen.
Wer bereits eine kleine Altersrente erhält, sollte deshalb vor allem bestehende Unterstützungsansprüche prüfen. Einen Überblick bietet der Beitrag über sieben Zuschüsse, die Rentner zusätzlich zur Rente bekommen können.
Wer von der neuen Förderung profitieren kann
Neben den bisher begünstigten Personengruppen werden ab 2027 auch selbstständig Erwerbstätige mit entsprechenden Einkünften sowie Pflichtmitglieder berufsständischer Versorgungseinrichtungen einbezogen. Dazu können beispielsweise freiberuflich tätige Menschen gehören, die über ein Versorgungswerk abgesichert sind. Deutsche Rentenversicherung
Für die Grundzulage sind grundsätzlich mindestens 120 Euro Eigenbeitrag im Jahr erforderlich. Bei nur mittelbar berechtigten Ehepartnern gelten Sonderregeln: Ihre Grundzulage bleibt auf höchstens 175 Euro begrenzt.
Auch Arbeitslosigkeit bedeutet nicht automatisch, dass jede Fördermöglichkeit entfällt. Nach Angaben des Bundesfinanzministeriums kann die Berechtigung bei bestimmten rentenrechtlichen Anrechnungszeiten und entsprechender vorheriger Zugehörigkeit zum begünstigten Personenkreis fortbestehen.
Familien können mehr als 540 Euro erhalten
Zusätzlich zur Grundzulage ist eine Kinderzulage von bis zu 300 Euro jährlich je berücksichtigungsfähigem Kind vorgesehen. Für den vollen Betrag reichen 300 Euro eigener Jahresbeitrag, also durchschnittlich 25 Euro monatlich.
Ein unmittelbar förderberechtigter Elternteil mit zwei entsprechend berücksichtigten Kindern kommt bei diesem Eigenbeitrag rechnerisch auf 150 Euro Grundzulage und 600 Euro Kinderzulagen. Aus 300 Euro eigenem Einsatz werden damit 1.050 Euro im Vorsorgevertrag, bevor Kosten und Wertentwicklung berücksichtigt werden.
Die Zahl von 540 Euro beschreibt somit lediglich die maximale Grundzulage. Sie ist weder eine pauschale Auszahlung an Rentner noch die absolute Fördergrenze für Familien.
Die volle Zulage muss man sich leisten können
150 Euro im Monat zurückzulegen, ist für Menschen mit niedrigen Löhnen eine erhebliche Belastung. Wer nach Miete, Energie und Lebensmitteln kaum Geld übrig hat, erreicht den beworbenen Höchstbetrag möglicherweise nie.
Zwar werden kleine Einzahlungen prozentual stärker unterstützt. Doch auch ein hoher Fördersatz beseitigt nicht das Problem, dass zunächst eigenes Geld vorhanden sein muss.
Gerade deshalb verdient die Reform eine nüchterne Bewertung: Sie kann den langfristigen Vermögensaufbau unterstützen. Eine Antwort auf akute Altersarmut ist sie allein nicht.
Bestehende Riester-Verträge nicht vorschnell aufgeben
Vor 2027 abgeschlossene Riester-Verträge genießen Bestandsschutz und können mit der bisherigen Förderung weitergeführt werden. Ein Wechsel in die neue Förderung beziehungsweise in einen neuen Vertrag ist möglich, sollte aber anhand der persönlichen Konditionen geprüft werden.
Eine höhere maximale Zulage bedeutet nicht automatisch, dass jeder Einzelne besser fährt. Entscheidend ist, welche Förderung beim tatsächlich bezahlbaren Eigenbeitrag entsteht und welche Kosten oder Garantien mit dem Vertrag verbunden sind.
Staatliche Förderung schützt nicht vor Verlusten
Das neue Altersvorsorgedepot eröffnet Renditechancen am Kapitalmarkt, bringt aber auch Anlagerisiken mit sich. Ohne Beitragsgarantie können Kursverluste das angesparte Vermögen verringern; zusätzlich mindern Produktkosten den Ertrag.
Die Verbraucherzentralen empfehlen deshalb, die neuen Angebote kritisch zu prüfen. Eine hohe Zulage kann ein teures oder unpassendes Produkt nicht automatisch zu einer guten Altersvorsorge machen.
Bei späterer Grundsicherung kommt es auf die Auszahlung an
Wer im Alter voraussichtlich Grundsicherung benötigt, muss außerdem die spätere Einkommensanrechnung berücksichtigen. Nach den Erläuterungen des Bundesfinanzministeriums setzt der besondere Freibetrag für zusätzliche Altersvorsorge grundsätzlich monatliche Leistungen bis zum Lebensende voraus; befristete Auszahlungspläne sind davon nicht erfasst.
Damit kann die gewählte Auszahlungsform beeinflussen, wie viel von der privaten Vorsorge zusätzlich zur Sozialleistung bleibt. Für bereits verrentete Menschen sind gegebenenfalls Wohngeld oder andere Zuschüsse zur Rente die unmittelbar relevanteren Hilfen.
Beispiel aus der Praxis: Tochter erhält Förderung, Mutter keinen Rentenzuschlag
Die 42-jährige Arbeitnehmerin Sandra zahlt ab 2027 monatlich 150 Euro in einen förderfähigen Altersvorsorgevertrag ein und erfüllt die Voraussetzungen für die unmittelbare Förderung. Zu ihren 1.800 Euro Jahresbeitrag kommen 540 Euro Grundzulage hinzu, sodass vor Kosten und Wertentwicklung insgesamt 2.340 Euro für ihre spätere Versorgung angespart werden.
Ihre 72-jährige Mutter lebt ausschließlich von ihrer gesetzlichen Altersrente und erwartet nach einer Schlagzeile ebenfalls 540 Euro zusätzlich. Diese Zahlung erhält sie nicht: Die Reform erhöht weder ihre laufende Altersrente noch begründet der Rentenbezug einen Anspruch auf die neue Sparförderung.
Sechs Fragen und Antworten zur 540-Euro-Zulage
Bekommen Rentner ab 2027 automatisch 540 Euro mehr?
Nein, die neue Zulage fördert Einzahlungen in einen begünstigten Altersvorsorgevertrag. Sie ist keine allgemeine Erhöhung der gesetzlichen Rente.
Sind die 540 Euro ein monatlicher Zuschuss?
Nein, es handelt sich um die maximale jährliche Grundzulage. Das Geld wird dem Vorsorgevertrag gutgeschrieben.
Wie viel muss ich für die volle Grundzulage einzahlen?
Unmittelbar Förderberechtigte benötigen dafür 1.800 Euro Eigenbeitrag pro Jahr. Das entspricht durchschnittlich 150 Euro monatlich.
Gibt es auch für kleinere Sparbeträge eine Förderung?
Ja, bei 120 Euro Jahresbeitrag entstehen beispielsweise 60 Euro Grundzulage. Voraussetzung ist, dass die persönliche Förderberechtigung und die weiteren Bedingungen erfüllt sind.
Müssen bestehende Riester-Verträge gekündigt werden?
Nein, bestehende Verträge können unter Bestandsschutz weiterlaufen. Ein Wechsel sollte erst nach einem Vergleich von Förderung, Kosten und Vertragsbedingungen erfolgen.
Können Familien mehr als 540 Euro bekommen?
Ja, zusätzlich zur Grundzulage sind bis zu 300 Euro Kinderzulage jährlich je berücksichtigungsfähigem Kind möglich. Die volle Kinderzulage setzt einen Eigenbeitrag von mindestens 300 Euro im Jahr voraus.




